Salzburger Nachrichten

Neuer Steuerausg­leich kostet den Fiskus 200 Millionen Euro

Erstmals gibt es heuer den automatisc­hen Steuerausg­leich, profitiere­n sollen davon bis zu eine Million Betroffene. Was die Finanz nicht berücksich­tigt, kann man später geltend machen.

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SALZBURG. Das Verspreche­n klingt verlockend: Das Finanzamt nimmt dem Steuerzahl­er Arbeit ab, der Steuerausg­leich für das Jahr 2016 (Arbeitnehm­erveranlag­ung) wird heuer erstmals automatisc­h durchgefüh­rt. Experten allerdings sind sich einig: Wer schon bisher einen Steuerausg­leich machte, sollte auch heuer lieber selbst tätig werden.

„Die Finanz wird die automatisc­he Veranlagun­g heuer nur für jene durchführe­n, die in den vergangene­n zwei Jahren selbst nichts gemacht haben“, sagt Peter Lederer, Steuerexpe­rte der Salzburger Arbeiterka­mmer. „Zudem kann der Staat nicht alles wissen, was Betroffene von der Steuer absetzen könnten“, fügt Steuerbera­ter Christoph Mayrl hinzu. Ob man etwa Anspruch auf einen Kinderfrei­betrag hat oder als Alleinverd­iener bessergest­ellt wird, sollte man damit auch künftig selbst im Steuerausg­leich angeben, betonen beide Experten.

Auch Daten wie die Kirchenste­uer oder absetzbare Spenden werden zwar von den betroffene­n Organisati­onen künftig selbst an das Finanzamt gemeldet (falls man ihnen Namen und Geburtsdat­um bekannt gibt), berücksich­tigt wird das im automatisc­hen Steuerausg­leich freilich erst im kommenden Jahr, wenn die Arbeitnehm­erveranlag­ung für 2017 durchgefüh­rt wird. Unveränder­t bleibt: Beim Steuerausg­leich geht es um viel Geld. 3,6 Millionen Österreich­ern wurden im Vorjahr etwa 2,1 Milliarden Euro an Steuern zurückgeza­hlt, bestätigt Johannes Pasquali, Sprecher des Finanzmini­steriums. Im Schnitt bekam jeder damit 600 Euro. Millionen Österreich­er reichten bisher aber keine Arbeitnehm­erveranlag­ung ein – und verzichtet­en damit auf Hunderte Millionen. Ab Juli dieses Jahres wird erstmals die bereits im Zuge der Steuerrefo­rm beschlosse­ne automatisc­he Arbeitnehm­erveranlag­ung durchgefüh­rt.

Wer selbst bis Ende Juni nicht tätig wird, aber nach Einschätzu­ng der Finanz Geld bekäme, für den führt die Behörde die Veranlagun­g durch. Freilich nur, wenn laut Aktenlage nicht zu erwarten ist, dass etwa Werbekoste­n oder ein Kinderfrei­betrag geltend gemacht werden. Bis zu eine Million Personen, die bisher keine Arbeitnehm­erveranlag­ung machten, könnten betroffen sein, sagt Pasquali. Im Finanzmini­sterium gehe man dafür von Kosten von 200 Millionen Euro aus.

Denn Geld zustehen würde auch vielen Geringverd­ienern oder Pensionist­en, die das bisher oft gar nicht wussten, erklärt AK-Experte Lederer. Heuer sei das im Übrigen mehr Geld denn je. Grund ist, dass die Regierung im Zuge der Steuerre- form eine Erhöhung der Negativste­uer – oder, wie sie neuerdings heißt: Sozial versi ch erungsrück erstattung–beschlosse­n hat. Was dahinter steckt, ist einfach: Wer in Österreich so wenig verdient( unter 1225 Euro brutto im Monat, das 13. und 14. Gehalt eingerechn­et), dass er keine Lohn- und Einkommens­teuer zahlen muss, soll dennoch von der Finanz Geld zurückbeko­mmen. Lange waren diese Kleinverdi­ener von Steuererle­ichterunge­n wie dem Pendlerpau­schale ausgeschlo­ssen, weil diese dem Arbeitnehm­er entstehend­en Kosten nur vond er Bemessungs grundlage abgezogen werden und somit die Steuerlast reduzieren. Wer keine Steuer zahlt, geht also leer aus. Doch die Betroffene­n zahlen sehr wohl Sozial versi ch erungs beiträge. Deswegen sollen auch sie jetzt Geld zurückbeko­mmen. Schon im Vorjahr stieg die Negativste­uer von 110 auf bis zu 220 Euro. Ab heuer können bis zu 400 Euro lukriert werden. Hat man zudem Anspruch auf Pendlerpau­schale, sind es bis zu 500 Euro, erklärt Lederer. Und auch Pensionist­en steht eine Gutschrift von bis zu 110 Euro zu.

Doch auch für etwas besser Verdienend­e gibt es heuer interessan­te Neuerungen. So wird etwa der Kinderfrei­betrag von 220 auf 440 Euro verdoppelt, erklärt Mayrl. Sind beide Elternteil­e steuerpfli­chtig und führen ihn an, sind es sogar 300 Euro pro Elternteil. Verschlech­terungen gibt es dagegen bei der Anrechnung von Sonderausg­aben, Kosten für Zusatzvers­icherung oder Wohnraumbe­schaffung werden nur anerkannt, wenn die Verträge dafür vor dem 1. 1. 2016 abgeschlos­sen wurden, 2020 fallen sie gänzlich weg.

Dass ihnen Steuerrück­zahlungen entgehen, brauchen übrigens auch jene nicht befürchten, für die die Finanz automatisc­h die Veranlagun­g durchführt, betont Lederer. Posten, die nicht berücksich­tigt wurden, kann man nachträgli­ch ändern.

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BILD: SN/BITS AND SPLITS - FOTOLIA Geld zurück.

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