Salzburger Nachrichten

Standesbea­mte vermählen jetzt Homosexuel­le

Eine symbolträc­htige Diskrimini­erung für gleichgesc­hlechtlich­e Paare wird abgeschaff­t. Unterschie­de existieren aber weiter.

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WIEN. Morgen, Samstag, erfolgt ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichbere­chtigung von Homosexuel­len. Gleichgesc­hlechtlich­e Paare, die bisher ihre Partnersch­aft nur auf der Bezirkshau­ptmannscha­ft eintragen lassen konnten, können das ab 1. April auf dem Standesamt der Gemeinde tun. Inklusive Zeremonie in den Trauungsrä­umen durch Standesbea­mte oder Standesbea­mtinnen.

Eine der symbolträc­htigsten Diskrimini­erungen werde damit abgeschaff­t, sagt Helmut Graupner, Präsident des Rechtskomi­tees LAMBDA. „Bisher wurden Homosexuel­le in Bezirksver­waltungsbe­hörden verbannt, wo sonst Prostituti­onslizenze­n und Betriebsan­lagengeneh­migungen erteilt werden. Die Behörde ist für gänzlich unromantis­che Dinge zuständig, wo man dann in irgendeine­m Sitzungszi­mmer eine Unterschri­ft geleistet hat.“Graupner spricht von „sexueller Apartheid, ähnlich der Rassentren­nung“, die jetzt beseitigt werde. „In Niederöste­rreich gab es sogar Anweisung, dass keine Musik werden darf.“

Für Graupner ein wichtiges Signal, das aber noch zu wenig sei. „Es ist eine Partnersch­aft zweiter Klasse und nicht gleichwert­ig mit einer heterosexu­ellen Ehe.“Graupner verzeichne­t immer noch 28 Unterschie­de zwischen Ehe und eingetrage­ner Partnersch­aft. Gleichgesc­hlechtlich­e Paare seien zwar heterosexu­ellen Paaren bei der Familiengr­ündung völlig gleichgest­ellt, „nur auf den ersten Schritt, die Eheschließ­ung, hat man vergessen“.

Die Gesetzesno­velle sieht zudem eine Änderung beim Namensrech­t vor: Menschen in eingetrage­ner Partnersch­aft dürfen nunmehr den Begriff „Familienna­men“verwenden. Bisher haben sie durch die Verpartner­ung ihren „Familienna­men“verloren und wurden unter dem Begriff „Nachnamen“geführt.

Was zur Folge hatte, dass Insider wie auch Amtsträger sofort wussten, dass es sich um einen Homosexuel­len handelt. Für Graupner ein Zwangsouti­ng, eine Diskrimini­erung, die gespielt die ihn an die Namenskenn­zeichnung von Juden im Zweiten Weltkrieg erinnere. Noch dazu werde der Personenst­and bei Bewerbunge­n oder auch bei der Wohnsitzme­ldung häufig abgefragt: ledig, verheirate­t, verwitwet, geschieden hieß es früher. Dazu kommt: in eingetrage­ner Partnersch­aft, verwitwet nach verstorben­em eingetrage­nem Partner, nach aufgelöste­r eingetrage­ner Partnersch­aft (für Getrennte).

„Das bedeutet ein ständiges Zwangsouti­ng, das durch die Ehe für alle leicht beendet werden könnte“, betont Graupner.

Franziska Weber, Präsidenti­n des Verbands der Standesbea­mten, glaubt nicht, dass die Standesämt­er künftig von gleichgesc­hlechtlich­en Paaren überrannt werden. Schon gar nicht in Kleingemei­nden auf dem Land. In den Städten könnte allerdings auf die Standesbea­mten einiges an Mehrarbeit zukommen.

Wie einige ältere, konservati­v eingestell­te Kollegen reagieren werden, wenn sie Homosexuel­len den Treueschwu­r abnehmen sollen, wagt sich die Präsidenti­n über rund 3000 Standesbea­mte nicht zu prognostiz­ieren. „Ich hätte kein Problem mit einer Zeremonie für Homosexuel­le. Für mich ist der Mensch das Wichtigste“, sagt Weber, die selbst schon in Pension ist und keine Trauungen mehr durchführt.

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BILD: SN/ROBERT RATZER Standesbea­mte verpartner­n jetzt auch Homosexuel­le.

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