Wirbel um Auftragsvergabe
War Anwalt, der Parkbewirtschaftungs-Vergabe durchführte, befangen?
Die Vergabe von drei Aufträgen durch den Magistrat Salzburg sorgt für böses Blut in der Bewachungsbranche: Beim ersten geht es um die Bewirtschaftung des Park-and-Ride-Platzes Süd und den Reisebusterminal Nonntal (Auftragsvolumen: 990.000 Euro netto für fünf Jahre); beim zweiten um die Bewirtschaftung der Busparkplätze Salzburg-Nord sowie Paris-Lodron-Straße (rund 800.000 Euro für fünf Jahre). Drittens geht es um „allgemeine Bewachungsaufträge im Jahr 2017“. Sie betreffen etwa die Bettlerthematik oder den Schutz der Hochzeitsgäste im Schloss Mirabell. Das Auftragsvolumen beträgt 160.000 Euro netto pro Jahr. Beim ersten Auftrag ging der Zuschlag an die ARGE Salzburger Parkgaragengesellschaft & Conti Park, beim zweiten an die Group4S. Der dritte Auftrag ging an den Österreichischen Wachdienst (ÖWD).
Stein des Anstoßes für Insider ist, dass die Stadt für die Vergabe aller drei Aufträge denselben Rechtsanwalt, Philipp Götzl, beauftragt hat. Und Götzl sei in der Vergangenheit bereits drei Mal für den ÖWD tätig gewesen. Und durch die Vergabeabwicklung erhalte er einen tiefen Einblick in die Kalkulationen und damit in die Betriebsgeheimnisse aller Anbieter, so die Kritik.
Peter Kopp, Leiter des Wirtschaftsservice im Magistrat, sieht hier keine schlechte Optik: „Der Anwaltsberuf ist einfach so. Er vertritt heute den einen, morgen den anderen.“Kopp spricht hingegen von einem gewissen „Brotneid in der Branche. Da gibt es nur vier oder fünf Firmen, die mitspielen, und wenn einer nicht zum Zug kommt, ist er sauer.“
Aber warum vergibt der Magistrat, der selbst viele Juristen beschäftigt, solche Aufträge nicht selbst? Kopp: „Wir haben beim Vergaberecht eine sehr komplexe Materie. Da gibt es nur wenige Experten. Wenn wir das selbst machen würden, hätte ich ein gemischtes Gefühl. Da braucht es rechtliche Beratung von außen.“
Auch der kritisierte Rechtsanwalt Philipp Götzl verteidigt seine Vorgangsweise und sieht keine Befangenheit: „Ich darf in einem Verfahren nur keine Doppelvertretung haben. Ich habe ausdrücklich erklärt, in dem Verfahren nur die Stadt Salzburg zu vertreten. Und Sie werden keine Vergabekanzlei finden, die nicht schon einmal jemand anderen aus einer Branche vertreten hat.“Dass er den ÖWD vertreten habe, stimme: „Aber das war in Wien bzw. in Tirol und es ging um andere Zusammenhänge.“Außerdem habe er die Stadt über seine frühere Tätigkeit für den ÖWD informiert, eine Jury habe schließlich entschieden.
„Es gibt einen gewissen Brotneid in der Branche.“