Freispruch in skurrilem Feuerprozess
Frau soll zehn Mal Feuer gelegt haben: Gericht sah keinen echten Beweis.
Erstaunliche wie pikante Hintergründe, derbe Sprüche und Widersprüchlich-Rätselhaftes kennzeichneten Donnerstag am Landesgericht den Prozess um eine Feuerserie in einem Mehrparteienhaus in Salzburg-Gnigl. Auf der Anklagebank vor dem Schöffengericht (Vorsitz: Gabriele Glatz): eine laut Verteidiger Bernhard Loimer „intellektuell einfach strukturierte“Serbin. Die 41-Jährige soll zwischen 16. und 31. März 2016 im Haus, in dem sie mit ihrem gleichaltrigen Freund gratis wohnt, mindestens zehn Mal Müll, Textilien und andere Dinge angezündet haben.
Staatsanwältin Barbara Fischer sprach von versuchter Brandstiftung. Das Feuer im Dachboden am Abend des 16. März sei das gefährlichste gewesen: „Die Feuerwehr konnte einen Großbrand verhindern.“
Objektive Beweismittel gab es allerdings nur vom letzten Feuer: Am 31. März hatte die Angeklagte vor der Haustür Plastikflaschen in einer Mülltonne angezündet – eine zuvor installierte Überwachungskamera filmte sie dabei.
Die Serbin gab nur diese Feuerlegung zu, alle anderen Vorfälle bestritt sie vehement. Ihre Verantwortung: „Ich habe nur einmal diese Flaschen angezündet. Weil mich der Hausverwalter dazu angestiftet hat.“Der bereits weit über 80-jährige Hausverwalter habe nämlich ihr und ihrem im Haus als Quasi-Hausmeister tätigen Lebensgefährten gedroht, sie sonst hinauszuwerfen. Außerdem, so die 41-Jährige, habe sie der Senior „auch zum Sex gezwungen. Und einen Tag vor dem Prozess hat er zu mir gesagt, dass er selbst für die Feuer verantwortlich ist. Er hat auch etwas von 25.000 Euro Versicherungssumme gesagt.“
Der Hausverwalter – das Objekt gehört seiner Enkelin – reagierte derb auf die Vorwürfe: „Die soll nicht so einen Blödsinn daherreden! Fixsakrament, das blöde Weibsbild“, schimpfte er und kassierte eine Ermahnung der Richterin. Allerdings gab der Senior zu, dass die Angeklagte „25 Mal zum Sex-Spielen bei mir war. Aber freiwillig.“Der Senat sprach die Serbin frei (nicht rechtskräftig): Es sei nicht mit der für ein Strafverfahren nötigen Sicherheit nachweisbar, dass die Angeklagte die Feuer gelegt habe. Zudem sei die Tat, bei der sie gefilmt wurde, nicht einmal als Sachbeschädigung zu werten, da nur ein paar Plastikflaschen verschmort seien. Richterin Glatz: „Eine Täterschaft anderer Personen aus dem Haus ist auch möglich.“