Zwei-KlassenMedizin existiert
Ich beziehe mich auf den Artikel über Zwei-Klassen-Medizin in den SN vom 14. Jänner 2017. Es muss hier einmal in aller Deutlichkeit gesagt werden, dass eine Zwei-Klassen-Medizin existiert und auch nicht negiert werden muss. Der Name Klasse (allgemeine Klasse und Sonderklasse), wie man in den Krankenhäusern und Sanatorien sehr gut anhand der Beschilderungen sehen kann, sagt es ja von selbst aus.
Wie bekannt, wird von den Sozialversicherungen nur die allgemeine Klasse bei stationären Aufenthalten bezahlt. Wenn eine Zusatzversicherung besteht, hat der Patient die Möglichkeit, sich auf der Sonderklasse, sprich Zweibettzimmer, oder bei Einbettzimmerzuschlag eben dort behandeln zu lassen. Neben dem Vorteil, mit nur einer zweiten Person oder auch allein im Zimmer sein zu können, hat man die Wahlmöglichkeit für das Krankenhaus und den behandelnden Arzt und bekommt auch bei nicht lebensbedrohlichen Operationen (z. B. Hüfte oder Meniskus) wesentlich früher einen OP-Termin. Dieses Leistungsprinzip ist bekanntlich nicht nur auf die Krankenpflege beschränkt. Wer bereit ist, mehr zu bezahlen, bekommt dafür mehr.
Neben diesen Vorteilen muss man aber auch erwähnen, dass die Zusatzkrankenversicherung ein entsprechender Kostenfaktor für den Versicherten darstellt. Je nach Einstiegsalter liegen die Prämien zwischen 25 und 180 Euro pro Monat und auch mehr.
Es ist meines Erachtens nur rechtens, wenn man für seine monatliche Prämienzahlung auch etwas mehr bekommt als auf der allgemeinen Klasse. Aus meiner Erfahrung im Versicherungssektor kann ich nur sagen, dass es viele Menschen gibt, die sich eine Zusatzkrankenversicherung leisten könnten, es aber nicht wollen, da die Prioritäten anderweitig sind, und erst im zunehmenden Alter, in dem die Krankheitsfälle vermehrt auftreten, eine Zusatzversicherung machen wollen, die aber dann kaum mehr leistbar ist.
Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass die Leistungen der Zusatzversicherungen einen erheblicher Kostenzuschussfaktor für die Erhaltung aller Krankenhäuser ausmachen und auch dazu beitragen, dass die Leistungen für die allgemeine Klasse, die von den Sozialversicherungen bezahlt werden, weiter bezahlbar bleiben und es nur zu minimalen Kostenerhöhungen der Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitnehmer und Pensionisten kommt.
Es gibt deshalb keinen Grund, über die sog. Zwei-Klassen-Medizin herzuziehen bzw. eine solche zu negieren. Mag. Paul Maier, 5020 Salzburg