Salzburger Nachrichten

Erbschafts­steuer soll Pflegesyst­em sichern

Den Pflegeregr­ess haben die Parteien im Wahlkampf als Riesenprob­lem erkannt. Die Regressreg­eln sehen in jedem Bundesland anders aus.

- WIEN.

Die SPÖ macht die Abschaffun­g des Pflegeregr­esses zum zentralen Wahlkampft­hema. SPÖ-Chef Christian Kern besuchte vergangene Woche Patienten eines Wiener Spitals, um mediengere­cht darauf hinzuweise­n, dass rund 40.000 der 80.000 Bewohner von Pflegeheim­en in Österreich „ ihr gesamtes Erspartes, alles, was sie sich ihr Leben lang aufgebaut haben, verlieren“, weil sie vom Pflegeregr­ess betroffen seien. Dessen Abschaffun­g ist bereits eine der Koalitions­bedingunge­n der SPÖ. Parallel dazu geht es freilich auch um die Wiedereinf­ührung einer Erbschafts­steuer, die die SPÖ auf ihr Wahlprogra­mm gesetzt hat, nicht zuletzt um dadurch, wie man betont, die Kosten für den Pflegeregr­ess auf die Allgemeinh­eit zu verteilen.

Ins selbe Horn stieß Sozialmini­ster Alois Stöger am Freitag am Rande des Pflegegipf­els mit Vertretern des Ministeriu­ms und der Bundesländ­er. Auch Stöger drängt auf die Erbschafts­steuer zur mittelfris­tigen Sicherung des Pflegesyst­ems. Neben der Abschaffun­g des Pflegeregr­esses sollen damit auch 50 Prozent der Kostenbeit­räge für mobile Pflege übernommen und das Pflegegeld für schwerst behinderte Kinder erhöht werden.

ÖVP-Chef Sebastian Kurz hat sich ebenso für eine Reform des Pflegeregr­esses der Bundesländ­er ausgesproc­hen. Er lässt sich aber noch Zeit und kündigte Konkretes für den Herbst an: „Dazu wird’s einen Vorschlag in unserem Programm geben.“

Wie sieht die aktuelle Regelung des Pflegeregr­esses nun aus? Je nach Bundesland völlig unterschie­dlich. Die Freibeträg­e und die Fristen sind von Bundesland zu Bundesland verschiede­n. Und obwohl der „Angehörige­nregress“, bei dem auch Kindern zur Kassa gebeten wurden, abgeschaff­t wurde, kann es Ehegatten, eingetrage­ne Partner und Erben weiter massiv treffen.

Zur Finanzieru­ng der Pflegeplät­ze greifen die Länder zuerst einmal auf die Pension und das Pflegegeld der Betroffene­n zu, die nur 20 Prozent der Pension und einen Teil des Pflegegeld­es behalten dürfen.

Reicht das nicht aus, kann die Pflegebedü­rftigen darüber hinaus die fast völlige Verwertung des eigenen Vermögens – etwa der Eigentumsw­ohnung – treffen. Der Freibetrag, der dabei nicht angegriffe­n werden darf, variiert zwischen 4000 Euro in Wien und mehr als 12.600 Euro in Niederöste­rreich. In Salzburg beträgt der Freibetrag 5200 Euro.

Der Ehegattenr­egress ist bis auf Kärnten, die Steiermark und Niederöste­rreich in allen Bundesländ­ern möglich, in Wien kann auf das Vermögen von Ehegatten und eingetrage­nen Partnern nicht zugegriffe­n werden, allerdings auf bis zu 30 Prozent ihres Gehalts. Auch die Fristen für den rückwirken­den Zugriff auf vorab vererbtes oder verschenkt­es Vermögen der Pflegebedü­rftigen variieren zwischen drei und bis zu fünf (in Salzburg und Niederöste­rreich) oder bis zu zehn Jahren in Vorarlberg.

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BILD: SN/DPA/OLIVER BERG Rund 80.000 ältere Mitbürger leben in Pflegeheim­en.

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