Neuer Steuerausgleich kostet den Fiskus 200 Millionen Euro
Erstmals gibt es heuer den automatischen Steuerausgleich, profitieren sollen davon bis zu eine Million Betroffene. Was die Finanz nicht berücksichtigt, kann man später geltend machen.
SALZBURG. Das Versprechen klingt verlockend: Das Finanzamt nimmt dem Steuerzahler Arbeit ab, der Steuerausgleich für das Jahr 2016 (Arbeitnehmerveranlagung) wird heuer erstmals automatisch durchgeführt. Experten allerdings sind sich einig: Wer schon bisher einen Steuerausgleich machte, sollte auch heuer lieber selbst tätig werden.
„Die Finanz wird die automatische Veranlagung heuer nur für jene durchführen, die in den vergangenen zwei Jahren selbst nichts gemacht haben“, sagt Peter Lederer, Steuerexperte der Salzburger Arbeiterkammer. „Zudem kann der Staat nicht alles wissen, was Betroffene von der Steuer absetzen könnten“, fügt Steuerberater Christoph Mayrl hinzu. Ob man etwa Anspruch auf einen Kinderfreibetrag hat oder als Alleinverdiener bessergestellt wird, sollte man damit auch künftig selbst im Steuerausgleich angeben, betonen beide Experten.
Auch Daten wie die Kirchensteuer oder absetzbare Spenden werden zwar von den betroffenen Organisationen künftig selbst an das Finanzamt gemeldet (falls man ihnen Namen und Geburtsdatum bekannt gibt), berücksichtigt wird das im automatischen Steuerausgleich freilich erst im kommenden Jahr, wenn die Arbeitnehmerveranlagung für 2017 durchgeführt wird. Unverändert bleibt: Beim Steuerausgleich geht es um viel Geld. 3,6 Millionen Österreichern wurden im Vorjahr etwa 2,1 Milliarden Euro an Steuern zurückgezahlt, bestätigt Johannes Pasquali, Sprecher des Finanzministeriums. Im Schnitt bekam jeder damit 600 Euro. Millionen Österreicher reichten bisher aber keine Arbeitnehmerveranlagung ein – und verzichteten damit auf Hunderte Millionen. Ab Juli dieses Jahres wird erstmals die bereits im Zuge der Steuerreform beschlossene automatische Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt.
Wer selbst bis Ende Juni nicht tätig wird, aber nach Einschätzung der Finanz Geld bekäme, für den führt die Behörde die Veranlagung durch. Freilich nur, wenn laut Aktenlage nicht zu erwarten ist, dass etwa Werbekosten oder ein Kinderfreibetrag geltend gemacht werden. Bis zu eine Million Personen, die bisher keine Arbeitnehmerveranlagung machten, könnten betroffen sein, sagt Pasquali. Im Finanzministerium gehe man dafür von Kosten von 200 Millionen Euro aus.
Denn Geld zustehen würde auch vielen Geringverdienern oder Pensionisten, die das bisher oft gar nicht wussten, erklärt AK-Experte Lederer. Heuer sei das im Übrigen mehr Geld denn je. Grund ist, dass die Regierung im Zuge der Steuerre- form eine Erhöhung der Negativsteuer – oder, wie sie neuerdings heißt: Sozial versi ch erungsrück erstattung–beschlossen hat. Was dahinter steckt, ist einfach: Wer in Österreich so wenig verdient( unter 1225 Euro brutto im Monat, das 13. und 14. Gehalt eingerechnet), dass er keine Lohn- und Einkommensteuer zahlen muss, soll dennoch von der Finanz Geld zurückbekommen. Lange waren diese Kleinverdiener von Steuererleichterungen wie dem Pendlerpauschale ausgeschlossen, weil diese dem Arbeitnehmer entstehenden Kosten nur vond er Bemessungs grundlage abgezogen werden und somit die Steuerlast reduzieren. Wer keine Steuer zahlt, geht also leer aus. Doch die Betroffenen zahlen sehr wohl Sozial versi ch erungs beiträge. Deswegen sollen auch sie jetzt Geld zurückbekommen. Schon im Vorjahr stieg die Negativsteuer von 110 auf bis zu 220 Euro. Ab heuer können bis zu 400 Euro lukriert werden. Hat man zudem Anspruch auf Pendlerpauschale, sind es bis zu 500 Euro, erklärt Lederer. Und auch Pensionisten steht eine Gutschrift von bis zu 110 Euro zu.
Doch auch für etwas besser Verdienende gibt es heuer interessante Neuerungen. So wird etwa der Kinderfreibetrag von 220 auf 440 Euro verdoppelt, erklärt Mayrl. Sind beide Elternteile steuerpflichtig und führen ihn an, sind es sogar 300 Euro pro Elternteil. Verschlechterungen gibt es dagegen bei der Anrechnung von Sonderausgaben, Kosten für Zusatzversicherung oder Wohnraumbeschaffung werden nur anerkannt, wenn die Verträge dafür vor dem 1. 1. 2016 abgeschlossen wurden, 2020 fallen sie gänzlich weg.
Dass ihnen Steuerrückzahlungen entgehen, brauchen übrigens auch jene nicht befürchten, für die die Finanz automatisch die Veranlagung durchführt, betont Lederer. Posten, die nicht berücksichtigt wurden, kann man nachträglich ändern.