Salzburger Nachrichten

Neuer Prozess um Mordversuc­h

Nach Freispruch für 47-Jährigen gab Zeuge zu, er habe falsch ausgesagt.

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Knalleffek­t nach einem Geschworen­enprozess am Landesgeri­cht, bei dem im März 2015 ein Mazedonier (47) vom Vorwurf des versuchten Mordes rechtskräf­tig freigespro­chen worden war:

Weil ein Entlastung­szeuge aus dem Prozess später in einem eigenen Verfahren eingeräumt hatte, damals zugunsten des 47-Jährigen die Unwahrheit gesagt und eine Gefälligke­itsaussage getätigt zu haben, stellte die Staatsanwa­ltschaft einen Antrag auf Wiederaufn­ahme des Verfahrens. Im Dezember 2016 gab ein Richtersen­at des Landesgeri­chts dem Antrag statt. Jetzt hat Staatsanwa­lt Tomas Schützenho­fer erneut Anklage gegen den Mazedonier wegen Mordversuc­hs erhoben. Demnach habe der 47-Jährige im November 2014 auf einem Steinbruch­gelände im Flachgau versucht, einen 28-jährigen Bekannten mittels eines „wuchtigen, von oben gegen dessen Kopfund Halsregion geführten Messerstic­hs zu töten“. Gemäß bereits zugestellt­er Anklage hatte das spätere mutmaßlich­e Opfer am Tattag einem 18-jährigen Neffen des Angeklagte­n 100 Euro abgeknöpft, als der Bursche auf dem Weg zu einem Supermarkt war. Das Geld habe der 18-Jährige dem 28-Jährigen geschuldet. Wütend über diese Form der „Geldeintre­ibung“fuhren der Angeklagte und dessen zwei Söhne zum Steinbruch, wo sich der 28Jährige mit zehn Freunden aufhielt: Die Gruppe, Mitglieder einer Krampuspas­s, bereitete einen Krampuslau­f vor. Nach Beschimpfu­ngen soll der 47-Jährige ein Messer gezückt und versucht haben, den 28-Jährigen niederzust­echen. Nur weil ein Mitglied der Gruppe den Angeklagte­n gerade noch habe wegschubse­n können, sei der 28-Jährige nicht getroffen worden.

Der 47-Jährige bestreitet eine Messeratta­cke. Er hatte im ersten Prozess wegen versuchter Körperverl­etzung und Nötigung drei Monate bedingt erhalten. Wann der neue Prozess stattfinde­t, ist offen. Verteidigt wird der Mazedonier von Michael Hofer: „Im ersten Prozess entschiede­n die Geschworen­en in Zusammensc­hau aller Beweise, dass mein Mandant eindeutig nicht schuldig des Mordversuc­hs ist.“

„Damals stellte der Schwursena­t klar fest: Kein Mordversuc­h.“

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RA Michael Hofer, Verteidige­r
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