Eine populistische Argumentation
Zu „Ein Rekrut und Bürgermeister“(SN vom 2. 2.). Sehr geehrter Herr Koller! Sie kritisieren, dass ein Bürgermeister die Gesetze einhält und seinen Wehrdienst antritt. Folgt man Ihrer Argumentation, bedeutet das Folgendes: Ein 18-jähriger Wehrpflichtiger beantragt den Aufschub seines Wehrdiensts so lange, bis er Arzt, Lehrer, Facharbeiter oder eben Bürgermeister ist. Dann ist er nämlich unabkömmlich; sollte er dennoch einberufen werden, sind die Behörden schuld.
In der Politik würde man Ihre Argumentation populistisch nennen; ist das nicht gerade jene Methode, die Sie sehr oft und zu Recht kritisieren? Die Fakten sind: Der Wehrpflichtige hat um Aufschub ersucht; das Bundesheer hat ihm diesen gewährt. Er hat aber gewusst, dass er – nach Wegfall der Gründe seines Aufschubs – einrücken muss. Wenn Sie behaupten, dass „die Paragrafen des Wehrgesetzes den Geist der Demokratie“schlagen, so vermittelt mir das ein seltsames Demokratieverständnis. Denn wer hat denn die „Paragrafen des Wehrgesetzes“geschrieben? Das Parlament – und gibt es in einer Demokratie eine höhere Instanz? Oberst Mag. Michael Bauer 1090 Wien