Warum die Regierung für 199 Jahre hinter Gitter muss
Macht braucht Kontrolle: Fristversäumnis wird ab sofort streng geahndet.
Nun hat der Bundespräsidentenstichwahlwiederholungswahlkampf (kurz BpStwwwk) endlich sein alles beherrschendes Thema. Es ist die Frage: Wer hat als Erster den epochalen Satz „Macht braucht Kontrolle“gesagt?
Die bisherigen Recherchen ergaben, dass es 1973 die FPÖ war, aber da kann man nicht so sicher sein. Eine andere Spur führt ins frühe 18. Jahrhundert. Damals gab es zwar noch keine Wahlkämpfe, aber es gab den Philosophen Montesquieu. Und der schrieb in seinem Werk „Vom Geist der Gesetze“den Satz: „Um den Missbrauch der Macht zu verhindern, muss die Macht der Macht Schranken setzen.“– Kurz gesagt: Macht braucht Kontrolle.
Aber vielleicht ist Norbert Hofers Plakatspruch noch viel älter? Unbestätigten Gerüchten zufolge kam er schon in Homers „Ilias“vor. Und zwar in der Szene, in der Achilles vor Troja schmollend im Heerlager der Griechen sitzt, weil ihm Oberbefehlshaber Agamemnon die schöne Briseis weggenommen hat. Dazu dichtete Homer: „Zürnend im Lager saß traurig der göttergleiche Achill. / Grauenvoll verwünschte er den hochmütig handelnden Agamemnon. // Und zur Freude seiner Follower auf Facebook postete Achill zornig: / ,Macht braucht Kontrolle‘ und erhielt dafür gar viele Likes.“Oder so ähnlich. Forscher wollen sogar herausgefunden haben, dass der Satz bereits in der Frühzeit der Menschheit, im alten Mesopotamien, bekannt war. Als Beweis dient ihnen die sumerische Keilschrift „√√//¬/√√ “, was bekanntlich „Macht braucht Kontrolle“bedeutet. Womit bewiesen ist, dass der Spruch schon eine ganz schöne Zeit im Schwange ist.
Stichwort Zeit: Lobend erwähnt sei an dieser Stelle der österreichische Gesetzgeber und die österreichische Bürokratie, die dafür gesorgt haben, dass ein Unternehmer zu 1090 Euro Strafe oder 73 Stunden Gefängnis verurteilt wurde, weil er einen Arbeiter um elf Minuten zu spät angemeldet hatte. Recht so, diesen Schaffern von Arbeitsplätzen muss endlich das Handwerk gelegt werden!
Apropos zu spät: Die Bundesregierung hatte für 29. Februar eine große Pensionsreform zur Sicherung des angeschlagenen Pensionssystems in Aussicht gestellt. Bis heute, 30. August, ist von dieser Reform nicht das Geringste zu sehen. Das macht eine Zeitversäumnis von sechs Monaten, das sind 183 Tage oder 4392 Stunden oder 263.520 Minuten.
Steckt man die Bundesregierung für je elf versäumte Minuten 73 Stunden lang ins Gefängnis, so summiert sich ihre Haftstrafe wegen Fristversäumnis auf 1.748.814,55 Stunden oder 72.867,3 Tage, das sind 199,6 Jahre.
Die Regierung kann aber natürlich auch 26112.436,40 Euro Strafe zahlen.