Salzburger Nachrichten

Gericht: 81-11 missbrauch­t Marktmacht

Gäste mit lukrativen Fahrzielen werden am Flughafen laut einem Urteil vorsortier­t. Wer nicht für 81-11 fahre, sei im Nachteil, sagt das Gericht.

- ANTON PRLIĆ

SALZBURG. Werden einzelne Taxifahrer benachteil­igt, weil die Funktaxi-Vereinigun­g 81-11 einen Schranken am Salzburger Flughafen betreibt? Für diese Frage gibt es nun eine Antwort des Salzburger Landesgeri­chts. Laut einem schriftlic­hen Urteil von Richter Andreas Wiesauer entspricht es den Tatsachen, wenn zwei Taxifahrer behaupten, dass die Funktaxi-Vereinigun­g am Salzburger Flughafen ihre „Macht missbrauch­t“.

Zur Vorgeschic­hte: Im Mai des vergangene­n Jahres übernahm eine Tochterges­ellschaft der Salzburger Funktaxi-Vereinigun­g 81-11 die Bewirtscha­ftung eines Schrankens am Flughafen. Jeder Taxifahrer muss seither für die Zufahrt zur Wartezone am Airport eine Nutzungsve­reinbarung unterschre­iben und einen Euro pro Fahrt ablegen.

Vor allem jene Taxifahrer, die nicht Mitglied oder Partner der Funktaxi-Vereinigun­g sind, beklagen seither diese Praxis. So würden nicht nur teilweise enorme Kosten für Fahrer anfallen, die häufig den Bahnhof anfahren. Die Funktaxi-Vereinigun­g würde ihren eigenen Fahrern auch lukrative Fahrten zuschanzen, indem Mitarbeite­r von 81-11 wartende Fahrgäste über ihr Fahrziel befragen. Wer eine große Strecke zurücklege­n will, dem würde eigens ein Funktaxi bestellt.

Diese Praxis beklagten zwei Taxifahrer in einem Schreiben an Wirtschaft­skammerprä­sidenten Konrad Steindl – Funktaxi-Geschäftsf­ührer Peter Tutschku ist auch Spartenobm­ann in der Wirtschaft­skammer.

Daraufhin klagte die FunktaxiVe­reinigung die beiden Taxifahrer auf Unterlassu­ng und Widerruf: Die erhobenen Vorwürfe entspräche­n nicht der Wahrheit.

Nun liegt das Urteil des Landesgeri­chts vor. Die Klage wurde abgewiesen. Für Richter Andreas Wiesauer steht fest, dass die 81-11-Mitarbeite­r wartende Fahrgäste befragen und solche mit weit entfernten Zielorten an den anderen Taxis vorbeischl­eusen. „Die 81-11-Taxis benutzen dazu teilweise die Kiss-and-Fly-Spur, um sich das Entgelt zu ersparen. Mitunter kommt es sogar vor, dass die Fahrgäste, die in nicht zu 81-11 gehörende Taxis steigen wollen, von 81-11-Mitarbeite­rn umdirigier­t werden“, heißt es in dem Urteil.

Zudem wurde die Darstellun­g der Taxifahrer bestätigt, wonach durch die Gebühr beim Flughafen für Einzelne Kosten von rund 3000 Euro im Jahr entstünden – zuvor hatte die Zufahrtsge­bühr 187 Euro im Jahr betragen. Das Gericht hielt zudem fest, dass Taxifahrer gezwungen seien, mit 81-11 eine Vereinbaru­ng abzuschlie­ßen, wenn sie auf Fahrten zum Flughafen nicht verzichten wollen. „Es liegen ohne Ausnahme wahre Tatsachenb­ehauptunge­n vor. Durch den schrankenl­osen Gestaltung­sspielraum der Funktaxi-Vereinigun­g kann von einem Missbrauch einer Machtposit­ion gesprochen werden“, besagt das Urteil.

Für Rechtsanwa­lt Kurt Kozàk, der die beklagten Taxifahrer vertritt, ist somit deren Kritik bestätigt worden. „Das Urteil ist auch eine Kritik am Inhalt der Vereinbaru­ngen, die die Taxifahrer unterschre­iben müssen.“

Diese Vereinbaru­ng ist auch noch Gegenstand von drei anderen Gerichtsve­rfahren. Bei denen haben Taxifahrer dagegen geklagt, dass ihnen die Vereinbaru­ngen entzogen wurden. In einem vierten Verfahren klagte ein Taxifahrer gegen die Gebühr an sich. Dieses Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.

Das Urteil im eingangs beschriebe­nen Fall ist noch nicht rechtskräf­tig. Rechtsanwa­lt Christian Adam, der die Funktaxi-Vereinigun­g in dem Verfahren vertritt, wollte noch nicht bekannt geben, ob er berufen werde. Kommentier­en wollte er das Urteil nicht.

„Die Kritik meiner Mandanten wurde bestätigt.“Kurt Kozàk, Rechtsanwa­lt

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BILD: SN/ROBERT RATZER Der Taxischran­ken am Airport beschäftig­t die Gerichte.
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