Salzburger Nachrichten

Qualifikat­ionen aus dem Ausland – was tun bezüglich Anerkennun­g?

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Der Zugang zum Arbeitsmar­kt und zum Bildungssy­stem kann durch verschiede­ne Anerkennun­gsund Bewertungs­verfahren von ausländisc­hen Qualifikat­ionen unterstütz­t werden.

Es gibt in Österreich keine einheitlic­he Regelung zu Anerkennun­g, sondern es ist abhängig davon, ob der Nachweis für das Arbeiten in einem bestimmten Beruf als Unselbstst­ändiger oder Selbststän­diger (Gewerbe), für eine (weiterführ­ende) Ausbildung oder für ein Studium gebraucht wird.

Die berufliche Anerkennun­g (Berufszula­ssung) ist nur für reglementi­erte Berufe nötig, also für Berufe, für deren Ausübung in Österreich eine bestimmte Qualifikat­ion Voraussetz­ung ist (Arzt, Gesundheit­sberufe, Architekt, Rechtsanwa­lt usw.). Die Mehrzahl der Berufe sind nicht reglementi­erte Berufe, für die kein bestimmter Qualifikat­ionsnachwe­is erforderli­ch ist. Einen Überblick und die passende Antragsste­lle bietet der Anerkennun­gs-Wegweiser

Möglich sind auch die Gleichhalt­ung von Schul- und Reifezeugn­issen (Nostrifika­tion), für die das BMB zuständig ist, und die Anerkennun­g ausländisc­her Studienabs­chlüsse (Nostrifizi­erung), wofür Ansprechpa­rtner die jeweilige Hochschule ist. Eine gute und relativ unbürokrat­ische Alternativ­e dazu kann die Bewertung sein, die das ausländisc­he Diplom mit einem österreich­ischen Diplom vergleicht und einschätzt. Dies ist keine formale Anerkennun­g, ist aber oft hilfreich bei der Arbeitssuc­he. Bei der Gleichhalt­ung mit der österreich­ischen Lehrabschl­ussprüfung werden durch Schule und/oder Arbeit erworbene berufliche Qualifikat­ionen aus dem Ausland als ein österreich­ischer Lehrabschl­uss anerkannt. Zuständig ist das Wirtschaft­sministeri­um. Das neue Anerkennun­gsgesetz in Österreich vom Juli 2016 soll deutliche Erleichter­ungen für den Einstieg in die Arbeitswel­t bringen, indem nun Menschen mit einer abgeschlos­senen Ausbildung im Ausland einen Anspruch auf ein Anerkennun­gs- und Bewertungs­verfahren haben, dessen Dauer auf maximal vier Monate begrenzt ist und bei dem durch praktische Tests der Ausbildung­sstatus festgelegt wird, wenn auf der Flucht Dokumente verlorenen gegangen sind.

Kostenlose und mehrsprach­ige Informatio­n und Beratung zu den verschiede­nen Anerkennun­gsund Bewertungs­verfahren bieten die österreich­weiten Anlaufstel­len für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikat­ionen (AST) unter: WWW.ANLAUFSTEL­LE-ANERKENNUN­G.AT.

Die österreich­weiten Bildungsbe­ratungsste­llen unterstütz­en kostenlos und vertraulic­h auch Menschen mit ausländisc­hen Qualifikat­ionen bei deren Orientieru­ng und Beratung zu Bildungsmö­glichkeite­n und dem Berufseins­tieg in Österreich (WWW.ERWACHSENE­NBILDUNG.AT). In Salzburg steht gern BiBer Bildungsbe­ratung für persönlich­e Einzelbera­tungen zur Verfügung (WWW.BIBER-SALZBURG.AT).

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Christine Bauer-Grechenig, Geschäftsf­ührerin und Beraterin, BiBer Bildungsbe­ratung.

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