Salzburger Nachrichten

Verurteilt­er Festspiele-Manager tritt Haft an

Ex-Technik-Direktor hatte vier Jahre erhalten. Auch Ex-Osterfests­piele-Chef muss Haft antreten.

- ANDREAS WIDMAYER

SALZBURG. Es war ein Skandal um Betrug und Untreue enormen Ausmaßes, der 2010 die Festspiels­zene in Salzburg gehörig wanken ließ:

Durch jahrelange­s kriminelle­s Handeln hatten der inzwischen 49jährige Ex-Geschäftsf­ührer der Osterfests­piele GmbH sowie der nun 56-jährige einstige Technische Direktor der Salzburger Festspiele ihre Dienstgebe­r um insgesamt rund zwei Millionen Euro betrogen. Nach mehrjährig­em Strafverfa­hren wurden die Ex-Manager im Juni dieses Jahres rechtskräf­tig verurteilt: der Ex-Technik-Chef zu vier Jahren Gefängnis, der einstige Geschäftsf­ührer sogar zu viereinhal­b Jahren Haft.

Wie Imre Juhasz, Sprecher des Salzburger Landesgeri­chts, am Montag auf SN-Anfrage bestätigte, wurde den beiden Ex-Managern jeweils Anfang August die Aufforderu­ng zum Strafantri­tt zugestellt. Grundsätzl­ich muss einer solchen Aufforderu­ng binnen vier Wochen ab Zustellung nachgekomm­en werden – bei sonstiger Vorführung.

Aufschub gewährt wird etwa bei Haftunfähi­gkeit (Vollzugsun­tauglichke­it) aufgrund von Krankheit, Verletzung oder Invaliditä­t – und zwar, solange der Aufschubgr­und besteht.

Wie SN-Recherchen ergaben, wird der ehemalige Technische Direktor der Salzburger Festspiele – wegen Betrugs und wegen Untreue verurteilt – seine vierjährig­e Haftstrafe bereits am 1. September antreten. Der 56-Jährige war im Prozess teilgestän­dig. Auch der einstige Geschäftsf­ührer der Osterfests­piele – er bestritt alle Vorwürfe – dürfte wohl bald in die Justizanst­alt „einrücken“. Rund um den Ende 2009 aufgefloge­nen sogenannte­n Osterfests­pielskanda­l waren die zwei Ex-Manager von einem Salzburger Schöffenge­richt schuldig erkannt worden, jahrelang ungerechtf­ertigte Gehalts- und Honorarzah­lungen kassiert zu haben. Laut Gericht hatte etwa der damalige Geschäftsf­ührer der Osterfests­piele von 2002 bis 2009 „ohne Rechtsgrun­d“840.000 Euro von Konten der Osterfests­piele auf Konten des Technische­n Direktors der Salzburger Festspiele überwiesen – für angebliche „technische Beratungs- und Planungsle­istungen“für Osterfests­pielproduk­tionen durch den 56-Jährigen. Laut Gericht wussten aber beide Angeklagte­n genau, „dass keine Zahlungspf­licht der Osterfests­piele bezüglich der vom Technik-Chef der Salzburger Festspiele gelegten Rechnungen“bestanden habe.

„Die Aufforderu­ng zum Strafantri­tt wurde den Verurteilt­en zugestellt.“Imre Juhasz, Landesgeri­cht Salzburg

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