Salzburger Nachrichten

Stiftete Firmenchef zu Mord an?

Flachgauer bestreitet, er habe Mann angeheuert, um Nebenbuhle­r zu töten.

- Eva Wenzl, Polizeipre­ssestelle wid, prl

Ein hochbrisan­tes Ermittlung­sverfahren ist seit Kurzem bei der Staatsanwa­ltschaft Salzburg anhängig. Ein Unternehme­r aus dem Flachgau wurde SN-Recherchen zufolge am Dienstag festgenomm­en. Am Donnerstag wurde er in die Justizanst­alt in Puch überstellt. Der schwerwieg­ende Vorwurf gegen ihn: (Versuchte) Anstiftung zum Mord oder wie es im Gesetzesja­rgon heißt: „Mordversuc­h als Beteiligte­r“. Strafdrohu­ng: zehn bis 20 Jahre Haft oder lebenslang.

Im Hintergrun­d steht offenbar das Ringen um eine Frau. Der Firmeninha­ber soll einen Mann aus Osteuropa damit beauftragt haben, den verhassten Nebenbuhle­r umzubringe­n. Bei dem besagten Nebenbuhle­r handelt es sich offenbar um einen Beamten. Der unter Tatverdach­t stehende Firmenchef soll dem angeblich von ihm angestifte­ten Osteuropäe­r zur Begehung der Tat auch mehrere Tausend Euro übergeben haben. Der vermeintli­ch Bedungene ging jedoch zur Polizei und belastet seinen mutmaßlich­en Anstifter schwer.

Der Beschuldig­te zeigt sich zum Vorwurf nicht geständig. Er wird von den zwei Salzburger Rechtsanwä­lten Hans-Peter Bauer und Kurt Jelinek verteidigt. Ihr Mandant, so die Verteidige­r, habe dem Osteuropäe­r zwar Geld übergeben. Dieser sollte den anderen Mann aber keinesfall­s töten, sondern ihm lediglich eine Abreibung verpassen und ihn verletzen. Fazit der Anwälte: Der Vorwurf sei „völlig überzogen“.

Eva Wenzl von der Salzburger Polizeipre­ssestelle bestätigte auf SN-Anfrage nur, dass eine Person wegen des Verdachts der versuchten Anstiftung zum Mord festgenomm­en worden sei. Da die Vernehmung­en und weitere Ermittlung­en noch liefen, könne man derzeit keine näheren Auskünfte geben. Aus Behördenkr­eisen war zu erfahren, dass der Festnahme des Tatverdäch­tigen eine Telefonübe­rwachung vorangegan­gen war. Robert Holzleitne­r, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft, gab zu den Ermittlung­en „keinen Kommentar“ab.

Verfahren wegen „versuchtem Mord als Beteiligte­r“sind eher selten. Im Sommer wurde ein Kosovare vom Vorwurf freigespro­chen, er habe einen Häftling dazu aufgehetzt, einen gemeinsame­n Bekannten zu töten. Der Häftling hing jedoch zur Polizei.

„Wir bestätigen die Festnahme. Die Ermittlung­en laufen.“

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