Zur OlympiaBeschickung
Das ÖOC sollte in Zukunft nur mehr Sportler entsenden, die im vorolympischen bzw. im Olympiajahr nachhaltig Leistungen erbringen, die in der entsprechenden Weltrangliste zwischen Platz 20 und 30 liegen. Die dadurch ersparten direkten Kosten (Einkleidung, Reiseund Aufenthaltskosten) – egal, ob sie von Sponsoren oder aus öffentlichen Mitteln stammen – könnten dann in den Jugend- bzw. Breitensport investiert werden, wo sie später wieder dem Spitzensport zugutekommen. Das IOC muss sich überlegen, ob es weiterhin ein „Happening“mit Zigtausenden Sportlern und mindestens gleich vielen Funktionären oder aber DAS sportliche Großereignis sein will, wo wirklich nur die Besten der Besten starten. Dazu drei Beispiele:
1) Niemand hat Verständnis dafür, dass es, wie im Schwimmen, tagelang zig Vor- und Zwischenläufe gibt, bei denen fast keine Besucher in den Stadien sind. Es würden die besten 15 bis 20 pro Disziplin genügen.
2) Im 10.000-m-Lauf der Frauen waren 37 am Start. Als nach knapp 30 Minuten die ersten fünf ins Ziel ka- men, war der Großteil der anderen Läuferinnen bereits mehrmals überrundet und diese wussten nicht, ob sie noch weiterlaufen sollten. Die besten 15 der Welt hätten hier als Startberechtigte genügt.
3) Im Marathonlauf der Frauen waren ca. 180 Läuferinnen am Start, 133 waren dann im Klassement. Es würden auch hier die besten 30 genügen. Durch eine rigorose Einschränkung der Starterlaubnis durch das IOC würden die Olympischen Spiele für die Zuschauer in den Stadien und vor den Bildschirmen wieder wesentlich attraktiver, da sie sich zeitlich nicht derart – sowohl der einzelne Wettkampf als auch die Gesamtdauer – in die Länge ziehen würden. Daneben würden auch massive Kosten bei den einzelnen Veranstalterländern gespart werden. Aber natürlich wird es gegen solche Maßnahmen massiven Widerstand vieler Funktionäre geben, nach dem Motto „Dabei sein ist alles“. MMag. Peter Mach zeichnet, die mit Religionsfreiheit nichts zu tun hat. Am deutlichsten ist dies daran zu erkennen, dass männliche Begleiter burka- und niqabtragender Frauen durchwegs westlich „freizügig“bekleidet sind, wenn sie hierzulande im öffentlichen Raum unterwegs sind. Die „religiöse Pflicht“zum Tragen der traditionellen verhüllenden Kleidung müsste doch für beide Geschlechter gleichermaßen gelten, wenn die Argumentation glaubwürdig sein sollte.
Vollverschleierung wirkt in Österreich genauso befremdlich wie badeanzugtragende Personen auf den Straßen Riads. Die österreichische Politik hat einen gesellschaftspolitischen Gestaltungsauftrag und ist daher aufgerufen, die breite Ablehnung der Vollverschleierung durch entsprechende Regulative zu berücksichtigen. Dr. Christa Bergmann-Fischbacher,