Der Amokfahrer Alen R. überfordert das Gericht
Alen R. wurde als schuldig und zurechnungsfähig erkannt. Das Urteil: Lebenslange Haft in einer Anstalt.
Die Grazer Herrengasse am 29. September 2016: viele Passanten, die sich an der warmen Herbstsonne erfreuen, gut gefüllte Schanigärten, Straßenmusiker, vitales urbanes Leben. Vor rund 15 Monaten glich die Promeniermeile einem Schlachtfeld: Tote, schwer verletzte Passanten, gellende Schreie, Fassungslosigkeit, Schock und Trauer. Die insgesamt sechs Minuten dauernde Amokfahrt von Alen R. durch die Grazer City hat vieles verändert, hat Wunden hinterlassen. Körperliche wie seelische. Bei Hunderten Menschen. Der 20. Juni 2015 ist ein dunkles Kapitel (nicht nur) in der Grazer Stadtgeschichte.
Die juristische Aufarbeitung der Wahnsinnstat führte viele an die Grenzen der Belastbarkeit. Nicht nur die Zeugen, die auf Krücken in den Gerichtssaal humpelten und von ihren Langzeitfolgen berichteten. Bei vielen wurde das Grauen wieder lebendig, vielen der 136 geladenen Zeugen versagte die Stimme, ihre Worte erstickten in Schluchzen und bitterlichem Weinen. Die acht Prozesstage dienten dazu, die entscheidende Frage zu klären: War Alen R. zurechnungsfähig oder nicht? Das Problem dabei: Wie können Laienrichter in einer höchst diffizilen medizinisch-psychiatrischen Materie urteilen, die selbst bei Experten zu unterschiedlichsten Schlüssen führt? Auch ein Berufsrichter wäre angesichts des in dieser Form äußerst seltenen Gutachterstreits wohl genauso überfordert. Die Seele ist bekanntlich ein weites Land. Und ein Beinbruch ist eben leichter zu diagnostizieren als eine Psychose. Wer kann mit Sicherheit sagen, wie dieser hochintelligente, aber schier undurchschaubare Mann im weißen Anzug wirklich tickt? Was ihn bei seiner Tat geleitet hat? Die Rechtsprechung läuft Gefahr, von Schlussfolgerungen aus der Fachliteratur, aber auch von Vermutungen und Bauchgefühl bestimmt zu sein. „Ich weiß es nicht“, antworteten einige Gutachter auf entscheidende Fragen. Ehrlich, ja. Wie also urteilen?
Als Prozessort hat sich Graz – anderslautenden Befürchtungen zum Trotz – bewährt. Dank der souveränen Verhandlungsführung von Richter Andreas Rom hat sich die in Teilen der Bevölkerung aufgeheizte Stimmung nie im Gerichtssaal einnisten können. Der emotionsgeladene Fall Alen R. wurde vorurteilsfrei und professionell abgehandelt. So schmerzlich die vergangenen Tage für die Opfer auch gewesen sein mögen: Der Prozess bietet die Chance, das Erlebte besser verarbeiten zu können. Ein endgültiges Abschließen scheint ohnehin nicht möglich zu sein. „Die Bilder im Kopf, die bleiben“, sagte eine Zeugin.