Ein Wirrwarr an Geldflüssen
Nein, hier geht es nicht um kriminelle Strukturen. Hier geht es um die Finanzierung des Gesundheitswesens. Der Rechnungshof hat wieder einmal versucht genau hinzuschauen. Und kam zu einem ernüchternden Ergebnis.
Im Gesundheitswesen fährt das Versicherten- und Steuergeld nach wie vor Karussell. In einer aktuellen Bestandsaufnahme kommt der Rechnungshof (RH) auf nicht weniger als 60 Akteure im Gesundheitssystem – und auf Geldflüsse sonder Zahl. Entsprechend ernüchternd fällt der Befund der Prüfer nach dieser Mammutaufgabe aus: Die Finanzierung des Gesundheitswesen „ist in Österreich völlig unübersichtlich“.
Zwischen Bund, Sozialversicherung, Ländern und Gemeinden aufgesplitterte Kompetenzen, die eine sinnvolle Steuerung unmöglich machen; Geldflüsse, die sich bis ins kaum noch Nachvollziehbare verästeln; Daten, die sich mangels einheitlichem Rechnungswesen (oder einheitlicher Verrechnungszeiträume) nicht vergleichen lassen: Alle bisherigen Reformversuche haben daran aus RH-Sicht nichts geändert. Auch nicht die Gesundheitsreform 2013, deren erklärtes Ziel es war, eine partnerschaftliche Steuerung des Gesundheitswesens möglich zu machen. Da es bei den zersplitterten Kompetenzen blieb, „fiel die Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung weiterhin auseinander, ein gemeinsamer Finanzierungstopf wurde nicht erreicht, und das prägende Prinzip der Einstimmigkeit könnte notwendige Maßnahmen verhindern“.
Dabei geht es um sehr viel Geld. Im von den RH-Prüfern unter die Lupe genommenen Jahr 2014 entfielen auf Krankenanstalten 17,85 Mrd. Euro, auf niedergelassene Ärzte 4,67 Mrd. Euro, auf Heilmittel und Heilbehelfe 3,54 Mrd. Euro, auf sonstige Gesundheitsdienstleistungen 800,38 Mill. und auf das Rettungswesen 520,44 Mill. Euro.
Eindringlich weist der RH darauf hin, dass es ohne einheitliches Rechnungswesen nicht gehen werde. Nicht einmal die im Hauptverband zusammengefassten Sozialversicherungsträger hätten einen einheitlichen Kontenplan, da und dort fehlen zudem nachvollziehbare Vorschriften.
Das Hin-und-her-Schieben von Geld scheint Methode zu haben, es reicht von den Ministerien bis zu den Landesgesundheitsfonds, wie dem Bericht zu entnehmen ist. So habe das Finanzministerium dem Gesundheitswesen Finanzpositionen zugeordnet, die nichts damit zu tun gehabt hätten. Das Sozialministerium wiederum habe eindeutige Gesundheitsausgaben wie orthopädische Leistungen unter „soziale Sicherheit“verbucht.
Am anderen Ende, bei den Landesgesundheitsfonds, gebe es keine einheitlichen Regeln für die Jahresabschlüsse, weshalb sie nicht vergleichbar seien, so der Rechnungshof. In den Bundesländern Burgenland und Salzburg sei es trotz gleicher rechtlicher Grundlage zu Unterschieden bei der Finanzierung der Landesgesundheitsfonds gekommen. „Darüber hinaus erfolgten Mittelflüsse des Landes Salzburg direkt an Krankenanstalten, obwohl für diesen Zweck die Landesgesundheitsfonds eingerichtet wurden“, merken die Prüfer an.
Einen eigenen Bericht widmet der RH den Landesgesundheitsfonds Kärnten und Vorarlberg. Der Versuch eines Kennzahlenvergleichs ergab: Der Kärntner Fonds setzte offenbar doppelt so viel Personal ein wie der Vorarlberger.
„Die Steuerung im Gesundheitswesen muss verbessert werden.“Der Rechnungshof