VfGH berät über Bettelverbot
Das Höchstgericht befasst sich mit einigen brisanten Themen.
Die Bettelverbote in Salzburg und Bregenz, die Gorbach-Pension, die Anfechtung der Bezirkswahl in Wien-Leopoldstadt: In nächster Zeit sind einige Sprüche des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zu Beschwerden zu erwarten, die österreichweit für Aufsehen sorgten. Am Donnerstag startete die erste Session dieses Jahres; sie dürfte bis Mitte März dauern.
Mit dem Salzburger Bettelverbot befasst sich der VfGH auf Antrag einer Frau, die wegen Bettelns in der Getreidegasse eine Verwaltungsstrafe aufgebrummt bekam. Im Fall Bregenz hat sich der Landesvolksanwalt gegen eine Verordnung gewandt, die das Betteln an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten untersagt.
Beim Fall Gorbach geht es um die Pension des einstigen FPÖ-Landesstatthalters (und späteren Vizekanzlers). Konkret rief Hubert Gorbach den VfGH an, weil das Vorarlberger Landesverwaltungsgericht seinen Antrag auf rückwirkende Auszahlung seines Ruhebezugs abgelehnt hatte. Gorbach hält die 2010 stattgefundene Anhebung des Pensionsalters von 56,5 auf 62 und unterdessen 65 Jahre im Vorarlberger Landesdienst für verfassungswidrig.
Die Bezirksvertretungswahl in Wien-Leopoldstadt – genauer: die Wiederholung der Wahl im September – wurde von der EU-Austrittspartei mit der Begründung angefochten, es habe Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl gegeben.