Ein Gericht für die diskreten Fälle
Nicht öffentliche Streitschlichtung abseits staatlicher Justiz: In Salzburg gibt es bald Schiedsgerichte.
Nicht selten arten zivilrechtliche Streitigkeiten, etwa zwischen Firmen oder auch innerhalb eines Betriebs, zwischen prominenten Personen oder auch Familien, in jahrelange, teuren Gerichtsverfahren aus. Man geht durch alle Instanzen, Gutachten um Gutachten werden eingeholt. Manchmal wechselt auch noch der Richter und schließlich, gerade bei internen Konflikten zwischen bekannten Unternehmen oder Prominenten, sind auch noch Medien und damit die Öffentlichkeit dabei.
In Wien etwa machen es sogenannte Schiedsgerichte schon lange möglich, dass sich Streithähne nicht zwingend vor staatli- chen Gerichten bekämpfen müssen. Um die Justiz zu entlasten, kürzere Verfahren zu haben und Kosten zu sparen, gibt es nun ab Oktober auch in Salzburg ein eigenes Schiedsgericht: also ein privates Entscheidungsorgan, bei dem die Streitparteien ihren oder ihre (Schieds-)Richter selbst wählen, dessen Entscheidung – hier Schiedsspruch genannt – bindend ist und die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils hat.
Initiator des Salzburger Schiedsgerichts ist die hiesige Rechtsanwaltskammer. Über diese werden die künftigen Schiedsverfahren abgewickelt. „Die Streitparteien, die sich auf Durchführung eines Schiedsverfahrens einigen, werden von Rechtsanwälten begleitet. Der oder in manchen Fällen auch die Schiedsrichter können von den Parteien frei gewählt werden. Sie müssen keine Juristen sein. Zudem können sich die Parteien den Ort der Verhandlung selbst aussuchen, alle Verfahren sind nicht öffentlich“, betont Wolfgang Kleibel, Präsident der Salzburger Anwaltskammer.
Der Vorsitzende des Schiedsgerichtspräsidiums, Univ.-Prof und Rechtsanwalt Friedrich Harrer, nennt die private Alternative zur Streitbeilegung „ein Angebot vor allem für die Salzburger Wirtschaft. Etwa bei firmeninternen Streitigkeiten, wo Diskretion besonders wichtig ist.“Auch für Konflikte im Bauwesen oder bei Zivilstreitigkeiten in grenzüberschreitenden Fällen seien Schiedsverfahren sehr geeignet. „Schiedssprüche haben auch weltweit Gewicht“, betont Anwalt Wolfgang Berger, Generalsekretär der neuen Einrichtung: „In 156 Staaten kann die Entscheidung auch durch ordentliche Gerichte vollstreckt werden.“
„Schiedsgerichte verhandeln nicht öffentlich. Es gibt nur eine Instanz.“