Finanzskandal: Prozess wirft Schatten voraus
Darf die Stadt Salzburg die Anwaltskosten von Beamten und Politikern im Verfahren des Salzburger Finanzskandals bezahlen? Die Stadt hat dazu zwei Gutachten eingeholt, eines bereits Mitte Dezember 2013. Der Stadtsenat hat die Übernahme der Anwaltskosten im Juni 2016 beschlossen – inklusive Möglichkeit, die Kosten zurückfordern zu können, sollte es zu einer Verurteilung kommen.
Neos-Stadträtin Barbara Unterkofler kommen nun Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Sie schreibt in einem Brief an Bgm. Heinz Schaden (SPÖ), dass der Gutachter auch Folgendes erwähne: „Es gibt keine Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die es rechtfertigt, einem Beamten die Verteidigerkosten zu erstatten, wenn gegen den Beamten wegen des Verdachts einer vorsätzlichen Straftat bei Ausübung einer amtlichen Tätigkeit ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden ist.“Diese Information habe man dem Stadtsenat vorenthalten. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt bereits seit dem Vorjahr zu Schadens Anwaltskosten.
Ab 6. Juni müssen sich der Stadtchef, zwei seiner Spitzenbeamten und vier weitere Angeklagte vor dem Landesgericht in einem Teilbereich des Finanzskandals verantworten. Das Gericht hat jede Menge Beweisanträge erhalten. Der Verteidiger des Magistratsdirektors etwa lehnt den Gutachter der Staatsanwaltschaft ab und will neue Experten. Sollte das Gericht weitere Gutachter zulassen, könnte sich der Prozess über Jahre hinziehen. Der Verteidiger des Finanzdirektors der Stadt hat auf 44 Seiten
„Es geht schon wieder um die Frage der Information.“
dargelegt, warum die Anklage ungerechtfertigt sei. Er will den jetzigen Personalamtsleiter der Stadt als Zeugen einvernehmen lassen – zum Beweis dafür, dass er „zum Zeitpunkt der Übertragung des Derivate-Portfolios ans Land als nicht entscheidungsbefugter Sachbearbeiter in der Finanzabteilung tätig gewesen sei“. Zuvor sei er in der Finanzierungsabteilung einer Bank „Assistent eines Kundenbetreuers und später Kundenbetreuer gewesen, aber nicht ,Derivatehändler‘“.