Salzburger Nachrichten

Harte Strafen für „Rennfahrer“

Illegale Wettfahrte­n führen in ganz Europa immer wieder zu schweren Verkehrsun­fällen. Deutschlan­d ist jetzt das erste Land, das gegen Straßenrow­dys sehr hart vorgehen will.

- SN-pef, dpa

Anfang dieser Woche sorgte ein spektakulä­rer Unfall für Schlagzeil­en: Bei einem illegalen Autorennen war ein Fahrzeug in den Luganersee gestürzt. Die beiden Insassen, zwei Oligarchen­kinder aus Russland bzw. Aserbaidsc­han ertranken. In Österreich lieferten sich vergangene Woche im Bezirk Linz-Land zwei Lenker ein Wettrennen: Einer wurde bei Traun mit 148, der andere mit 160 statt der erlaubten 70 km/h gemessen. Die Beamten konnten sie zunächst wegen ihrer hohen Geschwindi­gkeit nicht anhalten. Den beiden ExtremTemp­osündern wurde der Führersche­in abgenommen.

Auch in Deutschlan­d liefern sich Rowdys wahre „Straßensch­lachten“. Der deutsche Verkehrsmi­nister Alexander Dobrindt (CSU) und Justizmini­ster Heiko Maas (SPD) wollen daher mit härteren Strafen gegen Teilnehmer illegaler Autorennen vorgehen. Ein entspreche­nder Gesetzentw­urf liegt vor, der gerade zwischen den Ministerie­n abgestimmt wird. Wer sich auf öffentlich­en Straßen mit anderen Autofahrer­n ein Wettrennen liefert, riskiert demnach künftig nicht nur ein Bußgeld, sondern sogar Haft. „Ich halte diese Raser-Events für ein Hobby von Verrückten“, sagte Maas. „Das sind keine Bagatellen, das muss härter geahndet werden.“

Es gebe Gesetzesvo­rlagen in Nordrhein-Westfalen und auf Bundeseben­e: „Angesichts der Entwicklun­g auf unseren Straßen halte ich es für vernünftig, dass wir rasch gesetzlich reagieren.“Endgültig müsse natürlich der Bundestag darüber entscheide­n. Es müsse alles getan werden, „um die Menschen vor solchen Verrückten zu schützen“.

Dabei verwies Maas auch auf illegale Autorennen, bei denen Unbeteilig­te ums Leben kamen. Die Auswirkung­en seien katastroph­al. Mehrere Städte waren betroffen. Etwa vor rund einem Jahr starb ein 69-Jähriger in Berlin, als sein Wagen vom Teilnehmer eines Rennens gerammt wurde. Im April 2015 kam in Köln eine 19 Jahre alte Radfahreri­n ums Leben, weil ein Raser die Kontrolle über sein Auto verloren hatte.

In dem Gesetzentw­urf heißt es, die Abschrecku­ngswirkung der bestehende­n Sanktionsm­öglichkeit­en sei nicht groß genug. Als Grund dafür wird genannt, dass Autorennen bislang nicht als Straftaten gelten, sondern nur als Ordnungswi­drigkeiten. In Zukunft sollen Haftstrafe­n zwischen zwei und zehn Jahren möglich sein. Behörden sollen den Führersche­in für bis zu fünf Jahre einziehen können.

Ein Autorennen gilt derzeit nicht als Straftat

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