Keine Freiheit für Freiheitsfeinde
Liberale Demokratien sollten liberal sein. Aber unsere Demokratien müssen deswegen nicht dämlich sein. Falsch ist es gewesen, dass die Briten im Namen der Redefreiheit jahrelang die schlimmsten islamistischen Hassprediger haben gewähren lassen. Falsch ist es, wenn EU-Staaten heute im Namen der Meinungsfreiheit eine Bühne bieten für Wahlreden einer zusehends autokratischen türkischen Führung.
Die Höchstrichter in Karlsruhe haben soeben klargestellt, dass es natürlich keinen rechtlichen Anspruch auf Wahlveranstaltungen türkischer Politiker in Deutschland gibt. Weder nach den Regeln des Völkerrechts noch nach den Maßstäben des deutschen Grundgesetzes. Meinungsfreiheit gilt demnach für einheimische Privatpersonen, aber nicht für ausländische Staatsgäste, die in politischer Funktion auftreten wollen.
Unsere Regierenden können mit guten Gründen befinden, dass Wahlkampf ausländischer Politiker bei uns besser nicht stattfinden sollte. Weil das türkische Referendum den Weg in den EinMann-Staat ebnet, wie der Europarat konstatiert. Weil das türkische Vorgehen in den Kurdengebieten eine Schreckensbilanz hinterlässt, wie die UNO beklagt. Unsere Demokratien bleiben auch dann Demokratien, wenn sie Auftritte von Präsident Erdoğan und seinen Gefolgsleuten untersagen. Nur die maßlose Rhetorik türkischer Politiker behauptet absurderweise etwas anderes.
Die deutsche Regierung zögert mit klaren Verbotsschritten, weil sie im Verhältnis zu Ankara einen diplomatischen Scherbenhaufen befürchtet und deshalb die aufgeheizte Debatte deeskalieren will. Aber mit dem Entscheid aus Karlsruhe wächst der Druck auf Berlin. Ebenso durch Meinungsumfragen, in welchen sich rund 90 Prozent der Bundesbürger gegen Wahlkampfauftritte türkischer Politiker wenden.