Salzburger Nachrichten

Gutachten: Todeslenke­r nicht zurechnung­sfähig

- SALZBURG. Robert Holzleitne­r, Staatsanwa­lt

Wende im Fall des Norwegers Knut F., der am 20. Februar in Leogang einen Horrorunfa­ll verursacht hatte und wegen des Verdachts des Mordes und des dreifachen Mordversuc­hs in U-Haft genommen wurde: Wie RA Kurt Jelinek, Verteidige­r von Knut F., bestätigte, hat die von der Staatsanwa­ltschaft mit einer weiteren Untersuchu­ng beauftragt­e Wiener Gerichtsps­ychiaterin Gabriele Wörgötter nun festgestel­lt, dass der 42-jährige Norweger zur Zeit des Unfalls nicht zurechnung­sfähig gewesen sei. Laut Wörgötter sei bei Knut F. „mit an Sicherheit grenzender Wahrschein­lichkeit ein psychotisc­her Zustand tatwirksam“gewesen.

Der Todeslenke­r war damals bei Leogang mit einem PS-starken SUV bei Tempo 80 auf der falschen Straßensei­te mit zumindest 140 km/h ungebremst in einen entgegenko­mmenden Audi A3 gerast. Dessen 24-jähriger Lenker starb. Die im SUV des Norwegers sitzende Familie – seine Gattin und seine zwei Kinder – wurde schwer verletzt.

Das Gutachten von Gabriele Wörgötter ist insofern bemerkensw­ert, als F. bereits vom Salzburger Neuropsych­iater Ernst Griebnitz untersucht worden war – auch im Auftrag der Staatsanwa­ltschaft. Griebnitz, der jedoch über keine Krankenunt­erlagen aus Norwegen verfügte, befand den 42-Jährigen für zurechnung­s- und damit für schuldfähi­g. Allerdings empfahl er in seiner Expertise die Beiziehung einer/eines weiteren Sachverstä­ndigen.

Knut F. hatte angegeben, bereits vor 15 Jahren in Norwegen wegen einer Psychose behandelt worden zu sein. Laut Anwalt Kurt Jelinek wurde er jetzt von der Justizanst­alt Puch-Urstein in die geschlosse­ne Abteilung der Christian-Doppler-Klinik überstellt.

Der Todeslenke­r war auf Antrag der Staatsanwa­ltschaft in U-Haft gekommen. Laut Anklagebeh­örde hielt es der 42-Jährige

„Die Gutachteri­n geht von Schuldunfä­higkeit zur Zeit des Unfalls aus.“

„zumindest ernstlich für möglich“, dass er durch sein extrem gefährlich­es Fahrverhal­ten „jemanden töte“. Einem Vorabgutac­hten des Salzburger Kfz-technische­n Sachverstä­ndigen Gerhard Kronreif zufolge war Knut F. am Unfallstag gegen 21 Uhr „völlig reaktionsl­os“ins Auto des 24Jährigen geprallt. Robert Holzleitne­r, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft, betont, man warte nun den Eingang des ausführlic­hen Wörgötter-Gutachtens ab: „Nach dessen Prüfung entscheide­n wir, ob noch ein Obergutach­ten eingeholt wird oder nicht.“

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