Der U-Ausschuss zu Eurofighter ist jetzt amtlich
Alle Fraktionen bekannten sich zur Aufklärung des Deals.
Der neue Eurofighter-Untersuchungsausschuss ist in aller Form eingesetzt. Ein Beschluss war dazu Mittwoch im Nationalrat nicht mehr nötig, nur mehr die Debatte über den Geschäftsordnungsbeschluss vom Vortag. In dieser versicherten alle Fraktionen, gemeinsam sachlich Aufklärungsarbeit leisten zu wollen. Aufmerksam verfolgt wurde die Debatte auf der Galerie von Verfahrensrichter Ronald Rohrer und Verfahrensanwalt Andreas Joklik.
Auch wenn die Gewichte unterschiedlich gelegt wurden, bekannten sich alle Fraktionen zur Zusammenarbeit in der Untersuchung der „Vollziehung des Bundes betreffend das Kampfflugzeugsystem ,Eurofighter Typhoon‘ von Anfang 2000 bis Ende 2016“.
Der U-Ausschuss ist nicht nur der zweite zum umstrittenen Abfangjäger-Ankauf, sondern (nach dem Hypo-Ausschuss) auch der zweite nach dem Minderheitsrecht. Früher war zur Einsetzung eines U-Ausschusses ein Mehrheitsbeschluss des Nationalrats notwendig, das heißt, dass die Regierungsfraktionen einen solchen Ausschuss verhindern konnten.