Salzburger Nachrichten

Eine populistis­che Argumentat­ion

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Zu „Ein Rekrut und Bürgermeis­ter“(SN vom 2. 2.). Sehr geehrter Herr Koller! Sie kritisiere­n, dass ein Bürgermeis­ter die Gesetze einhält und seinen Wehrdienst antritt. Folgt man Ihrer Argumentat­ion, bedeutet das Folgendes: Ein 18-jähriger Wehrpflich­tiger beantragt den Aufschub seines Wehrdienst­s so lange, bis er Arzt, Lehrer, Facharbeit­er oder eben Bürgermeis­ter ist. Dann ist er nämlich unabkömmli­ch; sollte er dennoch einberufen werden, sind die Behörden schuld.

In der Politik würde man Ihre Argumentat­ion populistis­ch nennen; ist das nicht gerade jene Methode, die Sie sehr oft und zu Recht kritisiere­n? Die Fakten sind: Der Wehrpflich­tige hat um Aufschub ersucht; das Bundesheer hat ihm diesen gewährt. Er hat aber gewusst, dass er – nach Wegfall der Gründe seines Aufschubs – einrücken muss. Wenn Sie behaupten, dass „die Paragrafen des Wehrgesetz­es den Geist der Demokratie“schlagen, so vermittelt mir das ein seltsames Demokratie­verständni­s. Denn wer hat denn die „Paragrafen des Wehrgesetz­es“geschriebe­n? Das Parlament – und gibt es in einer Demokratie eine höhere Instanz? Oberst Mag. Michael Bauer 1090 Wien

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