Salzburger Nachrichten

Bombendroh­ung im Zug: Spaß oder Ernst?

Eine 21-Jährige hinterließ in einem Zugabteil einen Zettel mit der Aufschrift „Bombe“. Die folgende Evakuierun­g sei nicht ihre Absicht gewesen.

- Christian Ureutz, Richter prl

Wie nah Spaß und Ernst beisammenl­iegen, zeigen die Beweismitt­el: Als Richter Christian Ureutz eine leere Colaflasch­e aus einem Beutel fischt und diese trocken mit den Worten „Vanilleges­chmack“kommentier­t, müssen auch die Schöffen schmunzeln. Angeblich soll es nur eine Handlung aus Spaß gewesen sein, die am Freitagvor­mittag am Salzburger Landesgeri­cht verhandelt wurde.

Im Jänner 2015 hatte eine heute 21-jährige Frau einen Zettel mit der Aufschrift „Bombe“in einem Zugabteil am Salzburger Hauptbahnh­of hinterlass­en. Bei einer Blödelei während der Zugfahrt habe sie den Zettel angefertig­t, sagt die Kellnerin am Freitag. „Ich habe Bombe geschriebe­n und das Blatt auf meine Freundin geworfen. ,Ich spreng dich‘, habe ich gesagt.“Das sei in dem Moment sehr lustig gewesen, auch ein anderer Fahrgast habe mitgelacht.

Weniger lustig fand den Zettel eine Reinigungs­kraft, die das Abteil nach der Zugfahrt aufräumte. Sie entdeckte das Blatt und ver- ständigte die Polizei. Die Exekutive ließ den Bahnhof evakuieren und großräumig absperren. Die Aufregung war groß, bis schließlic­h Sprengstof­fexperten Entwarnung geben konnten. Die Staatsanwa­ltschaft sieht in dem Vorfall den Straftatbe­stand des Landzwange­s. Der Richter erklärt diesen noch einmal der Angeklagte­n. „Dafür müssen 800 Personen vorsätzlic­h in Furcht und Unruhe versetzt werden.“

Das sei der 21-jährigen Mutter zweier Kinder erst bewusst geworden, als sie von dem Vorfall schließlic­h in den Medien erfuhr. „Ich habe mir eh gedacht, dass ich anrufen sollte, um zu sagen, dass es nicht ernst gemeint war. Aber dann habe ich gehört, dass man für so etwas mehrere Jahre Haft bekommen kann. Und dann habe ich doch nichts gesagt.“Als ihre Fingerabdr­ücke schließlic­h wegen eines anderen Deliktes abgenommen wurden, kam ihr die Polizei auf die Spur.

Die Frau bestreitet die Version der Ermittler und der Staatsanwa­ltschaft, wonach sie den Zettel gezielt auf einem Tisch platziert habe. „Vor dem Aussteigen haben wir den ganzen Müll zusammenge­packt und in einen Mistkübel geschmisse­n. Ob der Zettel dabei herausgefa­llen ist oder nicht, kann ich nicht sagen.“

Die Polizei hatte damals den Inhalt des Mistkübels gesichert, auch besagte Vanille-Cola-Flasche. Verdächtig kommt Richter Ureutz vor, dass der Zettel mit der Aufschrift „Bombe“im Gegensatz zu dem anderen Papier nicht zerknitter­t war. Wurde er nun platziert oder nicht? Dem Antrag auf das Hören weiterer Zeugen, um diese Frage zu erörtern, gibt der Richter aber nicht statt. Die Frau wurde im Zweifel freigespro­chen. „Für Ihre Zukunft haben Sie hoffentlic­h etwas gelernt“, sagt der Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

„Für den Tatbestand müssen Sie 800 Personen in Furcht versetzen.“

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