Qualifikationen aus dem Ausland – was tun bezüglich Anerkennung?
Der Zugang zum Arbeitsmarkt und zum Bildungssystem kann durch verschiedene Anerkennungsund Bewertungsverfahren von ausländischen Qualifikationen unterstützt werden.
Es gibt in Österreich keine einheitliche Regelung zu Anerkennung, sondern es ist abhängig davon, ob der Nachweis für das Arbeiten in einem bestimmten Beruf als Unselbstständiger oder Selbstständiger (Gewerbe), für eine (weiterführende) Ausbildung oder für ein Studium gebraucht wird.
Die berufliche Anerkennung (Berufszulassung) ist nur für reglementierte Berufe nötig, also für Berufe, für deren Ausübung in Österreich eine bestimmte Qualifikation Voraussetzung ist (Arzt, Gesundheitsberufe, Architekt, Rechtsanwalt usw.). Die Mehrzahl der Berufe sind nicht reglementierte Berufe, für die kein bestimmter Qualifikationsnachweis erforderlich ist. Einen Überblick und die passende Antragsstelle bietet der Anerkennungs-Wegweiser
Möglich sind auch die Gleichhaltung von Schul- und Reifezeugnissen (Nostrifikation), für die das BMB zuständig ist, und die Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse (Nostrifizierung), wofür Ansprechpartner die jeweilige Hochschule ist. Eine gute und relativ unbürokratische Alternative dazu kann die Bewertung sein, die das ausländische Diplom mit einem österreichischen Diplom vergleicht und einschätzt. Dies ist keine formale Anerkennung, ist aber oft hilfreich bei der Arbeitssuche. Bei der Gleichhaltung mit der österreichischen Lehrabschlussprüfung werden durch Schule und/oder Arbeit erworbene berufliche Qualifikationen aus dem Ausland als ein österreichischer Lehrabschluss anerkannt. Zuständig ist das Wirtschaftsministerium. Das neue Anerkennungsgesetz in Österreich vom Juli 2016 soll deutliche Erleichterungen für den Einstieg in die Arbeitswelt bringen, indem nun Menschen mit einer abgeschlossenen Ausbildung im Ausland einen Anspruch auf ein Anerkennungs- und Bewertungsverfahren haben, dessen Dauer auf maximal vier Monate begrenzt ist und bei dem durch praktische Tests der Ausbildungsstatus festgelegt wird, wenn auf der Flucht Dokumente verlorenen gegangen sind.
Kostenlose und mehrsprachige Information und Beratung zu den verschiedenen Anerkennungsund Bewertungsverfahren bieten die österreichweiten Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen (AST) unter: WWW.ANLAUFSTELLE-ANERKENNUNG.AT.
Die österreichweiten Bildungsberatungsstellen unterstützen kostenlos und vertraulich auch Menschen mit ausländischen Qualifikationen bei deren Orientierung und Beratung zu Bildungsmöglichkeiten und dem Berufseinstieg in Österreich (WWW.ERWACHSENENBILDUNG.AT). In Salzburg steht gern BiBer Bildungsberatung für persönliche Einzelberatungen zur Verfügung (WWW.BIBER-SALZBURG.AT).