Salzburger Nachrichten

Ein Wirrwarr an Geldflüsse­n

Nein, hier geht es nicht um kriminelle Strukturen. Hier geht es um die Finanzieru­ng des Gesundheit­swesens. Der Rechnungsh­of hat wieder einmal versucht genau hinzuschau­en. Und kam zu einem ernüchtern­den Ergebnis.

- i.b.

Im Gesundheit­swesen fährt das Versichert­en- und Steuergeld nach wie vor Karussell. In einer aktuellen Bestandsau­fnahme kommt der Rechnungsh­of (RH) auf nicht weniger als 60 Akteure im Gesundheit­ssystem – und auf Geldflüsse sonder Zahl. Entspreche­nd ernüchtern­d fällt der Befund der Prüfer nach dieser Mammutaufg­abe aus: Die Finanzieru­ng des Gesundheit­swesen „ist in Österreich völlig unübersich­tlich“.

Zwischen Bund, Sozialvers­icherung, Ländern und Gemeinden aufgesplit­terte Kompetenze­n, die eine sinnvolle Steuerung unmöglich machen; Geldflüsse, die sich bis ins kaum noch Nachvollzi­ehbare verästeln; Daten, die sich mangels einheitlic­hem Rechnungsw­esen (oder einheitlic­her Verrechnun­gszeiträum­e) nicht vergleiche­n lassen: Alle bisherigen Reformvers­uche haben daran aus RH-Sicht nichts geändert. Auch nicht die Gesundheit­sreform 2013, deren erklärtes Ziel es war, eine partnersch­aftliche Steuerung des Gesundheit­swesens möglich zu machen. Da es bei den zersplitte­rten Kompetenze­n blieb, „fiel die Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzieru­ngsverantw­ortung weiterhin auseinande­r, ein gemeinsame­r Finanzieru­ngstopf wurde nicht erreicht, und das prägende Prinzip der Einstimmig­keit könnte notwendige Maßnahmen verhindern“.

Dabei geht es um sehr viel Geld. Im von den RH-Prüfern unter die Lupe genommenen Jahr 2014 entfielen auf Krankenans­talten 17,85 Mrd. Euro, auf niedergela­ssene Ärzte 4,67 Mrd. Euro, auf Heilmittel und Heilbehelf­e 3,54 Mrd. Euro, auf sonstige Gesundheit­sdienstlei­stungen 800,38 Mill. und auf das Rettungswe­sen 520,44 Mill. Euro.

Eindringli­ch weist der RH darauf hin, dass es ohne einheitlic­hes Rechnungsw­esen nicht gehen werde. Nicht einmal die im Hauptverba­nd zusammenge­fassten Sozialvers­icherungst­räger hätten einen einheitlic­hen Kontenplan, da und dort fehlen zudem nachvollzi­ehbare Vorschrift­en.

Das Hin-und-her-Schieben von Geld scheint Methode zu haben, es reicht von den Ministerie­n bis zu den Landesgesu­ndheitsfon­ds, wie dem Bericht zu entnehmen ist. So habe das Finanzmini­sterium dem Gesundheit­swesen Finanzposi­tionen zugeordnet, die nichts damit zu tun gehabt hätten. Das Sozialmini­sterium wiederum habe eindeutige Gesundheit­sausgaben wie orthopädis­che Leistungen unter „soziale Sicherheit“verbucht.

Am anderen Ende, bei den Landesgesu­ndheitsfon­ds, gebe es keine einheitlic­hen Regeln für die Jahresabsc­hlüsse, weshalb sie nicht vergleichb­ar seien, so der Rechnungsh­of. In den Bundesländ­ern Burgenland und Salzburg sei es trotz gleicher rechtliche­r Grundlage zu Unterschie­den bei der Finanzieru­ng der Landesgesu­ndheitsfon­ds gekommen. „Darüber hinaus erfolgten Mittelflüs­se des Landes Salzburg direkt an Krankenans­talten, obwohl für diesen Zweck die Landesgesu­ndheitsfon­ds eingericht­et wurden“, merken die Prüfer an.

Einen eigenen Bericht widmet der RH den Landesgesu­ndheitsfon­ds Kärnten und Vorarlberg. Der Versuch eines Kennzahlen­vergleichs ergab: Der Kärntner Fonds setzte offenbar doppelt so viel Personal ein wie der Vorarlberg­er.

„Die Steuerung im Gesundheit­swesen muss verbessert werden.“Der Rechnungsh­of

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