„Ja, ich hab ihn getötet – aber unabsichtlich“
Ein Serbe wurde in seiner Wohnung erwürgt und beraubt. Einem Syrer wird Raubmord angelastet, seinem Landsmann Raub. Sie sind teilgeständig.
Der 30-jährige Aleksandar lebte in einer kleinen Wohnung nahe dem Salzburger Hauptbahnhof. Am 10. Juli 2016 wurde der schmächtige Serbe – er wog rund 50 Kilo – tot in der Badewanne gefunden. Gefesselt an Händen und Füßen, geknebelt, durch Schläge malträtiert und erwürgt. Todesursache: Brüche beider Kehlkopfhörner. Anschließend wurden aus seiner Wohnung zahlreiche Gegenstände geraubt wie Textilien und Schuhe – hineingestopft in Müllsäcke.
Im Zusammenhang mit der brutalen Tötung nahmen nun am Dienstag zwei 19-jährige Syrer am Landesgericht vor einem Geschworenengericht (Vorsitz: Bettina Maxones-Kurkowski) Platz. Dem erstangeklagten Burschen, er lebte vor der Verhaftung als Asylberechtigter im Tennengau, lastete Staatsanwalt Alexander Winkler Raubmord an. Dem zweitbeschuldigten Syrer, ein Asylbewerber, der im Flachgau wohnte, wurde schwerer Raub mit Todesfolge vorgeworfen.
Der Erstangeklagte (Verteidigerin: Julia Steffen) zeigte sich geständig zum Raub und prinzipiell auch zur Tötung des Serben. Einen Tötungsvorsatz wies er aber zurück: Er habe das spätere Opfer „in den Schwitzkasten genommen“: Er habe aber „nicht einkalkuliert, dass er daran sterben könnte. Ich habe nur fünf Sekunden fest zugedrückt. Ja, ich habe ihn getötet. Aber das war unabsichtlich. Ein Unfall.“
Sein Landsmann gestand ein, in Raubabsicht den Serben aufgesucht zu haben – mit dessen Tod habe er aber gar nichts zu tun. Sein Verteidiger Georg Zechbauer sprach von einer „Zurechnungsunfähigkeit“seines Mandanten zur Tatzeit. Beide Syrer hätten, wenn auch nicht mehr genau nachvollziehbar, vor der Tat eine Flasche Wodka getrunken, der Zweitangeklagte noch fünf, sechs Bier. Zechbauer: „Das ergibt drei bis 3,5 Promille Alkohol im Blut. Ab rund 2,5 Promille liegt volle Berauschung vor.“
Der Staatsanwalt hingegen ging zweifelsfrei davon aus, dass die Syrer am Tattag, dem 9. Juli, zurechnungsfähig waren: „Sie gingen mit dem Plan, den Serben zu berauben, in dessen Wohnung. Dort hat ihn der Erstangeklagte – er hat eine Kampfsportausbildung – unter Anwendung eines speziellen Unterarmgriffs gewürgt. Und zwar so lange, dass das Opfer die massiven Verletzungen am Kehlkopf erlitt. Gleichzeitig hat der Zweitangeklagte den 30-Jährigen mit Klebebändern gefesselt, ihm ein Stoffstück in den Mund gesteckt.“Anschließend, so Winkler, hätte das Duo den Serben unter Schlägen gezwungen, ihnen den Code seiner Bankomatkarte zu nennen: „Während der Zweitangeklagte dann versuchte, mit der Karte Geld zu beheben, hat der Erstangeklagte das sich in Todesangst wehrende Opfer weiter misshandelt. Und minutenlang immer fester gewürgt, bis das Opfer ausatmete und verstarb.“
Ermittlungen zufolge legten die Täter den Getöteten dann von der Couch in die Badewanne. Dort wurde Wasser eingelassen und Waschpulver dazugemischt, um mögliche Spuren an dem Toten zu verwischen. Danach plünderten sie die Wohnung.
Der Erstangeklagte schilderte den Geschworenen, dass er „Aleksandar in der Nacht zuvor am Bahnhof kennengelernt“habe: „Es war vier Uhr früh. Er war betrunken und lud mich in seine Wohnung ein.“Dort, so der Mordangeklagte, habe der Serbe ihm einen Pornofilm vorgespielt und homosexuelle Avancen gemacht. „Ich habe dann aus Angst die Wohnung verlassen. Ich wurde nämlich früher im Libanon einmal zu homosexuellen Handlungen gezwungen und konnte damals flüchten“, behauptete der Erstangeklagte. Dann habe er seinem gleichaltrigen Bekannten diese „Beleidigung“erzählt. Der Zweitangeklagte habe gesagt, „wir sollten uns rächen und den Serben erziehen. Indem wir ihn schlagen und berauben.“Weiters beteuerte der Erstangeklagte, er habe den 30-Jährigen nur in den Schwitzkasten genommen: „Mein Bekannter, durch den ich erst Alkohol und Drogen kennenlernte, hat ihn gefesselt und geschlagen. Und nur er (der Zweitangeklagte, Anm.) hat ihn in die Wanne gelegt, nachdem Aleksandar plötzlich nicht mehr atmete.“Das Ganze, so wiederholte der Erstangeklagte, „war ein Unfall. Ich habe nur kurz fester zugedrückt, weil der Serbe zu einem Messer greifen wollte, das auf dem Tisch bei der Couch lag.“
Der Vater des Getöteten wird von Opferanwalt Stefan Rieder vertreten. Rieder beantragte für den seelisch schwer angeschlagenen Vater 35.000 Euro Teilschmerzensgeld. Das Urteil soll heute, Mittwoch, fallen. Den beiden Angeklagten – laut Strafgesetz „Junge Erwachsene“– drohen bis zu 15 Jahre Haft.
„Der Vater des Getöteten ist psychisch stark angeschlagen.“