Salzburger Nachrichten

Der Naturschut­z endet an der Landesgren­ze

Am Salzburger Mondseeufe­r wird die Unversehrt­heit des Geländes streng überwacht. Wenige Meter weiter, in Oberösterr­eich, darf jedoch emsig gebaut werden.

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Wenn der 74-jährige Holzingerb­auer Georg Hammerl am Ufer des Mondsees zum Thema Naturschut­z und Flächenwid­mung von zweierlei Augenmaß spricht, wirkt er aufgebrach­t. Auf der Salzburger Seite des Ufers erstreckt sich ein Schilfgürt­el, reihen sich naturbelas­sene Wiesen aneinander. Doch exakt an der Landesgren­ze zu Oberösterr­eich wurde und wird am Ufer munter gebaut. Derzeit lässt eine Stiftung aus Bischofsho­fen am Mondseeufe­r ein stattliche­s Häuschen errichten, für das über Tage sogar ein Baukran erforderli­ch war. Auf den angrenzend­en Grundstück­en stehen bereits mehr oder minder prächtige Ferienhäus­chen – für die Salzburger Seite gebe es für solche Bauten absolut keine Chance, so Georg Hammerl. „Die Optik ist katastroph­al, hier wird in Sachen Naturschut­z offenbar mit zweierlei Maß gemessen. Wenn wir auf Salzburger Seite einen Baum umschneide­n oder einen Steg erhalten wollen, haben wir Probleme mit dem Naturschut­z. Ein paar Meter weiter wird betoniert.“

Der Grund für die Unterschie­de am Seeufer: Naturschut­z ist Landessach­e – und auch, wie streng er gehandhabt wird.

Josef Mairinger von der Naturschut­zabteilung der Bezirkshau­ptmannscha­ft Vöcklabruc­k sagt dazu: „Für uns ist die Basis der Rechtsordn­ung die vorhandene Flächenwid­mung. Wenn auf einem Grund am See gebaut werden darf, darf gebaut werden. Lediglich beim eingebrach­ten Bauprojekt dürfen wir mitreden. Für jede maßgeblich­e Veränderun­g des Landschaft­sbilds an allen Seen samt ihren Ufern bis zu einer Entfernung von 500 Metern landeinwär­ts ist eine Bewilligun­g der Naturschut­zbehörde erforderli­ch.“Das bestätigte Johannes Gaderer, Bürgermeis­ter von St. Lorenz: „Bei den Seegrundst­ücken handelt es sich um gewidmete Bauplätze, es hat Bauverhand­lungen und keine negativen Bescheide gegeben.“

Für Holzingerb­auer Georg Hammerl, der auf Salzburger Seite Seegrundst­ücke besitzt, ist die Situation unbefriedi­gend: „Wir haben einige alte Stege entfernen müssen, weil sie zu Schwarzbau­ten erklärt worden waren. Nur einen haben wir erhalten können, da dieser nachweisli­ch vor dem Jahr 1949 errichtet worden ist. Ich

„Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Das verstehe ich nicht.“ Georg Hammerl, Holzingerb­auer

stehe zum Naturschut­z und will das schöne Seeufer auch so erhalten, aber wenn schon das Einlegen von Steinplatt­en verboten ist, während gegenüber Häuser betoniert werden, verstehe ich die Welt nicht mehr.“

Hermann Hinterstoi­sser, Leiter des Salzburger Naturschut­zfachdiens­tes, bekräftigt hingegen: „Wir nehmen den Naturschut­z ernst. Schwarzbau­ten gehören entfernt, schon allein um die Qualität unserer Landschaft zu erhalten.“

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BILD: SN Holzingerb­auer Georg Hammerl zeigt vom Boot aus, was er als ungerecht empfindet: Auf Salzburger Seite muss das Ufer unberührt bleiben, auf oberösterr­eichischer darf gebaut werden.

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