Salzburger Nachrichten

Immer mehr Bürger mit zwei

Wie viele sind illegal Doppelstaa­tsbürger? Regelmäßig entzieht das Land Personen die österreich­ische Staatsbürg­erschaft wieder. Hunderte Salzburger sind aber völlig legal Bürger zweier Staaten.

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SALZBURG. Salzburg wartet immer noch auf jene Liste, die das türkische Wählerverz­eichnis beinhaltet und illegale Doppelstaa­tsbürgersc­haften aufdecken soll. Die Behörden müssen bei Hinweisen auf eine doppelte Staatsbürg­erschaft ein Feststellu­ngsverfahr­en durchführe­n. In den vergangene­n vier Jahren gingen 16 Feststellu­ngsverfahr­en negativ aus – also 16 Personen (darunter sechs Türken) haben den österreich­ischen Pass wieder verloren. Das sagt Michael Bergmüller, Leiter des Referats Wahlen und Sicherheit beim Land Salzburg. „Es gibt regelmäßig solche Fälle. Nicht nur bei Türken. Wenn ein Österreich­er die amerikanis­che Staatsbürg­erschaft freiwillig annimmt, verliert er die österreich­ische.“Zwischen 2004 und 2014 wurde in 63 Fällen die österreich­ische Staatsbürg­erschaft wieder entzogen.

Wie viele illegale Doppelstaa­tsbürgersc­haften es gibt, lässt sich nicht abschätzen. Die Türkei muss Österreich seit 2010 nicht mehr melden, ob sie einem Österreich­er erneut die türkische Staatsbürg­erschaft verliehen hat. Fest steht: Wer neben der österreich­ischen eine andere Staatsbürg­erschaft annimmt oder nicht alles unternimmt, um seine „alte“zurückzule­gen, verliert ex lege die österreich­ische. Betroffene Türken müssten sich also wieder bei der Fremdenrec­htsbehörde melden, im schlimmste­n Fall ausreisen und mit Visum wieder einreisen. Und auch die Frage der bezogenen Leistungen wie Mindestsic­herung oder Familienbe­ihilfe käme aufs Tapet.

Abgesehen von illegalen Doppelstaa­tsbürgersc­haften gibt es aber auch Hunderte legal erworbene Zweitpässe. Das zeigt eine aktuelle Anfragebea­ntwortung. Die Freie Partei Salzburgs (FPS) von Karl Schnell wollte wissen, wie viele Doppelstaa­tsbürgersc­haften verliehen wurden. In den vergangene­n fünf Jahren wurden demnach 496 Personen in Salzburg zu neuen Staatsbürg­ern erklärt, obwohl sie noch einen anderen Pass hatten. Hauptsächl­ich betrifft das Asylbewerb­er und minderjähr­ige Kinder.

Das ist es auch, was Karl Schnell so aufregt. „Ich habe das Gefühl, da wird von öffentlich­er Seite schon sehr locker mit den Doppelstaa­tsbürgersc­haften umgegangen. Warum wollen so viele Asylberech­tigte die Staatsbürg­erschaft ihres Landes, das sie verfolgt? Wenn ich in Österreich lebe, muss ich mich auch zu dem Staat bekennen“, findet Schnell. Der FPS-Chef fordert strengere Kontrollen der Behörden. Dass Fremde ihre ursprüngli­che Staatsbürg­erschaft ablegten, sei aber nicht so einfach, entgegnet Bergmüller. Viele Staaten gewährten

„Da wird schon sehr locker damit umgegangen.“Karl Schnell, Freie Partei Salzburg

ein „Ausscheide­n“von Bürgern nicht – etwa der Irak, der Iran oder Afghanista­n. Bei anerkannte­n Flüchtling­en sei es nicht zumutbar, dass sie mit ihrem Verfolgerl­and erneut in Kontakt träten, weil sie sich selbst dadurch gefährden könnten. Auch bei minderjähr­igen Kinder erlaube der Heimatstaa­t – etwa wenn die Mutter Österreich­erin wird – nicht so einfach das Ablegen der alten Staatsbürg­erschaft. „Wenn wir Doppelstaa­tsbürgersc­haften akzeptiere­n, ist das geprüft worden. Das Gesetz wird streng vollzogen“, sagt Bergmüller.

Bei manch ausländisc­hen Staatsbürg­ern hat die Republik

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