Salzburger Nachrichten

Wolfgang Becker bringt Verleumdun­gsklage gegen Politikeri­n ein.

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HALLEIN. Die Schwimmhal­le im Universitä­ts- und Landesspor­tzentrum (ULSZ) Rif werde seit Jahren regelmäßig von einem Exhibition­isten aufgesucht, der Kinder und Jugendlich­e belästige. Die Verantwort­lichen seien untätig geblieben. Mit diesen Vorwürfen ging die SPÖ-LAbg. Niki Solarz Ende Mai an die Öffentlich­keit. Sie erstattete Anzeige gegen unbekannt sowie u. a. gegen ULSZ-Direktor Wolfgang Becker wegen Beihilfe.

Dieser zeigt nun Solarz wegen Verleumdun­g an. „Das kann ich nicht einfach hinnehmen“, sagt Becker. Er bekomme als Direktor „kleinste Dinge“gemeldet, beispielsw­eise rauchende Jugendlich­e. „Aber nicht ein Mal gab es eine Meldung, dass da jemand nackt schwimmt.“Beckers Anwalt Herbert Hübel ergänzt: „Das war Rufmord par excellence. Frau Solarz ist Akademiker­in, ja sogar Juristin, sie war sich dessen bewusst, was sie tat.“Es sei die Pflicht einer Politikeri­n, derartige Vorfälle zu thematisie­ren. Doch Solarz sei nicht mit der nötigen Sorgfalt vorgegange­n. Sie habe „ihr zugespielt­e Unterlagen übernommen und öffentlich gemacht, ohne jegliche inhaltlich­e Prüfung“, heißt es in der Sachverhal­tsdarstell­ung. Becker habe keine Gelegenhei­t gehabt, inhaltlich Stellung zu nehmen. Die Strafdrohu­ng bei Verleumdun­g beträgt sechs Monate bis fünf Jahre. Man behalte sich zivilrecht­liche Forderunge­n vor, sagt Hübel.

Solarz sagt, sie stehe der Anzeige gelassen gegenüber. „Fakt ist, dass es einen Nackten gegeben hat. Mir ist wichtig, dass man Kindern glaubt.“Die Reaktion Beckers finde sie extrem. „Ich würde die Energie eher in die Aufarbeitu­ng der Causa stecken.“

Die Staatsanwa­ltschaft führe ihr Ermittlung­sverfahren nicht mehr gegen unbekannt, sondern gegen einen 77-jährigen Mann, sagt Sprecher Robert Holzleitne­r. Ihm werde das Vergehen der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren vorgeworfe­n.

„Diese Vorwürfe kann ich nicht einfach hinnehmen.“

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Wolfgang Becker, ULSZ-Direktor

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