Gutachten: Todeslenker nicht zurechnungsfähig
Wende im Fall des Norwegers Knut F., der am 20. Februar in Leogang einen Horrorunfall verursacht hatte und wegen des Verdachts des Mordes und des dreifachen Mordversuchs in U-Haft genommen wurde: Wie RA Kurt Jelinek, Verteidiger von Knut F., bestätigte, hat die von der Staatsanwaltschaft mit einer weiteren Untersuchung beauftragte Wiener Gerichtspsychiaterin Gabriele Wörgötter nun festgestellt, dass der 42-jährige Norweger zur Zeit des Unfalls nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Laut Wörgötter sei bei Knut F. „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein psychotischer Zustand tatwirksam“gewesen.
Der Todeslenker war damals bei Leogang mit einem PS-starken SUV bei Tempo 80 auf der falschen Straßenseite mit zumindest 140 km/h ungebremst in einen entgegenkommenden Audi A3 gerast. Dessen 24-jähriger Lenker starb. Die im SUV des Norwegers sitzende Familie – seine Gattin und seine zwei Kinder – wurde schwer verletzt.
Das Gutachten von Gabriele Wörgötter ist insofern bemerkenswert, als F. bereits vom Salzburger Neuropsychiater Ernst Griebnitz untersucht worden war – auch im Auftrag der Staatsanwaltschaft. Griebnitz, der jedoch über keine Krankenunterlagen aus Norwegen verfügte, befand den 42-Jährigen für zurechnungs- und damit für schuldfähig. Allerdings empfahl er in seiner Expertise die Beiziehung einer/eines weiteren Sachverständigen.
Knut F. hatte angegeben, bereits vor 15 Jahren in Norwegen wegen einer Psychose behandelt worden zu sein. Laut Anwalt Kurt Jelinek wurde er jetzt von der Justizanstalt Puch-Urstein in die geschlossene Abteilung der Christian-Doppler-Klinik überstellt.
Der Todeslenker war auf Antrag der Staatsanwaltschaft in U-Haft gekommen. Laut Anklagebehörde hielt es der 42-Jährige
„Die Gutachterin geht von Schuldunfähigkeit zur Zeit des Unfalls aus.“
„zumindest ernstlich für möglich“, dass er durch sein extrem gefährliches Fahrverhalten „jemanden töte“. Einem Vorabgutachten des Salzburger Kfz-technischen Sachverständigen Gerhard Kronreif zufolge war Knut F. am Unfallstag gegen 21 Uhr „völlig reaktionslos“ins Auto des 24Jährigen geprallt. Robert Holzleitner, Sprecher der Staatsanwaltschaft, betont, man warte nun den Eingang des ausführlichen Wörgötter-Gutachtens ab: „Nach dessen Prüfung entscheiden wir, ob noch ein Obergutachten eingeholt wird oder nicht.“