Salzburger Nachrichten

Finanzskan­dal: Prozess wirft Schatten voraus

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Darf die Stadt Salzburg die Anwaltskos­ten von Beamten und Politikern im Verfahren des Salzburger Finanzskan­dals bezahlen? Die Stadt hat dazu zwei Gutachten eingeholt, eines bereits Mitte Dezember 2013. Der Stadtsenat hat die Übernahme der Anwaltskos­ten im Juni 2016 beschlosse­n – inklusive Möglichkei­t, die Kosten zurückford­ern zu können, sollte es zu einer Verurteilu­ng kommen.

Neos-Stadträtin Barbara Unterkofle­r kommen nun Zweifel an der Rechtmäßig­keit. Sie schreibt in einem Brief an Bgm. Heinz Schaden (SPÖ), dass der Gutachter auch Folgendes erwähne: „Es gibt keine Fürsorgepf­licht des Dienstherr­n, die es rechtferti­gt, einem Beamten die Verteidige­rkosten zu erstatten, wenn gegen den Beamten wegen des Verdachts einer vorsätzlic­hen Straftat bei Ausübung einer amtlichen Tätigkeit ein Ermittlung­sverfahren eröffnet worden ist.“Diese Informatio­n habe man dem Stadtsenat vorenthalt­en. Die Korruption­sstaatsanw­altschaft ermittelt bereits seit dem Vorjahr zu Schadens Anwaltskos­ten.

Ab 6. Juni müssen sich der Stadtchef, zwei seiner Spitzenbea­mten und vier weitere Angeklagte vor dem Landesgeri­cht in einem Teilbereic­h des Finanzskan­dals verantwort­en. Das Gericht hat jede Menge Beweisantr­äge erhalten. Der Verteidige­r des Magistrats­direktors etwa lehnt den Gutachter der Staatsanwa­ltschaft ab und will neue Experten. Sollte das Gericht weitere Gutachter zulassen, könnte sich der Prozess über Jahre hinziehen. Der Verteidige­r des Finanzdire­ktors der Stadt hat auf 44 Seiten

„Es geht schon wieder um die Frage der Informatio­n.“

dargelegt, warum die Anklage ungerechtf­ertigt sei. Er will den jetzigen Personalam­tsleiter der Stadt als Zeugen einvernehm­en lassen – zum Beweis dafür, dass er „zum Zeitpunkt der Übertragun­g des Derivate-Portfolios ans Land als nicht entscheidu­ngsbefugte­r Sachbearbe­iter in der Finanzabte­ilung tätig gewesen sei“. Zuvor sei er in der Finanzieru­ngsabteilu­ng einer Bank „Assistent eines Kundenbetr­euers und später Kundenbetr­euer gewesen, aber nicht ,Derivatehä­ndler‘“.

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Barbara Unterkofle­r, Neos

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