Was Demokraten zu tun haben
Auch wenn es im aktuellen Fall widersprüchlich klingt: Wahlentscheidungen sind ebenso zu akzeptieren wie Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs.
Die Verfassungsrichter konnten es nur falsch machen, als sie Ende Juni über die Anfechtung der Bundespräsidentenstichwahl entschieden. Hätten sie die Wahl Alexander Van der Bellens für rechtens erklärt, hätten sie sich dem Vorwurf des Hofer-Lagers ausgesetzt, dem systemkonformeren Kandidaten zu Unrecht in die Hofburg verholfen zu haben. Die Verfassungshüter entschieden sich anders und annullierten die Wahl. Wofür sie sich vom Van-der-Bellen-Lager als formalistische Erbsenzähler schelten lassen müssen.
Oder wie es der ehemalige Dekan der Wiener juristischen Fakultät und angesehene Verfassungsrechtler Heinz Mayer in einem zweiseitigen Beitrag im aktuellen „Falter“apodiktisch ausdrückte: „Mit der Aufhebung der Bundespräsidentschaftswahl hat der Verfassungsgerichtshof endgültig den Boden der Verfassung verlassen.“Übertitelt war dieser Beitrag mit der Schlagzeile: „Eine klare Fehlentscheidung“. Auch in der „ZiB 2“äußerte Mayer, ein deklarierter Van-der-Bellen-Unterstützer, seinen Unmut.
Dass derselbe Mayer noch vor dem Sommer das Gegenteil gesagt, dass er der jetzt kritisierten VfGH-Entscheidung ausdrücklich seinen juristischen Segen erteilt hatte („Ich denke, es geht nicht anders und ist deshalb seit 90 Jahren auch ständige Rechtsprechung“), tat seinem nunmehrigen Furor keinen Abbruch.
Tatsächlich klafft zwischen dem Verfassungswortlaut und der VfGH-Spruchpraxis ein Zwiespalt, in dem ganze juristische Denkschulen Platz haben. In der Verfassung steht wörtlich: „Der Verfassungsgerichtshof hat einer Anfechtung stattzugeben, wenn die behauptete Rechtswidrigkeit des Verfahrens erwiesen wurde und auf das Verfahrensergebnis von Einfluss war.“Nun, dass die Unregelmäßigkeiten bei der Stichwahl „auf das Verfahrensergebnis von Einfluss“waren, behauptet niemand außer freiheitlichen Verschwörungstheoretikern. Es besteht kein Zweifel daran, dass Alexander Van der Bellen bei der Stichwahl am 22. Mai mehr Stimmen erhalten hatte als Norbert Hofer. Und zwar ganz legal.
Freilich begründete VfGH-Präsident Gerhart Holzinger die Entscheidung seines Gerichtshofs ein wenig anders, als es die Verfassung gebietet, und zwar so: „Die von uns festgestellten Verstöße (. . .) bilden daher Rechtswidrigkeiten, die auf das Wahlergebnis von Einfluss sein konnten. Ein Nachweis, dass es tatsächlich zu Manipulationen gekommen ist, ist nicht erforderlich.“Für den VfGH reicht also, anders als für die Bundesverfassung, schon eine theoretische Manipulationsmöglichkeit, um eine Wahl aufzuheben. Und zwar bereits seit 1927, als die Höchstrichter erstmals in diesem Sinne entschieden haben. Der VfGH hätte sich einigermaßen schwergetan mit der Argumentation, hätte er nach knapp 90 Jahren ausgerechnet bei einer freiheitlichen Beschwerde nun plötzlich anders entschieden.
Ganz abgesehen davon, dass die FPÖ in diesem Fall, nicht zum ersten Mal, alles daran gesetzt hätte, den VfGH sturmreif zu schießen. Man erinnere sich an einen gewissen Kärntner Landeshauptmann und FPÖ-Chef, der dem damaligen VfGH-Präsidenten wegen einer unliebsamen Entscheidung mit „rechtlichen Schritten“gedroht hatte. Widerborstige Richter zu kriminalisieren ist ein probates Mittel von Diktatoren und solchen, die es noch werden wollen, siehe die Vorgänge in Ankara. „Sie werden sich wundern“, um ein Wort des blauen Präsidentschaftsbewerbers Norbert Hofer abzuwandeln, was unter einer FPÖ in Regierungsverantwortung alles möglich sein wird.
Der Ausgang der Wahlwiederholung am 2. Oktober ist ungewiss. Gewiss ist nur das Folgende: Gewinnt Hofer, wird das Van-derBellen-Lager dieses Ergebnis zähneknirschend zur Kenntnis nehmen. Gewinnt Van der Bellen, wird das Hofer-Lager sechs Jahre lang die Demokratie destabilisieren, indem sie die Legende vom gestohlenen Wahlsieg spinnt.
Diesem Treiben muss bereits jetzt entschieden entgegengetreten werden. Auch vom Wahlverlierer ist zu verlangen, dass er die Größe hat, das Wahlergebnis offiziell anzuerkennen – ähnlich wie die US-Demokraten und ihr Kandidat Al Gore im Jahr 2000 den Wahlsieg George W. Bushs anerkannten, ungeachtet der Tatsache, dass Gore bundesweit mehr Stimmen erhalten hatte. Und ungeachtet der Tatsache, dass die Unregelmäßigkeiten im Staat Florida, der aufgrund einiger weniger Stimmen Bush zugeschlagen wurde, zum Himmel schrien. Den US-Demokraten war eine handlungsfähige Exekutive, auch unter einem republikanischen Präsidenten, lieber als ein monatelanger Rechtsstreit, der das Land gelähmt hätte. Sie heißen offenbar nicht zu Unrecht „Demokraten“. Von Österreichs Demokraten ist zu verlangen, dass sie Wahlentscheidungen ebenso akzeptieren wie Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs. Obwohl dies derzeit widersprüchlich scheint.