Arbeit soll die Integration fördern
Asylbewerber
konnten schon bisher freiwillig gemeinnützig arbeiten und sich so ein Taschengeld zur Grundversorgung verdienen. Oft scheiterte es aber an den bürokratischen und arbeitsrechtlichen Vorgaben. Das im Frühjahr von der Regierung beschlossene Integrationspaket sieht vor, dass Asylbewerber, die vermutlich als Flüchtlinge anerkannt werden, mehr gemeinnützige Arbeiten leisten dürfen und sollen, da das die Integration fördert. Es gibt aber bisher nicht einmal eine akkordierte Liste, um welche Arbeiten es sich da handelt. Die Sache ist insgesamt kompliziert, da eine Fülle von Gesetzen quer durch fünf Ministerien und neun Länder betroffen sind (u. a. das Asylgesetz, das Gemeinnützigkeitsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz etc.).
Asylberechtigte
Relativ neu ist die (von der ÖVP gestellte) Forderung, dass Asylberechtigte, die auf dem Arbeitsmarkt keine Chance haben und deshalb Mindestsicherung beziehen, zu gemeinnützigen EinEuro-Jobs bei den Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) verpflichtet werden sollen. Der Ruf, aus Integrationsgründen so etwas wie einen zweiten Arbeitsmarkt zu schaffen, kam schon von vielen Seiten. Begonnen haben die koalitionären Verhandlungen noch nicht.
Arbeitsmarkt
Ein großer Teil der anerkannten Flüchtlinge ist mangels Qualifikationen und/oder Sprachkenntnissen arbeitslos. Befähigt wären sie bestenfalls zu Hilfsarbeiten, die werden aber nicht nachgefragt. Im Integrationsbericht wird damit gerechnet, dass die Zahl der arbeitslos gemeldeten Asylberechtigten heuer um 30.000 steigt. Und es wird damit gerechnet, dass bestenfalls zehn Prozent vom AMS vermittelt werden können.