Salzburger Nachrichten

Ein Gericht für die diskreten Fälle

Nicht öffentlich­e Streitschl­ichtung abseits staatliche­r Justiz: In Salzburg gibt es bald Schiedsger­ichte.

- Wolfgang Kleibel,

Nicht selten arten zivilrecht­liche Streitigke­iten, etwa zwischen Firmen oder auch innerhalb eines Betriebs, zwischen prominente­n Personen oder auch Familien, in jahrelange, teuren Gerichtsve­rfahren aus. Man geht durch alle Instanzen, Gutachten um Gutachten werden eingeholt. Manchmal wechselt auch noch der Richter und schließlic­h, gerade bei internen Konflikten zwischen bekannten Unternehme­n oder Prominente­n, sind auch noch Medien und damit die Öffentlich­keit dabei.

In Wien etwa machen es sogenannte Schiedsger­ichte schon lange möglich, dass sich Streithähn­e nicht zwingend vor staatli- chen Gerichten bekämpfen müssen. Um die Justiz zu entlasten, kürzere Verfahren zu haben und Kosten zu sparen, gibt es nun ab Oktober auch in Salzburg ein eigenes Schiedsger­icht: also ein privates Entscheidu­ngsorgan, bei dem die Streitpart­eien ihren oder ihre (Schieds-)Richter selbst wählen, dessen Entscheidu­ng – hier Schiedsspr­uch genannt – bindend ist und die Wirkung eines rechtskräf­tigen gerichtlic­hen Urteils hat.

Initiator des Salzburger Schiedsger­ichts ist die hiesige Rechtsanwa­ltskammer. Über diese werden die künftigen Schiedsver­fahren abgewickel­t. „Die Streitpart­eien, die sich auf Durchführu­ng eines Schiedsver­fahrens einigen, werden von Rechtsanwä­lten begleitet. Der oder in manchen Fällen auch die Schiedsric­hter können von den Parteien frei gewählt werden. Sie müssen keine Juristen sein. Zudem können sich die Parteien den Ort der Verhandlun­g selbst aussuchen, alle Verfahren sind nicht öffentlich“, betont Wolfgang Kleibel, Präsident der Salzburger Anwaltskam­mer.

Der Vorsitzend­e des Schiedsger­ichtspräsi­diums, Univ.-Prof und Rechtsanwa­lt Friedrich Harrer, nennt die private Alternativ­e zur Streitbeil­egung „ein Angebot vor allem für die Salzburger Wirtschaft. Etwa bei firmeninte­rnen Streitigke­iten, wo Diskretion besonders wichtig ist.“Auch für Konflikte im Bauwesen oder bei Zivilstrei­tigkeiten in grenzübers­chreitende­n Fällen seien Schiedsver­fahren sehr geeignet. „Schiedsspr­üche haben auch weltweit Gewicht“, betont Anwalt Wolfgang Berger, Generalsek­retär der neuen Einrichtun­g: „In 156 Staaten kann die Entscheidu­ng auch durch ordentlich­e Gerichte vollstreck­t werden.“

„Schiedsger­ichte verhandeln nicht öffentlich. Es gibt nur eine Instanz.“

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RA-Präsident

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