Der Naturschutz endet an der Landesgrenze
Am Salzburger Mondseeufer wird die Unversehrtheit des Geländes streng überwacht. Wenige Meter weiter, in Oberösterreich, darf jedoch emsig gebaut werden.
Wenn der 74-jährige Holzingerbauer Georg Hammerl am Ufer des Mondsees zum Thema Naturschutz und Flächenwidmung von zweierlei Augenmaß spricht, wirkt er aufgebracht. Auf der Salzburger Seite des Ufers erstreckt sich ein Schilfgürtel, reihen sich naturbelassene Wiesen aneinander. Doch exakt an der Landesgrenze zu Oberösterreich wurde und wird am Ufer munter gebaut. Derzeit lässt eine Stiftung aus Bischofshofen am Mondseeufer ein stattliches Häuschen errichten, für das über Tage sogar ein Baukran erforderlich war. Auf den angrenzenden Grundstücken stehen bereits mehr oder minder prächtige Ferienhäuschen – für die Salzburger Seite gebe es für solche Bauten absolut keine Chance, so Georg Hammerl. „Die Optik ist katastrophal, hier wird in Sachen Naturschutz offenbar mit zweierlei Maß gemessen. Wenn wir auf Salzburger Seite einen Baum umschneiden oder einen Steg erhalten wollen, haben wir Probleme mit dem Naturschutz. Ein paar Meter weiter wird betoniert.“
Der Grund für die Unterschiede am Seeufer: Naturschutz ist Landessache – und auch, wie streng er gehandhabt wird.
Josef Mairinger von der Naturschutzabteilung der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck sagt dazu: „Für uns ist die Basis der Rechtsordnung die vorhandene Flächenwidmung. Wenn auf einem Grund am See gebaut werden darf, darf gebaut werden. Lediglich beim eingebrachten Bauprojekt dürfen wir mitreden. Für jede maßgebliche Veränderung des Landschaftsbilds an allen Seen samt ihren Ufern bis zu einer Entfernung von 500 Metern landeinwärts ist eine Bewilligung der Naturschutzbehörde erforderlich.“Das bestätigte Johannes Gaderer, Bürgermeister von St. Lorenz: „Bei den Seegrundstücken handelt es sich um gewidmete Bauplätze, es hat Bauverhandlungen und keine negativen Bescheide gegeben.“
Für Holzingerbauer Georg Hammerl, der auf Salzburger Seite Seegrundstücke besitzt, ist die Situation unbefriedigend: „Wir haben einige alte Stege entfernen müssen, weil sie zu Schwarzbauten erklärt worden waren. Nur einen haben wir erhalten können, da dieser nachweislich vor dem Jahr 1949 errichtet worden ist. Ich
„Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Das verstehe ich nicht.“ Georg Hammerl, Holzingerbauer
stehe zum Naturschutz und will das schöne Seeufer auch so erhalten, aber wenn schon das Einlegen von Steinplatten verboten ist, während gegenüber Häuser betoniert werden, verstehe ich die Welt nicht mehr.“
Hermann Hinterstoisser, Leiter des Salzburger Naturschutzfachdienstes, bekräftigt hingegen: „Wir nehmen den Naturschutz ernst. Schwarzbauten gehören entfernt, schon allein um die Qualität unserer Landschaft zu erhalten.“