Urteil: „Vollkoffer“ist für Politiker beleidigend
Die FPÖ und die konkurrierende Partei von Karl Schnell (Freie Partei Salzburg) liegen seit der Spaltung und dem Rauswurf Schnells aus der FPÖ im Juni 2015 im Clinch. Auf Facebook sind die Frau des damaligen FPÖ-Interimsparteichefs Andreas Schöppl und der FPS-Abgeordnete Markus Steiner daher Ende 2015 bzw. Anfang 2016 in Streit geraten. Steiner nannte die Frau „möchtegern FirstLady der FPÖ Salzburg“. Schöppls Frau warf Steiner vor, er habe sich kaufen lassen und sei ein Mandatsräuber. Außerdem fielen die Worte „Gesindel“, „Dreckskübel-Methoden“und „Vollkoffer“in Richtung Steiner.
Markus Steiner hatte geklagt. Das Oberlandesgericht Linz hat ihm nun teilweise recht gegeben. Im Urteil heißt es: „Mit dieser plumpen Beschimpfung wurde die Grenze der freien Meinungsäußerung überschritten. Zur öffentlichen Debatte trägt diese Verwendung eines ordinären Schimpfworts in keiner Weise bei; die Bezeichnung ,Vollkoffer‘ lässt sich durchaus zwischen ,Trottel‘ oder ,Arsch‘ einordnen.“Schöppls Frau muss daher Verfahrenskosten in der Höhe von rund 6000 Euro an Steiner zahlen. Außerdem muss sie einige Aussagen auf ihrer Facebook-Seite widerrufen.
Andreas Schöppl, der seine Frau vor Gericht vertreten hat, überlegt, ob er außerordentliche Revision einlegen soll. Man habe seiner Frau eins auswischen wollen, das sei unterste Schublade, sagt Schöppl. Steiner entgegnet, er müsse sich die übelsten Beschimpfungen und Unwahrheiten auch als Politiker nicht gefallen lassen. „Da werden der FPÖ auch keine Schulungen helfen, solange sich solche Personen in den Reihen des Führungskaders befinden.“Die Parteichefin müsse durchgreifen.