Urteil nach Drama in Aluwerk soll am 30. September fallen
Viereinhalb Jahre nach dem Tod zweier Arbeiter am 8. März 2012 in einer Vorwärmekammer im Aluminiumwerk in Lend geht am Landesgericht der Prozess gegen die acht noch verbliebenen Beschuldigten bald ins Finale.
Ursprünglich hätten in dem Mitte Juni eröffneten Prozess drei Wochen später die Urteile ergehen sollen, doch Richterin Anna-Sophia Geisselhofer enthob am 8. Juli den Hauptgutachter von seiner Tätigkeit. Zuvor hatten Staatsanwältin Sandra Lemmermayer und Rechtsanwalt Stefan Rieder, er vertritt die Opferangehörigen, dessen Enthebung wegen fehlender Sachkunde beantragt.
Inzwischen hat der neu bestellte Sachverständige für Elektrotechnik seine Expertise erstellt. Der Prozess wird daher am 26. September mit der Erörterung des neuen Gutachtens fortgesetzt. Die Urteile sollen am 30. September gefällt werden.
Den nicht geständigen Beschuldigten wird fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angelastet. Erstbeschuldigt ist ein Staplerfahrer, der am Unglückstag irrtümlich per Fernbedienung das Hubtor der Vorwärmekammer schloss; just zum Zeitpunkt, als die zwei Arbeiter einen Schaden in der Kammer inspizierten. Durch das Schließen wurde der Heizvorgang gestartet, das Duo verbrannte. Weiters angeklagt sind vier ehemals gewerbebehördliche Geschäftsführer der Aluminium Lend GmbH, eine ExSicherheitsfachkraft, eine Ex-Sicherheitsvertrauensperson und die Firma nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz.