Drei Jahre Haft für Syrer in Terrorprozess
Ein Schöffensenat sprach einen 23-jährigen, in Salzburg gefassten Flüchtling schuldig, für den IS gekämpft zu haben. Vor Gericht war er nicht geständig.
Ahmad Al I. war der erste von einem halben Dutzend mutmaßlicher Dschihadisten, die zwischen September und Dezember 2015 in Flüchtlingslagern in Salzburg gefasst worden waren. Am 17. September hatten damals für den nun 23-jährigen Syrer in einer Zeltstadt in Wals die Handschellen geklickt. Wochen zuvor war er mit dem Flüchtlingsstrom nach Österreich gekommen und hatte Asyl beantragt.
Verhaftet wurde der 23-Jährige, weil er gegenüber einem anderen Flüchtling damit geprahlt haben soll, in seiner Heimat der Terrormiliz „Islamischer Staat“(IS) angehört zu haben. Weiteren Bewohnern der Zeltstadt erzählte er offenbar, er habe in Syrien auch gefoltert und einen Soldaten der syrischen Armee „durch Injektionen mit Diesel“getötet. Tatsächlich fanden Verfassungsschützer auf Handy und Tablet von Ahmad Al I. Propagandamaterial des IS sowie viele einschlägige Bilder. Im Oktober 2016 wurde dann am Landesgericht der Prozess gegen den jungen Syrer eröffnet. Vorwurf der Anklage: Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung. Wie der Staatsanwalt schon zu Prozessbeginn ausführte, soll Ahmad Al I. zwischen Herbst 2014 und Jänner 2015 in Syrien für den IS gekämpft und in diesen Monaten zumindest als Wachsoldat für diesen gedient haben.
Der Staatsanwalt stützte sich nicht nur auf die Aussagen des – anonym gehaltenen – Flüchtlings, der den 23-Jährigen auch vor Gericht belastete, sondern auch auf die Angaben des Angeklagten selbst: Bei mehreren polizeilichen Vernehmungen hatte er seine Beteiligung beim IS zugegeben und Details zum Tagesablauf beim IS erzählt, die laut Anklage nur Insider wüssten und die „klar erlebnisfundiert“seien.
Erst später widerrief Ahmad Al I. seine Angaben und betonte auch vor dem Salzburger Schöffensenat, dass er damals „unter großem psychischen Druck“gestanden sei und „nicht gewusst“habe, was er sage. Er sei vielmehr zur inkriminierten Tatzeit in der Türkei gewesen, wo er in einem Lokal schwarz gearbeitet habe.
Dass der Lokalbetreiber im Vorverfahren angegeben habe, dass er, Ahmad Al I., nur drei Wochen bei ihm gewesen sei, stimme nicht. Das Gericht beantragte übrigens per Rechtshilfeansuchen an die Türkei die gerichtliche Einvernahme des Lokalchefs. Eine Antwort der dortigen Justiz langte aber bis heute nicht ein.
In der Prozessfortsetzung am Dienstag beteuerte der Syrer erneut, „nie beim IS“gewesen zu sein. Was er anderen Flüchtlingen erzählt habe, hätten die „falsch verstanden“. Der Senat sprach Ahmad Al I. schuldig und stützte sich auf die gleich mehrfach abgelegten Geständnisse vor der Polizei. Das Urteil – drei Jahre unbedingte Haft – ist noch nicht rechtskräftig.
„Der Angeklagte gestand bei der Polizei seine Mitgliedschaft beim IS.“