Warum das Gericht den Schwechater Flughafenausbau verbot
Das öffentliche Interesse am Klimaschutz und an der Einhaltung von Österreichs Verpflichtungen überwiegt.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien zu untersagen, hat für mächtig Aufregung im politischen und wirtschaftlichen Establishment Österreichs gesorgt.
Wir zitieren im Folgenden aus der Begründung des Gerichts:
„Aus den Ausführungen . . . ergibt sich, dass der Klimawandel in Österreich bereits im Gange ist und in Zukunft weit reichende Folgen für Mensch, Tiere, Pflanzen sowie die gesamte Umwelt haben wird. Es kommt bei Nichteinhaltung der Reduktionsziele zu beträchtlichen Eigentumswertminderungen, zum Verlust von Arbeitsplätzen, insbesondere im Bereich des Tourismus und der Land- und Forstwirtschaft, zu Hochwasserkatastrophen sowie einer drastischen Zunahme von schweren Hitzetagen. Weiters ist mit beträchtlichen Produktionsverlusten in der Land- und Forstwirtschaft zu rechnen. Diese werden auch den Verlust von Tier- und Pflanzenarten sowie zusätzliche menschliche Todesfälle und schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen zur Folge haben. Es ist mit schweren Schäden für die österreichische Landwirtschaft zu rechnen.“Weiters heißt es: „Da durch den Klimawandel mit schweren gesundheitlichen Schäden samt einer Zunahme von hitzebedingten Todesfällen sowie mit schweren Beeinträchtigungen der österreichischen Wirtschaft und Landwirtschaft zu rechnen ist und es durch das Vorhaben zu einem markanten Anstieg an THG-Emissionen (Treibhausgas, Anm.) kommen wird, muss das öffentliche Interesse an der Verwirklichung des Vorhabens hinter das öffentliche Interesse am Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels und der Bodeninanspruchnahme zurücktreten. Insgesamt überwiegt das öffentliche Interesse, dass es in Österreich zu keinem weiteren markanten Anstieg an THG-Emissionen durch Errichtung und Betrieb der dritten Piste kommt und Österreich seine national und international eingegangenen Verpflichtungen zur Reduktion der THG-Emissionen einhält, gegenüber den verschiedensten öffentlichen Interessen, die für die Errichtung des Vorhabens sprechen.“