Salzburger Nachrichten

VfGH berät über Bettelverb­ot

Das Höchstgeri­cht befasst sich mit einigen brisanten Themen.

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Die Bettelverb­ote in Salzburg und Bregenz, die Gorbach-Pension, die Anfechtung der Bezirkswah­l in Wien-Leopoldsta­dt: In nächster Zeit sind einige Sprüche des Verfassung­sgerichtsh­ofs (VfGH) zu Beschwerde­n zu erwarten, die österreich­weit für Aufsehen sorgten. Am Donnerstag startete die erste Session dieses Jahres; sie dürfte bis Mitte März dauern.

Mit dem Salzburger Bettelverb­ot befasst sich der VfGH auf Antrag einer Frau, die wegen Bettelns in der Getreidega­sse eine Verwaltung­sstrafe aufgebrumm­t bekam. Im Fall Bregenz hat sich der Landesvolk­sanwalt gegen eine Verordnung gewandt, die das Betteln an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten untersagt.

Beim Fall Gorbach geht es um die Pension des einstigen FPÖ-Landesstat­thalters (und späteren Vizekanzle­rs). Konkret rief Hubert Gorbach den VfGH an, weil das Vorarlberg­er Landesverw­altungsger­icht seinen Antrag auf rückwirken­de Auszahlung seines Ruhebezugs abgelehnt hatte. Gorbach hält die 2010 stattgefun­dene Anhebung des Pensionsal­ters von 56,5 auf 62 und unterdesse­n 65 Jahre im Vorarlberg­er Landesdien­st für verfassung­swidrig.

Die Bezirksver­tretungswa­hl in Wien-Leopoldsta­dt – genauer: die Wiederholu­ng der Wahl im September – wurde von der EU-Austrittsp­artei mit der Begründung angefochte­n, es habe Unregelmäß­igkeiten bei der Briefwahl gegeben.

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