Bürgermeister Schaden muss nicht zurücktreten
Die Anklage gegen Heinz Schaden hat zu lang auf sich warten lassen. Das ist schlecht für die Betroffenen, aber auch für die Justiz.
Länger als drei Jahre mussten der Salzburger Bürgermeister und sechs Mitangeklagte darauf warten, vor einem unabhängigen Richter ihre mögliche Unschuld beweisen zu dürfen. So lang hat die Staatsanwaltschaft gebraucht, um gegen Heinz Schaden und andere eine Anklage wegen des Verdachts der Untreue als Beteiligte auf die Beine zu stellen. Das ist eindeutig zu lang. Sowohl für die Angeklagten, die in dieser Zeit ohne Urteil mit dem Makel einer möglichen Straftat leben müssen, als auch für den Staat und seine Bürger, die ebenfalls das Recht auf Klarheit in einer angemessenen Frist haben.
In der aktuellen Causa handelt es sich um ein Nebengleis des sagenhaften Finanzskandals mit mehr als 300 Millionen Euro Verlust für die Allgemeinheit. Während bei der Suche nach den rechtlich Verantwortlichen für die größte Geldvernichtung in der Geschichte des Landes Salzburg noch immer im Nebel gestochert wird, gibt es nach zwei vergleichsweise kleinen Prozessen gegen eine ehemalige Landesbeamtin jetzt eine dritte Verhandlung über einen Randaspekt. Die nach einem Deal zwischen Stadt und Land nun dem Bürgermeister und anderen unterstellte Untreue als Beteiligte darf nicht verharmlost, muss aber in die großen Dimensionen des eigentlichen Skandals eingeordnet werden.
Der Prozess kann dazu beitragen, Antworten auf offene Fragen zu finden. Wer hat sich die Übernahme der maroden Finanzpapiere der Stadt durch das Land tatsächlich gewünscht? Gab es dafür Gegenleistungen auf politischer Ebene? Hätte das Geschäft auch gut gehen und mit einem Gewinn enden können oder war von vornherein ein Millionenverlust absehbar? Außerdem besteht die Chance, dass durch Zeugenaussagen endlich Licht in den gesamten Skandal kommt.
Muss Bürgermeister Heinz Schaden zurücktreten, weil ihn die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vor Gericht bringt? Nein. Wir leben in einem Rechtsstaat und in dem gilt die Unschuldsvermutung auch für Politiker. In einer Zeit schneller digitaler Kommunikation ohne Kontrolle steht die Vorverurteilung leider an der Tagesordnung.
Sollte der Bürgermeister der ihm zur Last gelegten Form der Untreue rechtskräftig überführt werden, dann müsste er das Feld räumen. Eine Verurteilung setzt voraus, dass Heinz Schaden und seine Mitangeklagten ihre Befugnisse wissentlich missbraucht haben. Doch diesen Vorwurf der Staatsanwaltschaft weisen die Betroffenen entschieden zurück.