Salzburger Nachrichten

Mehrjährig­e Haft für junge Räuber

Drei Überfälle: Zwischen 30 Monaten und fünf Jahren Haft für fünf Burschen.

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Ins Finale ging Freitag am Landesgeri­cht der Prozess gegen fünf Burschen (17 bis 19) wegen dreier teils sehr brutaler Raubüberfä­lle in der Stadt Salzburg und im Flachgau. In unterschie­dlicher Konstellat­ion hatte das Quintett – zwei Österreich­er, zwei Bosnier und ein Rumäne – im Jänner und März 2016 zwei Überfälle auf Taxifahrer und einen Tankstelle­nraub verübt. Schließlic­h sollen vier von ihnen noch einen weiteren Coup auf eine Tankstelle geplant haben, der aber letztlich ausblieb.

Das Quintett hatte sich zu Prozessbeg­inn im Juli gegenüber dem Schöffense­nat (Vorsitz: Richter Christian Ureutz) großteils geständig gezeigt. Ein 18jähriger Bosnier (Verteidige­r: Rudolf Höpflinger) soll bei allen Taten dabei gewesen sein. Den brutalsten Überfall, jenen auf einen Taxilenker (57) am 5. März, beging der ein Mal vorbestraf­te Bosnier laut Anklage mit einem 19-jährigen Österreich­er – bereits drei Mal vorbestraf­t und von Franz Essl verteidigt. Das in der Stadt Salzburg lebende Duo bestellte damals um 2.30 Uhr den Taxler nach Maxglan. Laut Anklage hielten sie ihm eine Pistole an die Schläfe, versetzten ihm Schläge und sperrten den 57-Jährigen in den Kofferraum seines Taxis. Dann fuhr das Duo mit dem Taxi nach Bischofsho­fen, wo es den Mann beraubte und aus dem Kofferraum warf. Besonders fatal: Der Taxifahrer erlitt sechs Wochen nach den Attacken auf ihn eine Hirnblutun­g (Subdural- hämatom) und musste operiert werden. Laut Opferanwal­t Stefan Rieder war das Auftreten der Blutung tatkausal – „wegen der damals erlittenen Schläge gegen den Kopf“. Da die Verteidige­r des Duos das bestritten, wurde am Freitag ein unterdesse­n eingeholte­s Gutachten eines Neurochiru­rgen erörtert. Der Sachverstä­ndige betonte, dass es „sehr wahrschein­lich ist, dass die Blutung mit Gewalthand­lungen gegen das Opfer in Zusammenha­ng steht“.

Am Nachmittag ergingen fünf Schuldsprü­che. Im Fall des Raubüberfa­lls auf den 57-Jährigen nahm der Senat eine Tatkausali­tät bezüglich dessen späterer Hirnblutun­g an. Der 19-jährige Österreich­er erhielt fünf Jahre Haft, der 18-jährige Bosnier vier Jahre unbedingt. Die übrigen Burschen erhielten je 30 Monate teilbeding­t. Die Urteile sind nicht rechtskräf­tig.

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