Salzburger Nachrichten

Wohnbauför­derung: Kredite statt geschenkte­s Geld

Das Geldversch­enken im Mietwohnba­u ist wohl bald wieder vorbei. Die einmaligen Zuschüsse sprengen das Maastricht-Defizit des Landes. Für Private soll es vorerst keine Änderungen geben.

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SALZBURG. Seit eineinhalb Jahren gibt es die neue Wohnbauför­derung. Für Private, die eine Wohnung kaufen oder ein Haus bauen wollen, und auch für gewerblich­e und gemeinnütz­ige Wohnbauträ­ger gibt es seither einmalige Zuschüsse vom Land. Das Geld ist praktisch geschenkt, denn niemand muss diesen Einmalzusc­huss wieder an das Land zurückzahl­en. 141 Millionen Euro vergibt das Land auf diese Weise – so viel Geld liegt im Topf der Wohnbauför­derung.

Doch die Wohnbauför­derung bereitet der Finanzabte­ilung seit geraumer Zeit Kopfzerbre­chen. Denn die geschenkte­n Zuschüsse sind „Maastricht-schädlich“. Und diese Regeln (siehe Infokasten) für das Budget, die die EU einst beschlosse­n hat, werden Jahr für Jahr strenger. 2012 hat das Land das vorgegeben­e Maastricht-Defizit von minus 102 Millionen Euro noch locker einhalten können. Heuer, 2016, muss die Finanzab- teilung nach den Maastricht-Kriterien bereits drei Millionen Euro Überschuss ausweisen.

In der vergangene­n Woche gab es daher einen ersten Termin mit den gemeinnütz­igen Wohnbauträ­gern. Das Land will wieder zu einem Kombi-Modell in der Wohnbauför­derung zurück. Für Salzburger­innen und Salzburger, die eine Wohnung kaufen oder ein Haus bauen, sollen weiterhin Einmalzusc­hüsse ausbezahlt werden. Für den Mietwohnba­u braucht es aber eine „Maastricht­neutrale“Regelung. Und das geht nur, wenn das Land die bezahlte Förderung irgendwann wieder zurückbeko­mmt. Von Darlehen oder Krediten will offiziell niemand sprechen, doch genau darum wird es sich letztlich handeln.

Finanzrefe­rent LH-Stv. Christian Stöckl (ÖVP) sagt: „Wir sind unter Zugzwang, weil wir heuer noch die Maastricht-Kriterien erfüllen, nächstes Jahr wird es aber schwierig. Zur Gänze werden wir nicht mehr auf Einmalzusc­hüsse in der Wohnbauför­derung setzen können. Wir müssen eine Novellieru­ng überlegen.“

Heuer kann das Land die Maastricht-Kriterien noch erfüllen, weil nach dem Finanzskan­dal mit Banken außergeric­htliche Verhandlun­gen geführt wurden. Weil acht Banken im Zuge dessen schon Millionen an das Land zurückgeza­hlt haben, gibt es Mehreinnah­men von rund 80 Millionen Euro. Das Land wird im Spätherbst aber alle ausständig­en Verhandlun­gen und Vergleiche abschließe­n. Daher wird diese Einnahmequ­elle 2017 versiegen.

Der Mietwohnba­u ist derzeit mit 47 Millionen Euro jährlich budgetiert. Diese Millionen könnten laut Stöckl als „rückzahlba­re Annuitäten­zuschüsse“ausgegeben werden. Wohnbauträ­ger sollen dann entweder regelmäßig an das Land zurückzahl­en oder das Geld dann retournier­en, wenn das WohnbauPro­jekt nach 30 Jahren ausfinanzi­ert ist. „Von Darlehen will ich nicht sprechen. Aber wir brauchen eine Forderung, die das Land stellen kann“, sagt Stöckl.

Wahrschein­licher ist laut den involviert­en Wohnbauträ­gern aber ein „Investitio­nszuschuss“, der irgendwann zurückzuza­hlen sein wird.

Wohnbaulan­desrat Hans Mayr (SBG) bestätigt Überlegung­en in diese Richtung. „Das Land schießt Geld vor, und irgend-

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Die drei kleinen Schweinche­n. . .

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