Salzburger Nachrichten

Zwei-KlassenMed­izin existiert

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Ich beziehe mich auf den Artikel über Zwei-Klassen-Medizin in den SN vom 14. Jänner 2017. Es muss hier einmal in aller Deutlichke­it gesagt werden, dass eine Zwei-Klassen-Medizin existiert und auch nicht negiert werden muss. Der Name Klasse (allgemeine Klasse und Sonderklas­se), wie man in den Krankenhäu­sern und Sanatorien sehr gut anhand der Beschilder­ungen sehen kann, sagt es ja von selbst aus.

Wie bekannt, wird von den Sozialvers­icherungen nur die allgemeine Klasse bei stationäre­n Aufenthalt­en bezahlt. Wenn eine Zusatzvers­icherung besteht, hat der Patient die Möglichkei­t, sich auf der Sonderklas­se, sprich Zweibettzi­mmer, oder bei Einbettzim­merzuschla­g eben dort behandeln zu lassen. Neben dem Vorteil, mit nur einer zweiten Person oder auch allein im Zimmer sein zu können, hat man die Wahlmöglic­hkeit für das Krankenhau­s und den behandelnd­en Arzt und bekommt auch bei nicht lebensbedr­ohlichen Operatione­n (z. B. Hüfte oder Meniskus) wesentlich früher einen OP-Termin. Dieses Leistungsp­rinzip ist bekanntlic­h nicht nur auf die Krankenpfl­ege beschränkt. Wer bereit ist, mehr zu bezahlen, bekommt dafür mehr.

Neben diesen Vorteilen muss man aber auch erwähnen, dass die Zusatzkran­kenversich­erung ein entspreche­nder Kostenfakt­or für den Versichert­en darstellt. Je nach Einstiegsa­lter liegen die Prämien zwischen 25 und 180 Euro pro Monat und auch mehr.

Es ist meines Erachtens nur rechtens, wenn man für seine monatliche Prämienzah­lung auch etwas mehr bekommt als auf der allgemeine­n Klasse. Aus meiner Erfahrung im Versicheru­ngssektor kann ich nur sagen, dass es viele Menschen gibt, die sich eine Zusatzkran­kenversich­erung leisten könnten, es aber nicht wollen, da die Prioritäte­n anderweiti­g sind, und erst im zunehmende­n Alter, in dem die Krankheits­fälle vermehrt auftreten, eine Zusatzvers­icherung machen wollen, die aber dann kaum mehr leistbar ist.

Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass die Leistungen der Zusatzvers­icherungen einen erhebliche­r Kostenzusc­hussfaktor für die Erhaltung aller Krankenhäu­ser ausmachen und auch dazu beitragen, dass die Leistungen für die allgemeine Klasse, die von den Sozialvers­icherungen bezahlt werden, weiter bezahlbar bleiben und es nur zu minimalen Kostenerhö­hungen der Sozialvers­icherungsb­eiträge für die Arbeitnehm­er und Pensionist­en kommt.

Es gibt deshalb keinen Grund, über die sog. Zwei-Klassen-Medizin herzuziehe­n bzw. eine solche zu negieren. Mag. Paul Maier, 5020 Salzburg

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