Salzburger Nachrichten

Warum die Regierung für 199 Jahre hinter Gitter muss

Macht braucht Kontrolle: Fristversä­umnis wird ab sofort streng geahndet.

- Alexander Purger WWW.SALZBURG.COM/PURGER

Nun hat der Bundespräs­identensti­chwahlwied­erholungsw­ahlkampf (kurz BpStwwwk) endlich sein alles beherrsche­ndes Thema. Es ist die Frage: Wer hat als Erster den epochalen Satz „Macht braucht Kontrolle“gesagt?

Die bisherigen Recherchen ergaben, dass es 1973 die FPÖ war, aber da kann man nicht so sicher sein. Eine andere Spur führt ins frühe 18. Jahrhunder­t. Damals gab es zwar noch keine Wahlkämpfe, aber es gab den Philosophe­n Montesquie­u. Und der schrieb in seinem Werk „Vom Geist der Gesetze“den Satz: „Um den Missbrauch der Macht zu verhindern, muss die Macht der Macht Schranken setzen.“– Kurz gesagt: Macht braucht Kontrolle.

Aber vielleicht ist Norbert Hofers Plakatspru­ch noch viel älter? Unbestätig­ten Gerüchten zufolge kam er schon in Homers „Ilias“vor. Und zwar in der Szene, in der Achilles vor Troja schmollend im Heerlager der Griechen sitzt, weil ihm Oberbefehl­shaber Agamemnon die schöne Briseis weggenomme­n hat. Dazu dichtete Homer: „Zürnend im Lager saß traurig der götterglei­che Achill. / Grauenvoll verwünscht­e er den hochmütig handelnden Agamemnon. // Und zur Freude seiner Follower auf Facebook postete Achill zornig: / ,Macht braucht Kontrolle‘ und erhielt dafür gar viele Likes.“Oder so ähnlich. Forscher wollen sogar herausgefu­nden haben, dass der Satz bereits in der Frühzeit der Menschheit, im alten Mesopotami­en, bekannt war. Als Beweis dient ihnen die sumerische Keilschrif­t „√√//¬/√√ “, was bekanntlic­h „Macht braucht Kontrolle“bedeutet. Womit bewiesen ist, dass der Spruch schon eine ganz schöne Zeit im Schwange ist.

Stichwort Zeit: Lobend erwähnt sei an dieser Stelle der österreich­ische Gesetzgebe­r und die österreich­ische Bürokratie, die dafür gesorgt haben, dass ein Unternehme­r zu 1090 Euro Strafe oder 73 Stunden Gefängnis verurteilt wurde, weil er einen Arbeiter um elf Minuten zu spät angemeldet hatte. Recht so, diesen Schaffern von Arbeitsplä­tzen muss endlich das Handwerk gelegt werden!

Apropos zu spät: Die Bundesregi­erung hatte für 29. Februar eine große Pensionsre­form zur Sicherung des angeschlag­enen Pensionssy­stems in Aussicht gestellt. Bis heute, 30. August, ist von dieser Reform nicht das Geringste zu sehen. Das macht eine Zeitversäu­mnis von sechs Monaten, das sind 183 Tage oder 4392 Stunden oder 263.520 Minuten.

Steckt man die Bundesregi­erung für je elf versäumte Minuten 73 Stunden lang ins Gefängnis, so summiert sich ihre Haftstrafe wegen Fristversä­umnis auf 1.748.814,55 Stunden oder 72.867,3 Tage, das sind 199,6 Jahre.

Die Regierung kann aber natürlich auch 26112.436,40 Euro Strafe zahlen.

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