Kein Recht auf humanitäres Visum
Asylbewerber können weiter nicht auf legale Einreise in die EU hoffen.
Paolo Mengozzi, Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), hat Anfang Februar mit einem Gutachten für Furore gesorgt, in dem er feststellte: EU-Länder müssten Schutzbedürftigen eigentlich humanitäre Visa erteilen. Die Richter des EuGH widersprachen ihm gestern, Dienstag, in ihrem endgültigen Urteil.
Bei dem Fall geht es um eine syrische Familie. Das Ehepaar, das mit seinen drei Kindern in Aleppo lebte, war im Oktober vergangenen Jahres in den Libanon gereist, um an der belgischen Botschaft in Beirut Anträge auf humanitäre Visa in Belgien zu stellen. Das belgische Ausländeramt lehnte die Anträge allerdings ab. Die Behörde argumentierte, dass sich die Familie länger als die mit einem Visum bewilligten 90 Tage in Belgien aufhalten wolle – schließlich wollten die Syrer dort Asylanträge stellen. Der EuGH bestätigte nun diese Rechtsauslegung der belgischen Behörde. Die Richter verwiesen darauf, dass der EU-Visakodex nur für geplante Aufenthalte von höchstens drei Monaten gelte. Die Familie habe ihre Anträge aber in der Absicht gestellt, in Belgien Asyl zu beantragen – und damit einen längeren Aufenthaltstitel zu erlangen.
Die belgische Regierung zeigte sich am Dienstag erleichtert über das EuGH-Urteil. Staatssekretär Theo Francken schrieb auf Twitter: „Jaaa! Gewonnnen!“Er hatte wiederholt davor gewarnt, dass eine Visavergabe an die Familie einen Präzedenzfall schaffen könnte, mit dem EU-Staaten die Kontrolle über ihre Grenzen verlieren könnten.
Die Richter hielten in ihrem Urteil fest, dass die Anträge der syrischen Familie allein unter nationales, belgisches Recht fallen. Denn bisher gebe es kein EU-Gesetz, das die Vergabe von humanitären Visa einheitlich regelt, so der EuGH.
Für die österreichische EU-Abgeordnete und Vizepräsidentin des EU-Parlaments, Ulrike Lunacek, ist das „eine Tatsachenfeststellung, aber keinesfalls als eine generelle Absage an humanitäre Visa zu interpretieren“. Die Regierungen der EU-Länder seien gefordert, humanitäre Visa gesetzlich im EU-Recht zu verankern. Sie seien „effektive Mittel, um das Geschäft von Schleppern zu unterbinden“.
Der EuGH entscheidet im Sinn der Belgier