Daten & Fakten Die wichtigsten Abkürzungen
ISDS oder Investor-to-State-Dispute-Settlement sind Schiedsgerichtsklauseln. Sie werden in Investitionsabkommen für den Fall eingebaut, dass ein Streit zwischen Investor und dem Staat, in dem investiert wird, ausbricht. Organisationen wie die Weltbank in Washington, die Internationale Handelskammer in Paris, die Stockholmer Handelskammer, der Ständige Schiedsgerichtshof in Den Haag und der Londoner Gerichtshof, internationale Schiedsverfahren sowie die Abteilung für internationales Handelsrecht der UNO in Wien haben entsprechende Spielregeln entwickelt, auf die sich die Verträge beziehen. Ein Gutteil der Fälle wird in Washington abgehandelt. Meist sehen die Verträge eine „Friedenspflicht“vor, wonach die Parteien innerhalb einer Frist eine gütliche Einigung versuchen müssen, ehe sie das Schiedsgericht anrufen dürfen. ICS oder Investor Court System (zu Deutsch: Investitionsgerichtssystem) geht auf einen Reformvorschlag der EU-Kommission zurück, der nachträglich in CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) eingebaut wurde. Ein zweistufiges öffentliches Gerichtssystem soll die bisherigen privaten Ad-hocSchiedsgerichte ablösen. Der neuartige Investorenschutz soll in alle laufenden und künftigen Verhandlungen der EU mit Drittstaaten eingebracht werden. Die Schiedsgerichtsverfahren sollen demnach öffentlich und nicht mehr wie bisher hinter verschlossenen Türen stattfinden. Zum Streitschlichter darf nur ernannt werden, wer die Berufsbefähigung zum Richter hat. Kritiker des ICS betonen dagegen, dass es nach wie vor Sonderklagerechte für Konzerne gebe, mit denen sie nationales Recht umgehen könnten. Um Handelshemmnisse zu beseitigen, sei keine Sondergerichtsbarkeit notwendig.