Gericht: 81-11 missbraucht Marktmacht
Gäste mit lukrativen Fahrzielen werden am Flughafen laut einem Urteil vorsortiert. Wer nicht für 81-11 fahre, sei im Nachteil, sagt das Gericht.
SALZBURG. Werden einzelne Taxifahrer benachteiligt, weil die Funktaxi-Vereinigung 81-11 einen Schranken am Salzburger Flughafen betreibt? Für diese Frage gibt es nun eine Antwort des Salzburger Landesgerichts. Laut einem schriftlichen Urteil von Richter Andreas Wiesauer entspricht es den Tatsachen, wenn zwei Taxifahrer behaupten, dass die Funktaxi-Vereinigung am Salzburger Flughafen ihre „Macht missbraucht“.
Zur Vorgeschichte: Im Mai des vergangenen Jahres übernahm eine Tochtergesellschaft der Salzburger Funktaxi-Vereinigung 81-11 die Bewirtschaftung eines Schrankens am Flughafen. Jeder Taxifahrer muss seither für die Zufahrt zur Wartezone am Airport eine Nutzungsvereinbarung unterschreiben und einen Euro pro Fahrt ablegen.
Vor allem jene Taxifahrer, die nicht Mitglied oder Partner der Funktaxi-Vereinigung sind, beklagen seither diese Praxis. So würden nicht nur teilweise enorme Kosten für Fahrer anfallen, die häufig den Bahnhof anfahren. Die Funktaxi-Vereinigung würde ihren eigenen Fahrern auch lukrative Fahrten zuschanzen, indem Mitarbeiter von 81-11 wartende Fahrgäste über ihr Fahrziel befragen. Wer eine große Strecke zurücklegen will, dem würde eigens ein Funktaxi bestellt.
Diese Praxis beklagten zwei Taxifahrer in einem Schreiben an Wirtschaftskammerpräsidenten Konrad Steindl – Funktaxi-Geschäftsführer Peter Tutschku ist auch Spartenobmann in der Wirtschaftskammer.
Daraufhin klagte die FunktaxiVereinigung die beiden Taxifahrer auf Unterlassung und Widerruf: Die erhobenen Vorwürfe entsprächen nicht der Wahrheit.
Nun liegt das Urteil des Landesgerichts vor. Die Klage wurde abgewiesen. Für Richter Andreas Wiesauer steht fest, dass die 81-11-Mitarbeiter wartende Fahrgäste befragen und solche mit weit entfernten Zielorten an den anderen Taxis vorbeischleusen. „Die 81-11-Taxis benutzen dazu teilweise die Kiss-and-Fly-Spur, um sich das Entgelt zu ersparen. Mitunter kommt es sogar vor, dass die Fahrgäste, die in nicht zu 81-11 gehörende Taxis steigen wollen, von 81-11-Mitarbeitern umdirigiert werden“, heißt es in dem Urteil.
Zudem wurde die Darstellung der Taxifahrer bestätigt, wonach durch die Gebühr beim Flughafen für Einzelne Kosten von rund 3000 Euro im Jahr entstünden – zuvor hatte die Zufahrtsgebühr 187 Euro im Jahr betragen. Das Gericht hielt zudem fest, dass Taxifahrer gezwungen seien, mit 81-11 eine Vereinbarung abzuschließen, wenn sie auf Fahrten zum Flughafen nicht verzichten wollen. „Es liegen ohne Ausnahme wahre Tatsachenbehauptungen vor. Durch den schrankenlosen Gestaltungsspielraum der Funktaxi-Vereinigung kann von einem Missbrauch einer Machtposition gesprochen werden“, besagt das Urteil.
Für Rechtsanwalt Kurt Kozàk, der die beklagten Taxifahrer vertritt, ist somit deren Kritik bestätigt worden. „Das Urteil ist auch eine Kritik am Inhalt der Vereinbarungen, die die Taxifahrer unterschreiben müssen.“
Diese Vereinbarung ist auch noch Gegenstand von drei anderen Gerichtsverfahren. Bei denen haben Taxifahrer dagegen geklagt, dass ihnen die Vereinbarungen entzogen wurden. In einem vierten Verfahren klagte ein Taxifahrer gegen die Gebühr an sich. Dieses Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.
Das Urteil im eingangs beschriebenen Fall ist noch nicht rechtskräftig. Rechtsanwalt Christian Adam, der die Funktaxi-Vereinigung in dem Verfahren vertritt, wollte noch nicht bekannt geben, ob er berufen werde. Kommentieren wollte er das Urteil nicht.
„Die Kritik meiner Mandanten wurde bestätigt.“Kurt Kozàk, Rechtsanwalt