Befürwortung des Verschleierungsverbots
„Es ist höchste Zeit, dass in Österreich, wie in anderen europäischen Ländern, die Burka und der Niqab in der gesamten Öffentlichkeit verboten werden. Anlässlich des Burkaverbots in Frankreich hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt, dass dieses Verbot rechtens sei. Seine Begründung:
„Die Burka errichtet eine Barriere zwischen der Trägerin und ihrer Umwelt und untergräbt damit das Gefühl des Zusammenlebens in einer Gesellschaft.“
Die österreichische Verfassung enthält das Recht auf Religionsfreiheit. Dieses darf nicht missbraucht werden, um andere Verfassungsrechte wie z. B. die Gleichstellung von Mann und Frau auszuhebeln.
Dies führt zu einer Parallelgesellschaft, welche im Widerspruch zu unserer Rechtsordnung steht.
Wir Frauen in Österreich haben jahrzehntelang und mühsam für die Gleichstellung von Mann und Frau gekämpft. Diese errungene Gleichstellung darf nun nicht durch diverse Formen der Unterdrückung von muslimischen Frauen z. B. durch Verschleierung und dergleichen infrage gestellt werden!
Es ist falsch verstandene Toleranz, eine solche Entwicklung zu dulden, die zerstörerisch auf unseren Staat wirkt. Eine solche Zerstörung muss verhindert werden! Nirgends im Koran steht geschrieben, dass sich die Frauen verschleiern müssen! Diese ist Ausdruck einer muslimischen, patriarchalischen Gesellschaft, die Frauen vehement unterdrückt.
Die verschiedenen Formen der Verschleierung, vor allem die Vermummung mit der Burka und dem Niqab, symbolisieren die Unterdrückung von Frauen, die wir nicht hinnehmen dürfen.
Außerdem müssen wir uns fragen, ob es sinnvoll ist, wenn wir das Tragen des Kopftuchs von kleinen Mädchen im Kindergarten oder in der Schule tolerieren.
Mädchen werden oft gegen ihren Willen von ihrer Familie dazu gezwungen. Sie fühlen sich dann in der Schule als Außenseiterinnen, was für die Integration dieser Kinder gar nicht förderlich ist.
Auch das sollte durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden. Dr. Eleonore Hödl, Bundesrätin a. D.