Spendenabsetzbarkeit jetzt automatisch
Das Bundesministerium für Finanzen informiert: Ihr Jahresausgleich wird automatisch – und die Spendenabsetzbarkeit auch!
Schon seit Längerem sind Spenden steuerlich absetzbar. Neu ist, dass Sie sich bei Ihrer nächsten Arbeitnehmerveranlagung nicht mehr um Ihre Spenden kümmern müssen. Kein lästiges Formularausfüllen mehr – Ihr Finanzamt setzt Ihre Spenden automatisch als Sonderausgabe ab. Einzige Voraussetzung: Die Organisation, für die Sie gespendet haben, muss Ihre Daten richtig weitergeben.
Was ist neu?
Seit 1. Jänner 2017 müssen Spendenorganisationen Ihr Finanzamt über Ihre Spende informieren. Das erfolgt durch einen automatischen Datenaustausch zwischen Spendenorganisation und Finanzamt.
Ihr Vorteil: Sie brauchen Ihre Spenden nicht mehr in Ihrer Steuererklärung einzutragen, Ihr Finanzamt berücksichtigt sie automatisch als Sonderausgabe. Die Spendenorganisation muss Ihren Vor- und Nachnamen und Ihr Geburtsdatum kennen, damit sie Ihr Finanzamt informieren kann.
Wichtig: Die Daten müssen korrekt sein und Ihr Vor- und Zuname mit den Angaben auf Ihrem Meldezettel übereinstimmen. Stimmen die Daten nicht überein, funktioniert die Datenübertragung nicht. Und damit auch nicht das automatische Absetzen Ihrer Spende von der Steuer. Die neue Regel gilt nicht nur für Spenden an begünstigte Spendenorganisationen, sondern auch für: – Kirchenbeiträge – Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung – Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten.
Wie funktioniert es? Wofür gilt die neue Richtlinie? Wie werden Ihre Daten geschützt?
Damit keine Fremden Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten haben, überträgt sie die Spendenorganisation durch ein verschlüsseltes Personenkennzeichen an Ihr Finanzamt. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Österr. Datenschutzrecht, das besonders streng und auf dem modernsten Stand der Technik ist.