Im Einsatz für Geschädigte
Ein erfahrener Konsumentenschützer tut sich mit anderen Fachleuten zusammen, um geprellten Kunden besser zu Entschädigungen zu verhelfen. Die Gerichte stehen dabei nicht im Fokus.
Peter Kolba, langjähriger Chefjurist des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), macht sich selbstständig. Gemeinsam mit dem Gutachter Manfred Biegler und dem Journalisten Oliver Jaindl hat er Cobin Claims gegründet – der Name steht für Consumer, Business und Investoren, „claim“bedeutet auf Englisch Klage. Die Plattform will in Fällen wie dem VW-Skandal Geschädigte sammeln und dann klagen oder Vergleiche aushandeln. Geplant ist eine gemeinnützige Stiftung, um unabhängig von Staat oder anderen Geldgebern agieren zu können. Im Herbst soll die operative Tätigkeit starten.
Ebenfalls mit an Bord ist Anlegerschützer Wilhelm Rasinger – als Vorsitzender des Investorenbeirats. Im Fall Meinl-Bank, sagte Rasinger bei der Präsentation am Donnerstag, hätten viele geschädigte Anleger nicht geklagt, weil ihnen die Kosten zu hoch gewesen seien. Das Niedrigzinsumfeld sei ein Nährboden für unseriöse Anlageangebote. Gerichte seien im Fall von schiefgegangenen Veranlagungen „oft ungeeignet zur Konfliktlösung“, meint Rasinger. Das Kostenrisiko sei hoch, die Prozesse dauerten oft Jahre.
Derzeit ist Cobin Claims ein gemeinnütziger Verein. Das Stiftungskapital von 50.000 Euro plus 11.000 Euro für eine ordentliche Website will man sich über Crowdfunding holen. Am Donnerstag startete auf www.startnext.com/cobinclaims eine 90-tägige Kampagne.
Kolba und sein Team wollen bei Massenschäden rasch aktiv werden und Geschädigte mit Anwälten, Sachverständigen und Prozessfinanzierern zusammenbringen. Das Motto dabei: „Viele Davids können stärker sein als ein Goliath.“Die Geschädigten sollen kein Kostenrisiko haben, das sollen Prozesskostenfinanzierer übernehmen. Diese bekommen im Erfolgsfall einen Teil der erstrittenen Summe.
À la longue brauche Cobin Claims ein Budget von rund einer halben Million Euro im Jahr, schätzt Kolba. Finanzieren soll sich das über Spenden (30 bis 40 Prozent), fallbezogene Beiträge, die Geschädigte in manchen Fällen zu leisten haben werden (wie beim VKI 50 bis 150 Euro), sowie über Zahlungen von Prozesskostenfinanzierern. Auch Anwälte, die kooperieren, sollen Mitgliedsbeiträge zahlen.
Derzeit sei es in Europa nämlich so, dass bei Massenschäden rund drei Viertel der Geschädigten nichts tun. Die meisten Betroffenen scheuten den Gang zu Gericht, es gebe auch kein geeignetes Instrument, um gegen Massenschäden vorzugehen. Die Konsequenz: In Europa lohne sich Unrecht für die Konzerne. In den USA sei das nicht so, wie der VW-Skandal zeige.SN,