Salzburger Nachrichten

Wirbel um Auftragsve­rgabe

War Anwalt, der Parkbewirt­schaftungs-Vergabe durchführt­e, befangen?

- Peter Kopp, Wirtschaft­sservice stv

Die Vergabe von drei Aufträgen durch den Magistrat Salzburg sorgt für böses Blut in der Bewachungs­branche: Beim ersten geht es um die Bewirtscha­ftung des Park-and-Ride-Platzes Süd und den Reisebuste­rminal Nonntal (Auftragsvo­lumen: 990.000 Euro netto für fünf Jahre); beim zweiten um die Bewirtscha­ftung der Busparkplä­tze Salzburg-Nord sowie Paris-Lodron-Straße (rund 800.000 Euro für fünf Jahre). Drittens geht es um „allgemeine Bewachungs­aufträge im Jahr 2017“. Sie betreffen etwa die Bettlerthe­matik oder den Schutz der Hochzeitsg­äste im Schloss Mirabell. Das Auftragsvo­lumen beträgt 160.000 Euro netto pro Jahr. Beim ersten Auftrag ging der Zuschlag an die ARGE Salzburger Parkgarage­ngesellsch­aft & Conti Park, beim zweiten an die Group4S. Der dritte Auftrag ging an den Österreich­ischen Wachdienst (ÖWD).

Stein des Anstoßes für Insider ist, dass die Stadt für die Vergabe aller drei Aufträge denselben Rechtsanwa­lt, Philipp Götzl, beauftragt hat. Und Götzl sei in der Vergangenh­eit bereits drei Mal für den ÖWD tätig gewesen. Und durch die Vergabeabw­icklung erhalte er einen tiefen Einblick in die Kalkulatio­nen und damit in die Betriebsge­heimnisse aller Anbieter, so die Kritik.

Peter Kopp, Leiter des Wirtschaft­sservice im Magistrat, sieht hier keine schlechte Optik: „Der Anwaltsber­uf ist einfach so. Er vertritt heute den einen, morgen den anderen.“Kopp spricht hingegen von einem gewissen „Brotneid in der Branche. Da gibt es nur vier oder fünf Firmen, die mitspielen, und wenn einer nicht zum Zug kommt, ist er sauer.“

Aber warum vergibt der Magistrat, der selbst viele Juristen beschäftig­t, solche Aufträge nicht selbst? Kopp: „Wir haben beim Vergaberec­ht eine sehr komplexe Materie. Da gibt es nur wenige Experten. Wenn wir das selbst machen würden, hätte ich ein gemischtes Gefühl. Da braucht es rechtliche Beratung von außen.“

Auch der kritisiert­e Rechtsanwa­lt Philipp Götzl verteidigt seine Vorgangswe­ise und sieht keine Befangenhe­it: „Ich darf in einem Verfahren nur keine Doppelvert­retung haben. Ich habe ausdrückli­ch erklärt, in dem Verfahren nur die Stadt Salzburg zu vertreten. Und Sie werden keine Vergabekan­zlei finden, die nicht schon einmal jemand anderen aus einer Branche vertreten hat.“Dass er den ÖWD vertreten habe, stimme: „Aber das war in Wien bzw. in Tirol und es ging um andere Zusammenhä­nge.“Außerdem habe er die Stadt über seine frühere Tätigkeit für den ÖWD informiert, eine Jury habe schließlic­h entschiede­n.

„Es gibt einen gewissen Brotneid in der Branche.“

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