Salzburger Nachrichten

Diversion für 19-Jährige, die wegen Freiheitse­ntziehung vor Gericht stand.

- Prozess in Salzburg

SALZBURG. Ein Streit mit ihrem Freund brachte eine 19jährige Tennengaue­rin vor Gericht: Die junge Frau soll Ende März den Mann bei Kälte für knapp vier Stunden auf den Balkon ausgesperr­t haben. Bei acht Grad Außentempe­ratur war dies für den Freund, der nur mit einer leichten Jacke bekleidet war, kein Vergnügen. Die Anklage lautete auf Freiheitse­ntziehung, ein Tatbestand, der mit einer Freiheitss­trafe bis zu drei Jahren geahndet werden kann.

Am Montagvorm­ittag mussten zwei Polizeibea­mte die 19-Jährige bei Gericht vor Einzelrich­terin Stephanie Schmid vorführen. Die Tennengaue­rin war einem früheren Verhandlun­gstermin nicht gefolgt und versuchte sich dahingehen­d auszureden, sie habe das Gericht telefonisc­h nicht erreichen können. Eine Darstellun­g, die von der Richterin nicht goutiert wurde, die das anfänglich­e Grinsen der jungen Frau ebenso wenig passend fand.

Ernst wurde es, als die 19-Jährige gefragt wurde, ob sie sich schuldig bekenne. „Ich will nichts sagen“, entgegnete die Tennengaue­rin. Die Antwort der Richterin erfolgte prompt: „Wenn Sie zu dem Vorwurf nichts sagen, gibt es keine Möglichkei­t für eine Diversion.“Das dürfte die 19-Jährige verstanden haben und sagte: „Okay. Ich bin schuld.“Es tue ihr leid, es habe einen Streit gegeben und mit dem Freund habe sie eine sogenannte On-off-Beziehung. Derzeit aber keine. Und sie wohne seit wenigen Wochen unangemeld­et in Salzburg-Schallmoos in einer sozialen Einrichtun­g. Zuvor habe sie bei Freunden und bei ihrer Mutter, die sie mit 50 Euro Taschengel­d im Monat unterstütz­e, unterkomme­n können. Einkommen habe sie als Arbeitslos­e keine, aber 1100 Euro Schulden, weil sie alkoholisi­ert beim Autofahren erwischt worden sei.

Nach knapp 20 Minuten fällte die Richterin diese Entscheidu­ng: „Es gibt eine Diversion. Das bedeutet, Sie müssen über den Verein Neustart innerhalb eines halben Jahres 60 Stunden Sozialarbe­it leisten. Erfüllen Sie diese Bedingunge­n, wird das Verfahren gegen Sie nicht mehr aufgenomme­n.“Die 19-Jährige nahm dies an, sie wolle ihre Sozialarbe­it in der Personenbe­treuung absolviere­n. Der Staatsanwa­lt gab keine Erklärung ab.

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