Salzburger Nachrichten

Wahlkampfk­osten: Bund kann Ländern nichts vorschreib­en

- SN, APA

Der Verfassung­sgerichtsh­of hat die Wahlkampfk­ostengrenz­e für Landtags- und Gemeindera­tswahlen aufgehoben. Das SiebenMill­ionen-Euro-Limit gilt damit nur noch für Bundeswahl­en (Nationalra­tswahlen, EU-Wahlen, Bundespräs­identenwah­len) sowie für Kärnten und Salzburg, die eigene Regelungen beschlosse­n haben. Sollten die anderen Länder ein Kostenlimi­t wollen, müssten sie das nun selbst regeln, der Bund kann ihnen nichts vorschreib­en.

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