Salzburger Nachrichten

Clowns verbreiten Schrecken

Bereits mehrmals tauchten Grusel-Clowns in Österreich auf. Die Polizei warnt nun „die unlustigen Horror-Clowns“vor den strafrecht­lichen Konsequenz­en ihres Auftretens.

- SN-kli, ham

Grusel-Clowns verbreiten seit Wochen in den USA, in Großbritan­nien und Deutschlan­d Angst und Schrecken. Nun sind sie auch in Österreich unterwegs. Zuletzt offenbar im Land Salzburg: Am späten Donnerstag­abend schlich beim Gollinger Bahnhof ein „Horror-Clown“umher. Im Internet kursieren Fotos davon.

Bei der Polizei gingen zwei Anrufe ein: der erste um 21 Uhr, ein weiterer gut zwei Stunden später. Eine Polizeistr­eife sei dort gewesen, habe aber niemanden entdecken können, sagte der Salzburger Polizeispr­echer Hannes Hollweger. Er geht von einer gezielten Aktion aus: „Die Fotos wurden gemacht, um in den sozialen Netzwerken Aufmerksam­keit zu erregen.“Clown und Fotograf dürften also unter einer Decke stecken. Verharmlos­en will Hollweger die Aktion nicht.

Bei Clown-Sichtungen solle man umgehend die Polizei verständig­en und selbst das Weite suchen: „Kein Polizist wird verärgert sein, wenn man ihn deswegen alarmiert. Wir kommen lieber einmal zu oft.“Meldungen von Grusel-Clowns gab es kürzlich auch aus Wien, der Steiermark und aus Kärnten.

Nun warnt auch das Bundeskrim­inalamt (BK) „die unlustigen Horror-Clowns“vor strafbaren Delikten bei ihren „Spaßtouren“. Sie sollten sich dessen bewusst sein, dass mit der vermeintli­chen Gaudi oft strafbare Delikte einherging­en, heißt es beim BK. Dazu zählen gefährlich­e Drohung, um jemanden in Furcht zu versetzen, Gewaltanwe­ndung oder (fahrlässig­e) Körperverl­etzung. Letztgenan­ntes gilt auch, wenn das Opfer flüchtet und sich dabei verletzt, etwa bei einem Fahrradstu­rz. Auch die D.A.S. Rechtsschu­tz meldete sich am Freitag zu Wort und warnte vor den rechtliche­n Konsequenz­en. Auch dann, wenn „Horror-Clowns“ihre Aktionen filmten und ins Internet stellten. Dabei könnten Persönlich­keitsrecht­e gefilmter Personen verletzt werden. Dazu kommt, dass die Reaktion des Opfers nicht abschätzba­r ist. Manche erstarren vor Angst oder laufen davon. Andere wehren sich, wenn der Clown mit einer Waffe oder einer Attrappe droht. „Der Grat zwischen Notwehr und Notwehrübe­rschreitun­g ist ein sehr schmaler“, sagt D.A.S.-Vorstand Ingo Kaufmann.

Verboten sind die Horror-Kostüme prinzipiel­l nicht. „Die Hemmschwel­le ist aber überschrit­ten, sobald sich die Leute erschrecke­n“, sagt Hollweger.

Das Bundeskrim­inalamt appelliert auf seiner Facebook-Seite indessen an die Vernunft: „Lasst den Grusel-HorrorClow­n-Trend besser aus. Lustig sein geht auch anders.“

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BILD: SN/PRIVAT Diese Bilder kursieren im Internet und zeigen den Grusel-Clown in Golling.

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