Neues Vergabegesetz erst im Herbst
Regierung will bei offenen Punkten über den Sommer Einigung erzielen.
Die in der Regierung umstrittene Novelle des Vergabegesetzes wird nicht mehr vor der Sommerpause des Parlaments beschlossen. SPÖ und ÖVP konnten sich zuletzt nicht bei Bahn-Direktvergaben einigen. Während die SPÖ – unterstützt von Gewerkschaft, Fachverband Schienenbahn und Städtebund – dafür plädierte, den Status quo der Direktvergabe beizubehalten, wollte die ÖVP mehr Wettbewerb. Direktvergaben sollte es nur bei Lokalund Schmalspurbahnen geben, überregionale Strecken sollten hingegen ausgeschrieben werden.
Dementsprechend hatte der Ministerrat die Novelle des Vergabegesetzes Anfang Juni ohne das BahnKapitel beschlossen. Die Regierung strebt nun eine Einigung im Sommer an, dann könnte die Novelle Mitte September, einen Monat vor der Nationalratswahl, beschlossen werden. Österreich ist bei der Umsetzung von EU-Richtlinien zum Vergaberecht ohnehin säumig, die EU-Kommission hat deshalb im Mai 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eröffnet.
Die anvisierte Novelle des Bundesvergaberechtsgesetzes würde einige Neuerungen im Vergaberecht bringen. So soll künftig eine gemeinsame grenzüberschreitende Auftragsvergabe möglich sein. Das Bestbieterprinzip, das bereits im Rahmen der Novelle 2015 im Vergaberecht verankert worden war, soll angepasst und erweitert werden.
Gemäß dem Bestbieterprinzip ist nicht mehr nur der Preis ausschlaggebend (Billigstbieterprinzip), sondern es wird die verstärkte Berücksichtigung ökologischer, sozialer und innovativer Aspekte bei der Durchführung von Vergabeverfahren ermöglicht.