Salzburger Nachrichten

„Amokfahrer“wegen Mordversuc­hs angeklagt

Ein 21-jähriger Wiener soll mit seinem Auto auf Fußgänger zugerast sein.

- Mars

Nachdem in Graz der Prozess gegen den Amokfahrer Alen R. mit einem lebenslang­en Urteil endete, herrschte einen Tag später plötzlich in Wien-Favoriten Alarmstimm­ung. Der 21-jährige Ibrahim C. soll versucht haben mit einem blauen Peugeot mehrere Fußgänger zu überfahren. So lautete der Polizeiber­icht.

Das war im vergangene­n September. Die Medien vermuteten eine Nachahmung­stat von Graz oder vielleicht sogar einen terroristi­schen Anschlag. Immerhin hat der türkischst­ämmige Wiener „Allahu akbar“gerufen und einen Koran auf dem Rücksitz liegen gehabt. Nach der Festnahme wurde das Landesamt für Verfassung­sschutz und Terrorismu­sbekämpfun­g eingeschal­tet. Nach monatelang­en Ermittlung­en muss sich C. nun vor einem Geschworen­engericht in Wien verantwort­en. Die Staatsanwa­ltschaft wirft dem Elektriker­lehrling jetzt Mordversuc­h vor.

Zuvor waren die Ermittlung­en wegen Terrorverd­achts eingestell­t worden. Die Arbeit der Staatsanwa­ltschaft gestaltete sich schwierig. Mehrere Verkehrsgu­tachten wurden eingeholt, die teilweise den Zeugenauss­agen widersprac­hen. Gefilmt wurde die Tat nicht direkt. Eine Kamera nahm immerhin das Spiegelbil­d des Autos in einem Schaufenst­er auf. Daraus wurde die Geschwindi­gkeit errechnet. Ein erster Vorhabensb­ericht der Staatsanwa­ltschaft Wien wurde von der zuständige­n Wiener Oberstaats­anwaltscha­ft zurückgesc­hickt. Die Ermittlung­slage sei damals nicht ausreichen­d gewesen. Mittlerwei­le steht die Anklage. Der zufolge soll der 21-Jährige am 29. September gezielt und mit überhöhter

Ermittlung­en wegen Terrorverd­achts eingestell­t

Geschwindi­gkeit – der Tacho zeigte laut Staatsanwa­ltschaft mehr als 80 Stundenkil­ometer an – auf einen Mann losgefahre­n sein, der gerade einen Schutzweg überquerte. Ibrahim C. soll dabei sogar das Rotlicht einer Ampel ignoriert haben.

Der Passant – ein Obdachlose­r, der mit zwei anderen Unterstand­slosen seiner Wege ging – konnte sich dem Staatsanwa­lt zufolge im letzten Moment mit einem Sprung zur Seite retten. Seine Begleiter befanden sich noch auf einer Verkehrsin­sel, als das Auto auf sie zukam. Für sie bestand daher den Ermittlern zufolge keine Gefahr.

„Mein Mandant ist nicht absichtlic­h auf den Mann losgefahre­n“, sagte Verteidige­r Wolfgang Blaschitz. Er verwies auf das Gutachten eines Verkehrtec­hnikers. „Daraus geht hervor, dass der Autofahrer am Fußgänger problemlos vorbeigeko­mmen wäre, wenn er seine Fahrt fahrbahnmi­ttig fortgesetz­t hätte.“Ein Prozesster­min steht noch nicht fest.

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