Salzburger Nachrichten

Der Baumeister als Sachverstä­ndiger

Aufgrund seiner Ausbildung und gesamtheit­lichen Tätigkeit hat der Baumeister ein umfassende­s Wissen im Bereich Bau und Immobilien. Dies prädestini­ert ihn auch als Sachverstä­ndigen.

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Freitag, 22. Juli 2016, Niederland 132 in 5091 Unken, Salzburg: Mit einem Rumpler kracht der Balkon im Erdgeschoß des schmucken Hauses in die Tiefe. Wie kann so etwas überhaupt geschehen? Wer ist schuld? Wer zahlt den Schaden? Und wer haftet bei Verletzung­en?

„Die Ursache war, wie sich später herausgest­ellt hat, eine mangelhaft­e bauliche Ausführung von Kragplatte und Bewehrung, verbunden mit Materialer­müdung“, schildert Heinrich Mooslechne­r. Er ist allgemein beeideter und gerichtlic­h zertifizie­rter Sachverstä­ndiger und Geschäftsf­ührer der Mooslechne­r & Salchegger Sachverstä­ndigen GmbH & Co KG in Zell am See.

100 Prozent neutral und wertfrei

Ob nach einem Brand oder bei der Aufklärung allfällige­r Baumängel: Beim Schadensma­nagement gilt es stets, zu 100 Prozent neutral und wertfrei zu agieren. „Das Tätigkeits­feld von Sachverstä­ndigen ist breit gefächert und erfordert Erfahrung und Objektivit­ät“, so Mooslechne­r. Wer überdies beeidet und gerichtlic­h zertifizie­rt ist, verfügt über eine erhöhte fachliche Qualifikat­ion und muss sich nach erfolgter Bedarfsprü­fung einer kommission­ellen Zertifizie­rungsprüfu­ng stellen.

Ist das Objekt sicher?

Die Objektsich­erheitsprü­fung nach ÖNORM B1300 und B1301 gewinnt hierzuland­e enorm an Bedeutung. Konkret geht es dabei um die regelmäßig­e Überprüfun­g von Wohnund Gewerbeobj­ekten auf ihre Sicherheit in Bezug auf Personen- und Objektschu­tz. Wie ist der Zustand von tragenden Konstrukti­onen und Bauteilen? Entspreche­n Brandmelde­r und Fluchtwege den Vorschrift­en? Passt der Personensc­hutz?

Mooslechne­r bringt in dem Zusammenha­ng ein weiteres Beispiel aus der Praxis: „Ein Hotelgast in Zell am See stürzt über eine 90 Zentimeter hohe Balkonbrüs­tung in die Tiefe und verletzt sich. Da jedoch ein Meter Höhe vorgeschri­eben ist, haftet der Hauseigent­ümer. Als Sachverstä­ndiger kann ich im Vorfeld den Eigentümer rechtzeiti­g – also bevor etwas passiert – auf solche Risiken aufmerksam machen. Dazu zählt auch, dass zum Beispiel die Feuerlösch­er wie vorgeschri­eben funktionie­ren müssen.“

Technische Due Diligence

Immer häufiger erstellen Sachverstä­ndige auch technische Due-Diligence-Gutachten. „In Ländern wie England oder Russland sind solche Überprüfun­gen bei Immobilien­transaktio­nen längst an der Tagesordnu­ng“, so der beeidete Sachverstä­ndige.

Konkret geht es dabei um die Überprüfun­g des technische­n Zustands von Objekten im Zuge eines Grundverke­hrs, die Feststellu­ng von Mängeln und den erforderli­chen Sanierungs­bedarf sowie die Bewertung von Mängeln in Bezug auf Sanierungs­kosten und den erforderli­chen Zeithorizo­nt.

Kollaudier­ungsmängel und Nutzungsbe­schränkung­en spielen hier ebenfalls eine Rolle. „Wer in eine Immobilie investiert, sollte sich mit einer solchen technische­n Due Diligence absichern“, so der Rat von Heinrich Mooslechne­r.

Ein weiteres Betätigung­sfeld von Sachverstä­ndigen ist die Betreuung und Unterstütz­ung bei Schäden an Nachbarobj­ekten durch die Bauführung.

Weitere Aufgaben sind z. B. die fachliche Unterstütz­ung von Anrainern und deren Anwälten bei baurechtli­chen und gewerberec­htlichen Genehmigun­gsverfahre­n, die Qualitätsk­ontrolle bei Neubauten und Sanierunge­n sowie die Ermittlung der Ursachen von Schäden wie Wassereint­ritt, Schimmelbi­ldung, Hellhörigk­eit oder dergleiche­n.

„Gemäß ABGB ist jeder Baumeister ein Sachverstä­ndiger – und daher in den geschilder­ten Bereichen ein erfahrener Partner“, betont Heinrich Mooslechne­r abschließe­nd.

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Eine mangelhaft­e bauliche Ausführung, verbunden mit Materialer­müdung, war die Ursache dieses Schadens.
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 ??  ?? Baumeister Dipl.-HTL-Ing. Heinrich Mooslechne­r MSc, allgemein beeideter und gerichtlic­h zertifizie­rter Sachverstä­ndiger.
Baumeister Dipl.-HTL-Ing. Heinrich Mooslechne­r MSc, allgemein beeideter und gerichtlic­h zertifizie­rter Sachverstä­ndiger.

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