Erbschaftssteuer soll Pflegesystem sichern
Den Pflegeregress haben die Parteien im Wahlkampf als Riesenproblem erkannt. Die Regressregeln sehen in jedem Bundesland anders aus.
Die SPÖ macht die Abschaffung des Pflegeregresses zum zentralen Wahlkampfthema. SPÖ-Chef Christian Kern besuchte vergangene Woche Patienten eines Wiener Spitals, um mediengerecht darauf hinzuweisen, dass rund 40.000 der 80.000 Bewohner von Pflegeheimen in Österreich „ ihr gesamtes Erspartes, alles, was sie sich ihr Leben lang aufgebaut haben, verlieren“, weil sie vom Pflegeregress betroffen seien. Dessen Abschaffung ist bereits eine der Koalitionsbedingungen der SPÖ. Parallel dazu geht es freilich auch um die Wiedereinführung einer Erbschaftssteuer, die die SPÖ auf ihr Wahlprogramm gesetzt hat, nicht zuletzt um dadurch, wie man betont, die Kosten für den Pflegeregress auf die Allgemeinheit zu verteilen.
Ins selbe Horn stieß Sozialminister Alois Stöger am Freitag am Rande des Pflegegipfels mit Vertretern des Ministeriums und der Bundesländer. Auch Stöger drängt auf die Erbschaftssteuer zur mittelfristigen Sicherung des Pflegesystems. Neben der Abschaffung des Pflegeregresses sollen damit auch 50 Prozent der Kostenbeiträge für mobile Pflege übernommen und das Pflegegeld für schwerst behinderte Kinder erhöht werden.
ÖVP-Chef Sebastian Kurz hat sich ebenso für eine Reform des Pflegeregresses der Bundesländer ausgesprochen. Er lässt sich aber noch Zeit und kündigte Konkretes für den Herbst an: „Dazu wird’s einen Vorschlag in unserem Programm geben.“
Wie sieht die aktuelle Regelung des Pflegeregresses nun aus? Je nach Bundesland völlig unterschiedlich. Die Freibeträge und die Fristen sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Und obwohl der „Angehörigenregress“, bei dem auch Kindern zur Kassa gebeten wurden, abgeschafft wurde, kann es Ehegatten, eingetragene Partner und Erben weiter massiv treffen.
Zur Finanzierung der Pflegeplätze greifen die Länder zuerst einmal auf die Pension und das Pflegegeld der Betroffenen zu, die nur 20 Prozent der Pension und einen Teil des Pflegegeldes behalten dürfen.
Reicht das nicht aus, kann die Pflegebedürftigen darüber hinaus die fast völlige Verwertung des eigenen Vermögens – etwa der Eigentumswohnung – treffen. Der Freibetrag, der dabei nicht angegriffen werden darf, variiert zwischen 4000 Euro in Wien und mehr als 12.600 Euro in Niederösterreich. In Salzburg beträgt der Freibetrag 5200 Euro.
Der Ehegattenregress ist bis auf Kärnten, die Steiermark und Niederösterreich in allen Bundesländern möglich, in Wien kann auf das Vermögen von Ehegatten und eingetragenen Partnern nicht zugegriffen werden, allerdings auf bis zu 30 Prozent ihres Gehalts. Auch die Fristen für den rückwirkenden Zugriff auf vorab vererbtes oder verschenktes Vermögen der Pflegebedürftigen variieren zwischen drei und bis zu fünf (in Salzburg und Niederösterreich) oder bis zu zehn Jahren in Vorarlberg.