Wolfgang Becker bringt Verleumdungsklage gegen Politikerin ein.
HALLEIN. Die Schwimmhalle im Universitäts- und Landessportzentrum (ULSZ) Rif werde seit Jahren regelmäßig von einem Exhibitionisten aufgesucht, der Kinder und Jugendliche belästige. Die Verantwortlichen seien untätig geblieben. Mit diesen Vorwürfen ging die SPÖ-LAbg. Niki Solarz Ende Mai an die Öffentlichkeit. Sie erstattete Anzeige gegen unbekannt sowie u. a. gegen ULSZ-Direktor Wolfgang Becker wegen Beihilfe.
Dieser zeigt nun Solarz wegen Verleumdung an. „Das kann ich nicht einfach hinnehmen“, sagt Becker. Er bekomme als Direktor „kleinste Dinge“gemeldet, beispielsweise rauchende Jugendliche. „Aber nicht ein Mal gab es eine Meldung, dass da jemand nackt schwimmt.“Beckers Anwalt Herbert Hübel ergänzt: „Das war Rufmord par excellence. Frau Solarz ist Akademikerin, ja sogar Juristin, sie war sich dessen bewusst, was sie tat.“Es sei die Pflicht einer Politikerin, derartige Vorfälle zu thematisieren. Doch Solarz sei nicht mit der nötigen Sorgfalt vorgegangen. Sie habe „ihr zugespielte Unterlagen übernommen und öffentlich gemacht, ohne jegliche inhaltliche Prüfung“, heißt es in der Sachverhaltsdarstellung. Becker habe keine Gelegenheit gehabt, inhaltlich Stellung zu nehmen. Die Strafdrohung bei Verleumdung beträgt sechs Monate bis fünf Jahre. Man behalte sich zivilrechtliche Forderungen vor, sagt Hübel.
Solarz sagt, sie stehe der Anzeige gelassen gegenüber. „Fakt ist, dass es einen Nackten gegeben hat. Mir ist wichtig, dass man Kindern glaubt.“Die Reaktion Beckers finde sie extrem. „Ich würde die Energie eher in die Aufarbeitung der Causa stecken.“
Die Staatsanwaltschaft führe ihr Ermittlungsverfahren nicht mehr gegen unbekannt, sondern gegen einen 77-jährigen Mann, sagt Sprecher Robert Holzleitner. Ihm werde das Vergehen der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren vorgeworfen.
„Diese Vorwürfe kann ich nicht einfach hinnehmen.“