Wahlkampfkosten: Bund kann Ländern nichts vorschreiben
Der Verfassungsgerichtshof hat die Wahlkampfkostengrenze für Landtags- und Gemeinderatswahlen aufgehoben. Das SiebenMillionen-Euro-Limit gilt damit nur noch für Bundeswahlen (Nationalratswahlen, EU-Wahlen, Bundespräsidentenwahlen) sowie für Kärnten und Salzburg, die eigene Regelungen beschlossen haben. Sollten die anderen Länder ein Kostenlimit wollen, müssten sie das nun selbst regeln, der Bund kann ihnen nichts vorschreiben.