Neue Gesetze kommen befristet
In ihrer heutigen Sitzung wird die Regierung das angekündigte Grundsatzgesetz zur Eindämmung der Regelungsflut beschließen. Es soll mit 1. Juli in Kraft treten. Umgesetzt werden die im neuen Regierungspakt genannten Maßnahmen. Neue Gesetze sollen möglichst mit Ablaufdatum versehen werden („Sunset Clause“); im Zuge des Erlasses neuer Vorschriften sollen alte Regeln tunlichst gestrichen werden; und EU-Vorgaben sollen möglichst nicht auch noch national nachgeschärft werden. Das Grundsatzgesetz geht im neuen Deregulierungssinn mit gutem Beispiel voran: Es ist auf drei Jahre befristet.