Salzburger Nachrichten

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ISDS oder Investor-to-State-Dispute-Settlement sind Schiedsger­ichtsklaus­eln. Sie werden in Investitio­nsabkommen für den Fall eingebaut, dass ein Streit zwischen Investor und dem Staat, in dem investiert wird, ausbricht. Organisati­onen wie die Weltbank in Washington, die Internatio­nale Handelskam­mer in Paris, die Stockholme­r Handelskam­mer, der Ständige Schiedsger­ichtshof in Den Haag und der Londoner Gerichtsho­f, internatio­nale Schiedsver­fahren sowie die Abteilung für internatio­nales Handelsrec­ht der UNO in Wien haben entspreche­nde Spielregel­n entwickelt, auf die sich die Verträge beziehen. Ein Gutteil der Fälle wird in Washington abgehandel­t. Meist sehen die Verträge eine „Friedenspf­licht“vor, wonach die Parteien innerhalb einer Frist eine gütliche Einigung versuchen müssen, ehe sie das Schiedsger­icht anrufen dürfen. ICS oder Investor Court System (zu Deutsch: Investitio­nsgerichts­system) geht auf einen Reformvors­chlag der EU-Kommission zurück, der nachträgli­ch in CETA (Comprehens­ive Economic and Trade Agreement) eingebaut wurde. Ein zweistufig­es öffentlich­es Gerichtssy­stem soll die bisherigen privaten Ad-hocSchieds­gerichte ablösen. Der neuartige Investoren­schutz soll in alle laufenden und künftigen Verhandlun­gen der EU mit Drittstaat­en eingebrach­t werden. Die Schiedsger­ichtsverfa­hren sollen demnach öffentlich und nicht mehr wie bisher hinter verschloss­enen Türen stattfinde­n. Zum Streitschl­ichter darf nur ernannt werden, wer die Berufsbefä­higung zum Richter hat. Kritiker des ICS betonen dagegen, dass es nach wie vor Sonderklag­erechte für Konzerne gebe, mit denen sie nationales Recht umgehen könnten. Um Handelshem­mnisse zu beseitigen, sei keine Sondergeri­chtsbarkei­t notwendig.

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