Clowns verbreiten Schrecken
Bereits mehrmals tauchten Grusel-Clowns in Österreich auf. Die Polizei warnt nun „die unlustigen Horror-Clowns“vor den strafrechtlichen Konsequenzen ihres Auftretens.
Grusel-Clowns verbreiten seit Wochen in den USA, in Großbritannien und Deutschland Angst und Schrecken. Nun sind sie auch in Österreich unterwegs. Zuletzt offenbar im Land Salzburg: Am späten Donnerstagabend schlich beim Gollinger Bahnhof ein „Horror-Clown“umher. Im Internet kursieren Fotos davon.
Bei der Polizei gingen zwei Anrufe ein: der erste um 21 Uhr, ein weiterer gut zwei Stunden später. Eine Polizeistreife sei dort gewesen, habe aber niemanden entdecken können, sagte der Salzburger Polizeisprecher Hannes Hollweger. Er geht von einer gezielten Aktion aus: „Die Fotos wurden gemacht, um in den sozialen Netzwerken Aufmerksamkeit zu erregen.“Clown und Fotograf dürften also unter einer Decke stecken. Verharmlosen will Hollweger die Aktion nicht.
Bei Clown-Sichtungen solle man umgehend die Polizei verständigen und selbst das Weite suchen: „Kein Polizist wird verärgert sein, wenn man ihn deswegen alarmiert. Wir kommen lieber einmal zu oft.“Meldungen von Grusel-Clowns gab es kürzlich auch aus Wien, der Steiermark und aus Kärnten.
Nun warnt auch das Bundeskriminalamt (BK) „die unlustigen Horror-Clowns“vor strafbaren Delikten bei ihren „Spaßtouren“. Sie sollten sich dessen bewusst sein, dass mit der vermeintlichen Gaudi oft strafbare Delikte einhergingen, heißt es beim BK. Dazu zählen gefährliche Drohung, um jemanden in Furcht zu versetzen, Gewaltanwendung oder (fahrlässige) Körperverletzung. Letztgenanntes gilt auch, wenn das Opfer flüchtet und sich dabei verletzt, etwa bei einem Fahrradsturz. Auch die D.A.S. Rechtsschutz meldete sich am Freitag zu Wort und warnte vor den rechtlichen Konsequenzen. Auch dann, wenn „Horror-Clowns“ihre Aktionen filmten und ins Internet stellten. Dabei könnten Persönlichkeitsrechte gefilmter Personen verletzt werden. Dazu kommt, dass die Reaktion des Opfers nicht abschätzbar ist. Manche erstarren vor Angst oder laufen davon. Andere wehren sich, wenn der Clown mit einer Waffe oder einer Attrappe droht. „Der Grat zwischen Notwehr und Notwehrüberschreitung ist ein sehr schmaler“, sagt D.A.S.-Vorstand Ingo Kaufmann.
Verboten sind die Horror-Kostüme prinzipiell nicht. „Die Hemmschwelle ist aber überschritten, sobald sich die Leute erschrecken“, sagt Hollweger.
Das Bundeskriminalamt appelliert auf seiner Facebook-Seite indessen an die Vernunft: „Lasst den Grusel-HorrorClown-Trend besser aus. Lustig sein geht auch anders.“