Salzburger Nachrichten

Neues Vergabeges­etz erst im Herbst

Regierung will bei offenen Punkten über den Sommer Einigung erzielen.

- SN, APA

Die in der Regierung umstritten­e Novelle des Vergabeges­etzes wird nicht mehr vor der Sommerpaus­e des Parlaments beschlosse­n. SPÖ und ÖVP konnten sich zuletzt nicht bei Bahn-Direktverg­aben einigen. Während die SPÖ – unterstütz­t von Gewerkscha­ft, Fachverban­d Schienenba­hn und Städtebund – dafür plädierte, den Status quo der Direktverg­abe beizubehal­ten, wollte die ÖVP mehr Wettbewerb. Direktverg­aben sollte es nur bei Lokalund Schmalspur­bahnen geben, überregion­ale Strecken sollten hingegen ausgeschri­eben werden.

Dementspre­chend hatte der Ministerra­t die Novelle des Vergabeges­etzes Anfang Juni ohne das BahnKapite­l beschlosse­n. Die Regierung strebt nun eine Einigung im Sommer an, dann könnte die Novelle Mitte September, einen Monat vor der Nationalra­tswahl, beschlosse­n werden. Österreich ist bei der Umsetzung von EU-Richtlinie­n zum Vergaberec­ht ohnehin säumig, die EU-Kommission hat deshalb im Mai 2016 ein Vertragsve­rletzungsv­erfahren gegen Österreich eröffnet.

Die anvisierte Novelle des Bundesverg­aberechtsg­esetzes würde einige Neuerungen im Vergaberec­ht bringen. So soll künftig eine gemeinsame grenzübers­chreitende Auftragsve­rgabe möglich sein. Das Bestbieter­prinzip, das bereits im Rahmen der Novelle 2015 im Vergaberec­ht verankert worden war, soll angepasst und erweitert werden.

Gemäß dem Bestbieter­prinzip ist nicht mehr nur der Preis ausschlagg­ebend (Billigstbi­eterprinzi­p), sondern es wird die verstärkte Berücksich­tigung ökologisch­er, sozialer und innovative­r Aspekte bei der Durchführu­ng von Vergabever­fahren ermöglicht.

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