Diversion für 19-Jährige, die wegen Freiheitsentziehung vor Gericht stand.
SALZBURG. Ein Streit mit ihrem Freund brachte eine 19jährige Tennengauerin vor Gericht: Die junge Frau soll Ende März den Mann bei Kälte für knapp vier Stunden auf den Balkon ausgesperrt haben. Bei acht Grad Außentemperatur war dies für den Freund, der nur mit einer leichten Jacke bekleidet war, kein Vergnügen. Die Anklage lautete auf Freiheitsentziehung, ein Tatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden kann.
Am Montagvormittag mussten zwei Polizeibeamte die 19-Jährige bei Gericht vor Einzelrichterin Stephanie Schmid vorführen. Die Tennengauerin war einem früheren Verhandlungstermin nicht gefolgt und versuchte sich dahingehend auszureden, sie habe das Gericht telefonisch nicht erreichen können. Eine Darstellung, die von der Richterin nicht goutiert wurde, die das anfängliche Grinsen der jungen Frau ebenso wenig passend fand.
Ernst wurde es, als die 19-Jährige gefragt wurde, ob sie sich schuldig bekenne. „Ich will nichts sagen“, entgegnete die Tennengauerin. Die Antwort der Richterin erfolgte prompt: „Wenn Sie zu dem Vorwurf nichts sagen, gibt es keine Möglichkeit für eine Diversion.“Das dürfte die 19-Jährige verstanden haben und sagte: „Okay. Ich bin schuld.“Es tue ihr leid, es habe einen Streit gegeben und mit dem Freund habe sie eine sogenannte On-off-Beziehung. Derzeit aber keine. Und sie wohne seit wenigen Wochen unangemeldet in Salzburg-Schallmoos in einer sozialen Einrichtung. Zuvor habe sie bei Freunden und bei ihrer Mutter, die sie mit 50 Euro Taschengeld im Monat unterstütze, unterkommen können. Einkommen habe sie als Arbeitslose keine, aber 1100 Euro Schulden, weil sie alkoholisiert beim Autofahren erwischt worden sei.
Nach knapp 20 Minuten fällte die Richterin diese Entscheidung: „Es gibt eine Diversion. Das bedeutet, Sie müssen über den Verein Neustart innerhalb eines halben Jahres 60 Stunden Sozialarbeit leisten. Erfüllen Sie diese Bedingungen, wird das Verfahren gegen Sie nicht mehr aufgenommen.“Die 19-Jährige nahm dies an, sie wolle ihre Sozialarbeit in der Personenbetreuung absolvieren. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.