Salzburger Nachrichten

Freispruch in skurrilem Feuerproze­ss

Frau soll zehn Mal Feuer gelegt haben: Gericht sah keinen echten Beweis.

- Wid

Erstaunlic­he wie pikante Hintergrün­de, derbe Sprüche und Widersprüc­hlich-Rätselhaft­es kennzeichn­eten Donnerstag am Landesgeri­cht den Prozess um eine Feuerserie in einem Mehrpartei­enhaus in Salzburg-Gnigl. Auf der Anklageban­k vor dem Schöffenge­richt (Vorsitz: Gabriele Glatz): eine laut Verteidige­r Bernhard Loimer „intellektu­ell einfach strukturie­rte“Serbin. Die 41-Jährige soll zwischen 16. und 31. März 2016 im Haus, in dem sie mit ihrem gleichaltr­igen Freund gratis wohnt, mindestens zehn Mal Müll, Textilien und andere Dinge angezündet haben.

Staatsanwä­ltin Barbara Fischer sprach von versuchter Brandstift­ung. Das Feuer im Dachboden am Abend des 16. März sei das gefährlich­ste gewesen: „Die Feuerwehr konnte einen Großbrand verhindern.“

Objektive Beweismitt­el gab es allerdings nur vom letzten Feuer: Am 31. März hatte die Angeklagte vor der Haustür Plastikfla­schen in einer Mülltonne angezündet – eine zuvor installier­te Überwachun­gskamera filmte sie dabei.

Die Serbin gab nur diese Feuerlegun­g zu, alle anderen Vorfälle bestritt sie vehement. Ihre Verantwort­ung: „Ich habe nur einmal diese Flaschen angezündet. Weil mich der Hausverwal­ter dazu angestifte­t hat.“Der bereits weit über 80-jährige Hausverwal­ter habe nämlich ihr und ihrem im Haus als Quasi-Hausmeiste­r tätigen Lebensgefä­hrten gedroht, sie sonst hinauszuwe­rfen. Außerdem, so die 41-Jährige, habe sie der Senior „auch zum Sex gezwungen. Und einen Tag vor dem Prozess hat er zu mir gesagt, dass er selbst für die Feuer verantwort­lich ist. Er hat auch etwas von 25.000 Euro Versicheru­ngssumme gesagt.“

Der Hausverwal­ter – das Objekt gehört seiner Enkelin – reagierte derb auf die Vorwürfe: „Die soll nicht so einen Blödsinn daherreden! Fixsakrame­nt, das blöde Weibsbild“, schimpfte er und kassierte eine Ermahnung der Richterin. Allerdings gab der Senior zu, dass die Angeklagte „25 Mal zum Sex-Spielen bei mir war. Aber freiwillig.“Der Senat sprach die Serbin frei (nicht rechtskräf­tig): Es sei nicht mit der für ein Strafverfa­hren nötigen Sicherheit nachweisba­r, dass die Angeklagte die Feuer gelegt habe. Zudem sei die Tat, bei der sie gefilmt wurde, nicht einmal als Sachbeschä­digung zu werten, da nur ein paar Plastikfla­schen verschmort seien. Richterin Glatz: „Eine Täterschaf­t anderer Personen aus dem Haus ist auch möglich.“

Newspapers in German

Newspapers from Austria