Waffenhändler müssen Käuferdaten dem Staat schicken
Aus einer unscharfen Schusswaffe kann leicht wieder eine tödliche Waffe gemacht werden. Die EU-Staaten müssen deshalb die Waffengesetze verschärfen. Das betrifft auch private Käufer.
BRÜSSEL. Der Waffenhandel hat in den vergangenen Monaten geboomt. Immer mehr private Haushalte bewaffneten sich. Die Hürden zum Waffenkauf waren – trotz heftiger Kritik – recht niedrig. Das soll sich jetzt ändern. Laut EU-Gesetz müssen künftig Waffenhändler die Daten der Käufer an die Sicherheitsbehörden weitergeben.
Bisher musste der Käufer von sich aus seine Waffe innerhalb einer Frist beim Innenministerium melden. Die Waffe wurde dann in das Zentrale Waffenregister aufgenommen. Zukünftig müssen Waffenhändler den nationalen Behörden die Daten über den Käufer schicken. Das hat das EU-Parlament am Dienstag beschlossen. Die Nationalstaaten haben 15 Monate Zeit für die Umsetzung der Richtlinie.
Waffenproduzenten müssen zukünftig wichtige Einzelteile der Waffen besser kennzeichnen. Ziel der Neuerung ist eine lückenlose Erfassung des Weges der Waffe. Hintergrund für die Regelverschärfungen sind die Terroranschläge in Paris. Bei den Attacken durch Dschihadisten kamen Waffen zum Einsatz, die eigentlich unscharf waren. Mittels einfacher Tricks können Kenner jedoch aus mehreren deaktivierten Waffen eine funktio- nierende bauen. Der Schwarzmarkt für solche Schusswaffen floriert. Das soll in Zukunft erschwert werden. Erst im Jänner sind in Spanien 10.000 solcher reaktivierten Sturmgewehre von der europäischen Polizeibehörde Europol beschlagnahmt worden. Fünf Verdächtige wurden festgenommen.
Die EU-Kommission wollte nach den Terroranschlägen in Paris ursprünglich halb automatische Waffen komplett verbieten. Dafür gab es jedoch keine Mehrheit unter den Mitgliedsstaaten.
Der ÖVP-Delegationsleiter im Europaparlament, Othmar Karas, betont, Sportschützen, Jäger sowie Museen oder Sammler seien berücksichtigt worden. „Niemand wird kriminalisiert“, sagte er. Es gehe in der EU-Feuerwaffenrichtlinie um illegalen Waffenbesitz und illegale Umrüstung von Waffen. Für traditionelle Schützenverbände gelten Ausnahmen.
Ebenfalls unverändert bleibt die Begrenzung der Waffenbesitzkarte – in Österreich gibt es alle fünf Jahre eine Überprüfung der Verlässlichkeit. Keine Änderungen kommen bei medizinischen oder psychologischen Tests. Diese standen zuletzt in der Kritik. Immerhin werden negative Ergebnisse bei den psychologischen Tests nicht gespeichert. Waffenkäufer können deshalb den Test beliebig oft wiederholen.