Neuer Prozess um Mordversuch
Nach Freispruch für 47-Jährigen gab Zeuge zu, er habe falsch ausgesagt.
Knalleffekt nach einem Geschworenenprozess am Landesgericht, bei dem im März 2015 ein Mazedonier (47) vom Vorwurf des versuchten Mordes rechtskräftig freigesprochen worden war:
Weil ein Entlastungszeuge aus dem Prozess später in einem eigenen Verfahren eingeräumt hatte, damals zugunsten des 47-Jährigen die Unwahrheit gesagt und eine Gefälligkeitsaussage getätigt zu haben, stellte die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Im Dezember 2016 gab ein Richtersenat des Landesgerichts dem Antrag statt. Jetzt hat Staatsanwalt Tomas Schützenhofer erneut Anklage gegen den Mazedonier wegen Mordversuchs erhoben. Demnach habe der 47-Jährige im November 2014 auf einem Steinbruchgelände im Flachgau versucht, einen 28-jährigen Bekannten mittels eines „wuchtigen, von oben gegen dessen Kopfund Halsregion geführten Messerstichs zu töten“. Gemäß bereits zugestellter Anklage hatte das spätere mutmaßliche Opfer am Tattag einem 18-jährigen Neffen des Angeklagten 100 Euro abgeknöpft, als der Bursche auf dem Weg zu einem Supermarkt war. Das Geld habe der 18-Jährige dem 28-Jährigen geschuldet. Wütend über diese Form der „Geldeintreibung“fuhren der Angeklagte und dessen zwei Söhne zum Steinbruch, wo sich der 28Jährige mit zehn Freunden aufhielt: Die Gruppe, Mitglieder einer Krampuspass, bereitete einen Krampuslauf vor. Nach Beschimpfungen soll der 47-Jährige ein Messer gezückt und versucht haben, den 28-Jährigen niederzustechen. Nur weil ein Mitglied der Gruppe den Angeklagten gerade noch habe wegschubsen können, sei der 28-Jährige nicht getroffen worden.
Der 47-Jährige bestreitet eine Messerattacke. Er hatte im ersten Prozess wegen versuchter Körperverletzung und Nötigung drei Monate bedingt erhalten. Wann der neue Prozess stattfindet, ist offen. Verteidigt wird der Mazedonier von Michael Hofer: „Im ersten Prozess entschieden die Geschworenen in Zusammenschau aller Beweise, dass mein Mandant eindeutig nicht schuldig des Mordversuchs ist.“
„Damals stellte der Schwursenat klar fest: Kein Mordversuch.“